Das Shimizu-Urteil des EuGH hat weitere Auswirkungen. Das LAG Niedersachsen hat jetzt entschieden, dass es auch für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte gilt – zwar nicht direkt, aber mittelbar. Das heißt: Fordert der Arbeitgeber den schwerbehinderten Arbeitnehmer nicht rechtzeitig auf, den Zusatzurlaubsanspruch aus dem Vorjahr geltend zu machen, besteht der Anspruch weiter. Das Recht des Arbeitnehmers verfällt nicht automatisch.
Die Arbeitnehmerüberlassung von Leiharbeitern ist in Deutschland weit verbreitet – und teilweise sehr komplex. Dies beginnt bereits damit, dass die Arbeitnehmerüberlassung nach dem entscheidenden EU-Gesetz nur „vorübergehend“ zulässig ist. Klare Zeitvorgaben existieren im deutschen Gesetz erst seit kurzem. Leiharbeitsunternehmen haben sich daher bei Unklarheiten an der Rechtsprechung und den Vorgaben der Praxis zu orientieren, die wir Ihnen in diesem Beitrag zusammengefasst haben.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH und nun auch das BAG kann Urlaub sogar gewissermaßen vererbt werden.
Dass Arbeitgeber bei der Gewährung von Urlaub die Wünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen müssen, ist hinreichend bekannt. Problematisch sind hingegen häufig die Höhe des zu zahlenden Urlaubsentgelts sowie die ordnungsgemäße Erfüllung des Urlaubsanspruchs. Hier hat sich in der Rechtssprechung einiges getan. Zeit, die Materie zu beleuchten.
Die jüngste Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung hat für große Aufregung gesorgt. Viele Arbeitgeber befürchten jetzt noch mehr bürokratischen Aufwand. Doch was besagt das Urteil aus Luxemburg genau? Ab wann gelten neue Vorschriften? Und für welche Arbeitsverträge gilt die Erfassungspflicht schon jetzt?
In mehreren Beschlüssen, zuletzt vom 27.4.2021, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vorgelegt, ob der deutsche Kündigungsschutz eines Datenschutzbeauftragten bei nichtöffentlichen Stellen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar ist.
Sind Fahrtzeiten Arbeitszeit? Eine Entscheidung des EuGH schafft für den Außendienst klarheit.
Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz, dies ist weitreichend bekannt. Nicht so weit verbreitet ist hingegen, dass der Schutz in den ersten sechs Monaten der Probezeit bzw. Wartezeit nach deutschen Recht gerade nicht besteht. Ein neues Urteil des EuGH könnte das allerdings jetzt ändern und spricht schwerbehinderten Arbeitnehmern auch in den ersten sechs Monaten einen großen Schutz zu. Hier erfahren Sie, was sich geändert hat.
Jeder Arbeitnehmer hat gesetzlich einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wird der Urlaub allerdings nicht rechtzeitig genommen, kann er allerdings verfallen oder verjähren. Doch das passiert – anders als bei sonstigen Ansprüchen – nicht einfach ohne Weiteres, wie der Europäische Gerichtshof klarstellte. Ein Urteil mit riesigen Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
In einem kürzlich ergangenen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die tägliche Ruhezeit zur wöchentlichen Ruhezeit für Arbeitnehmer addiert werden muss, auch wenn beide direkt aufeinander folgen. Das gilt selbst dann, wenn beispielsweise ein Tarifvertrag eine längere wöchentliche Ruhezeit vorsieht, als unionsrechtlich notwendig wäre. In diesem Beitrag erklären wir, was tägliche und wöchentliche Mindestruhezeit bedeutet, und erläutern die aktuelle Entscheidung des EuGH.
Der europarechtliche Schutz von Arbeitnehmern, die Kollegen im Falle einer Diskriminierung unterstützen, ist nach der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs sehr weitgehend. So geht die EU-Richtlinie 2006/54/EG sogar Regelungen im nationalen Recht vor, die diesen Schutz (den sogenannten Viktimisierungsschutz) weniger umfassend ausbauen. Denn der europarechtliche Viktimisierungsschutz bezieht sich auch auf die Unterstützung von Diskriminierungsbetroffenen außerhalb eines formellen Verfahrens.
Um dem Rechtsmissbrauch von Kettenbefristungen entgegenzuwirken, hat das Bundesarbeitsgericht ein Ampel System zu Überprüfung der Rechtmäßigkeit eingeführt.
Ist eine von der Kirche nicht akzeptierte Wiederverheiratung für einen katholischen Arbeitgeber ein legitimer Grund, das Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers zu kündigen? Grundsätzlich nein, urteilte jetzt das Bundesarbeitsgericht – zumindest dann nicht, wenn der Arbeitgeber auch Arbeitnehmer anderer Konfessionen beschäftigt, an die er weniger strenge Anforderungen stellt. Damit ist ein fast 10-jähriger Rechtsstreit – der sogenannte „Chefarzt-Fall“ – beendet.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat das sogenannte Shimizu-Urteil des EuGH umgesetzt. Bisher war die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass ein Urlaubsanspruch spätestens nach dem Ablauf der ersten drei Monate des Folgejahrs verfällt – und zwar automatisch. Nach der neuen Rechtslage muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmer ausdrücklich auf den möglichen Verfall des Urlaubsanspruchs hinweisen. Tut er dies nicht, besteht der Urlaubsanspruch weiter.