Unser Abfindungsrechner
Mit unserem Abfindungsrechner haben wir versucht, Ihnen gewisse Anhaltspunkte für eine möglicherweise zu erzielende Abfindung an die Hand zu geben. Tatsächlich kann die zu erwartende Abfindung nur in jedem Einzelfall ermittelt werden. Wir beraten Sie gerne. Mit dem Abfindungsrechner können Sie die Abfindung berechnen, die unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Beim Bruttomonatsgehalt wird man als Arbeitnehmervertreter immer versuchen, ein möglichst hohes Durchschnittsgehalt unter Berücksichtigung aller Gehaltsbestandteile anzugeben. Der Arbeitgeber wird möglicherweise zumindest beim ersten Angebot eher nur das monatliche Grundgehalt ansetzen. Geben Sie im Abfindungsrechner ein möglichst realistisches Gehalt an.
Die Faktoren im Abfindungsrechner beziehen sich stets auf ein Bruttomonatsgehalt multipliziert mit der Dauer der Beschäftigung in Jahren. Faktor 0,5 bedeutet damit eine halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Abfindung, Faktor 1,0 ein ganzen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Abfindung, usw...