In mehreren Beschlüssen, zuletzt vom 27.4.2021, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vorgelegt, ob der deutsche Kündigungsschutz eines Datenschutzbeauftragten bei nichtöffentlichen Stellen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar ist.
Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO stellt ein bedeutsames Recht des Betroffenen dar. In welchem Umfang Sie als Privatperson Auskunft verlangen können und welche Besonderheiten bei der Antragstellung zu beachten sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Außerdem finden Sie am Ende unseres Beitrags ein kostenloses Muster zum Download.