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Rechtsanwälte Kupka und Stillfried

Wie viel Abfindung bekomme ich? Wie berechnet man eine Abfindung?

Mit unserem Abfindungsrechner können Sie herausfinden, wie hoch Ihre Abfindung bei einer Kündigung sein könnte.

Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?

Grundsätzlich gibt es im deutschen Arbeitsrecht keinen Anspruch auf eine Abfindung. Einen konkreten Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei einem Sozialplan oder einer Kündigung nach § 1 a KSchG.

Im Regelfall ist eine Abfindungszahlung stets das Ergebnis einer komplexen Verhandlung, in der juristische, wirtschaftliche, persönliche, prozessökonomische und nicht selten auch psychologische Faktoren eine Rolle spielen.

Finden Sie mit unserem Abfindungsrechner heraus, wie hoch Ihre Abfindung sein kann.        

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Stimmen unserer Mandanten

Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

CB

Top Anwalt

Herr Eichfelder hat mir sehr bei meinen Problemen mit meinem Arbeitgeber geholfen und mir sogar noch eine Abfindung geholt. Er ist kompetent, nimmt sich viel Zeit und konnte mir immer alle Fragen direkt beantworten. Im Gerichtstermin verhandelte er sehr hart zu meinem Gunsten.

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von
C.B.
,
Abfindung

MH

Arbeitsrechtliche Angelegenheit

Herr von Stillfried hatte mich in einem arbeitsrechtlichen Verfahren juristisch beraten und vertreten. Die Verhandlungen gestalteten sich zunächst schwierig, da sich die Gegenseite zu keinerlei Kompromissen bereit zeigte und den Verlauf des Verfahrens durch Tricksereien zu beeinflussen versuchte. Herr von Stillfried bewahrte stets die Ruhe und handelte mit professioneller Souveränität, die Schriftsätze messerscharf, so dass die Luft der Gegenseite immer dünner wurde. Im abschließenden Verfahren musste der Gegner schließlich klein beigeben. Das Ergebnis war eine prognostizierte satte Abfindung. Ich möchte Herrn von Stillfried ausdrücklich weiterempfehlen und wünsche ihm alles Gute weiterhin.

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von
M.H.
,
Abfindung

PW

Abfindung

Herr Graf von Stillfried hat mich hervorragend gegenüber meines Arbeitsgebers und deren Anwaltskanzlei vertreten. Über den erreichten Vergleich bin ich sehr zufrieden und spreche gerne meine Empfehlung aus.

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von
P.W.
,
Abfindung

DM

Kündigung, Abfindung und Arbeitszeugnis

Ich kann nur sagen, Dr. Kupka hat alle meine Erwartungen erfüllt. Sowohl als Fachanwalt als auch Mensch. Für mich gibt's keinen besseren. Einfach Klasse, sehr kompetent und erfahren, weiß es einfach umzusetzen und das Beste für den Mandanten zu holen.

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von
D.M.
,
Abfindung

FW

Abfindungszahlungen

Herr von Stillfried hat sich mit hohem persönlichem Engagement für meine Abfindungszahlungen und Zeugniserstellung eingesetzt. Unter den vorgegebenen Bedingungen konnte er eine optimale Lösung für mich erreichen. Herr von Stillfried ist ein sehr umgänglicher und verständnisvoller Fachanwalt für Arbeitsrecht, der seine Mandanten mit vollem Einsatz vertritt und sein erstklassiges Verhandlungsgeschick vor Gericht einbringt. Sehr zu empfehlen!

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von
F.W.
,
Abfindung

MP

Ordentliche Kündigung mit Abwicklungsvertrag

Aufgrund seiner sehr kompetenten, stets freundlichen und absolut verständlichen wie unkomplizierten Beratung kann ich Herrn Dr. Kupka und seine Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen. Auch seine Mitarbeiterinnen waren stets zuvorkommend und professionell. Ohne Wartezeit übernahm er meinen Fall mit großem Engagement und seine Bemühungen bei den Verhandlungen mit meinem Arbeitgeber (an meiner Stelle) führten zu einem für mich äußerst zufriedenstellenden Ergebnis - trotz leicht angespannter Lage und hartem Gegner.

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von
M.P.
,
Abfindung

IM

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Graf von Stillfried hat mich aufgrund seiner exzellenten fachlichen Expertise und des gleichwohl nötigen menschlichen Feingefühls und prozesstaktischen Geschicks in einem sehr schwierigen und unternehmenspolitisch vertrakten arbeitsrechtlichen Sachverhalt gegen einen sehr potenten und impertinenten Gegner exzellent vertreten. Das von Graf von Stillfried erreichte Ergebnis hat meine Erwartungen weit übertroffen. Das Mandat wurde sehr vertrauensvoll und in einer persönlich sehr angenehmen Art und Weise ausgeführt. Graf von Stillfried ist ein hervorragender Anwalt, den ich jederzeit sehr gerne weiterempfehle und auch in Zukunft bevollmächtigen werde. Herzlichen Dank!

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I.M.
,
Abfindung

EP

Auf jeden Fall zu empfehlen

Arbeitsangelegenheiten. Auf Terminwünsche wurde eingegangen, eine empfehlenswerte Steuerkanzlei. Eine Beratung bezüglich des Arbeitsvertrages war sehr hilfreich gewesen, sowie die empfohlene weitere Vorgehensweise. Sehr zufrieden mit der Beratung und Leistung von Dr. Kupka. Eine hohe Abfindung und Erledigung anderer Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber wurden sehr gut ausgehandelt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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von
E.P.
,
Abfindung

MM

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Ich habe mich nach eigener Recherche mit dem Thema Arbeitsrecht - "Abfindungsvertrag" an Herrn Dr. Kupka gewandt. Einer schnellen Terminvergabe folgte die telefonische Abstimmung und Details zu meinem Fall. Bereits nach diesem Erstgespräch und diversen Tipps habe ich mich "sehr gut aufgehoben/beraten" gefühlt. Er hat sich sehr schnell in die Materie eingearbeitet und hat für mich "in der heißen Phase" die Verhandlungen mit meinem Arbeitgeber (auch auf meinen Wunsch) übernommen. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden. Ich habe Herrn Dr. Kupka als sehr kompetent, fokussiert und überzeugend kennengelernt. Die Reaktionszeiten per Telefon und Email waren sehr gut. Auch meine unterschiedlichen Gedanken und Wünsche hat er mit dem richtigen Fingerspitzengefühl bei meinem (Ex-)Arbeitgeber durchgesetzt. Ohne Bedenken werde ich Herrn Kupka weiterempfehlen und danke ihm sehr für die Erfolge und die Unterstützung.

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von
M.M.
,
Abfindung

AW

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr Dr. Kupka hat mich arbeitsrechtlich vertreten und ich habe ihn an Kollegen, Freunde und meine Familie weiterempfohlen. Herr Dr. Kupka verfügt über wirklich sehr viel Berufserfahrung und Kenntnisse auf beiden Vertragsseiten und kann sich daher sehr schnell in alle Situationen hineinversetzen. Ich war jederzeit froh, ihn als Ansprechpartner und rechtlichen Berater zu haben. Er war immer unglaublich hilfsbereit, professionell und freundlich. Dank Herrn Kupka habe ich eine sehr hohe Abfindungssumme erhalten und auch ein sehr gutes Arbeitszeugnis. Auf ihn war immer Verlass und ich bin ihm sehr dankbar für seine Hilfe, Kompetenz und seine unterstützenden Worte. Ohne Herrn Dr. Kupka hätte ich sicher nicht diesen Erfolg erzielen können.

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A.W.
,
Abfindung

MJ

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr Dr. Kupka verfügt über umfangreiches und profundes Know-How im Bereich Arbeitsrecht. Bei mir konnte er in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht eine unerwartet hohe Abfindung erzielen. Sehr zu empfehlen!

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M.J.
,
Abfindung
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Über die Kanzlei

Die Höhe der Abfindung - eine Frage der Verhandlung

Auch die Höhe der Abfindung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Ob und in welcher Höhe zum Beispiel im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses oder bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrages der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abfindung zahlt, hängt von der richtigen Strategie und nicht zuletzt vom juristischen Können, der Erfahrung und dem Verhandlungsgeschick Ihres Anwalts ab.

Ob beispielsweise eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg haben würde, ob es valide Gründe für eine Kündigung gibt, wie stark der Beendigungswille beim Arbeitgeber und möglicherweise auch beim Arbeitnehmer ist, wie groß das Unternehmen ist, ob ein Betriebsrat besteht, ja sogar in welcher Region Deutschlands das Arbeitsverhältnis besteht sind nur einige der Einflussfaktoren auf die Höhe der zu erzielenden Abfindung. Auch psychologische Zusammenhänge und ein gewisses „Pokerspiel“ können dabei ganz entscheidend sein.

Berechnen Sie Ihre mögliche Abfindung mit unserem Abfindungsrechner.

Unser Abfindungsrechner

Mit unserem Abfindungsrechner haben wir versucht, Ihnen gewisse Anhaltspunkte für eine möglicherweise zu erzielende Abfindung an die Hand zu geben. Tatsächlich kann die zu erwartende Abfindung nur in jedem Einzelfall ermittelt werden. Wir beraten Sie gerne. Mit dem Abfindungsrechner können Sie die Abfindung berechnen, die unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

Beim Bruttomonatsgehalt wird man als Arbeitnehmervertreter immer versuchen, ein möglichst hohes Durchschnittsgehalt unter Berücksichtigung aller Gehaltsbestandteile anzugeben. Der Arbeitgeber wird möglicherweise zumindest beim ersten Angebot eher nur das monatliche Grundgehalt ansetzen. Geben Sie im Abfindungsrechner ein möglichst realistisches Gehalt an.

Die Faktoren im Abfindungsrechner beziehen sich stets auf ein Bruttomonatsgehalt multipliziert mit der Dauer der Beschäftigung in Jahren. Faktor 0,5 bedeutet damit eine halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Abfindung, Faktor 1,0 ein ganzen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Abfindung, usw...

Bei den Erläuterungen zu den Faktoren (Schieber einfach nach links oder rechts bewegen) gehen wir zur Übersichtlichkeit von den Erfolgsaussichten einer klassischen Kündigungsschutzklage aus. Diese Überlegungen sind entsprechend auch auf andere Verhandlungssituationen wie etwa bei einem Aufhebungsvertrag heranzuziehen, da auch hier unter anderem die Frage nach der Wirksamkeit einer etwaigen Kündigung eine Rolle spielt: So wird der Arbeitgeber keine allzu hohe Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages anbieten wollen, wenn er ohnehin dem Arbeitnehmer eine wirksame Kündigung aussprechen könnte.

Unsere Bemerkungen zu den einzelnen Faktoren im Abfindungsrechner beziehen sich auf Regelfälle. Häufig jedoch gibt es zusätzliche besondere Umstände, wie beispielsweise eine besonders kurze oder eine außergewöhnlich lange Beschäftigungsdauer. Es ist jedoch unmöglich, alle möglichen Konstellationen hier anzugeben. Im Einzelfall wird immer ein Anwalt für Arbeitsrecht unter Berücksichtigung aller Umstände eine konkrete Einschätzung der zu erwartenden Abfindung vornehmen müssen

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