Die Betrüger rufen ihre potenziellen Opfer an und geben vor, ein Enkel, eine Enkelin oder eine andere vertraute Person zu sein. Es werden geschickte Manipulationstechniken genutzt, um das Vertrauen der Opfer zu gewinnen, bevor die Betroffenen um finanzielle Unterstützung oder um die Herausgabe von sensiblen Informationen wie bspw. Bankdaten gebeten werden. Typischerweise geben die Betrüger vor, sich in einer Notlage zu befinden, beispielsweise in finanziellen Schwierigkeiten oder in einer dringenden Situation, die sofortige finanzielle Unterstützung fordert. Sie bitten die Opfer, Geld abzuheben, zu überweisen oder persönliche Daten preiszugeben, um angeblich aus der misslichen Lage herauszukommen. Oft fordern sie absolute Geheimhaltung, um die Opfer davon abzuhalten, mit anderen Verwandten oder Bekannten über den Vorfall zu sprechen.
Machen sich solche Trickbetrüger strafbar?
In der Regel wird die Strafbarkeit beim Enkeltrick sich vor allem im Bereich des Betrugs befinden:
Betrug wird definiert als das vorsätzliche Täuschen über Tatsachen, wodurch beim Opfer ein Irrtum erregt und es zu einer Vermögensverfügung veranlasst wird, die zu einem Vermögensschaden führt. Die wichtigsten Elemente des Betrugs sind:
- Täuschung: Die Täter täuschen die Opfer, indem sie sich als Verwandte oder Bekannte ausgeben.
- Irrtum: Aufgrund dieser Täuschung irren die Opfer über die wahre Identität der Täter.
- Vermögensverfügung: Die Opfer geben aufgrund dieses Irrtums Geld oder Wertgegenstände heraus.
- Vermögensschaden: Die Übergabe des Geldes führt beim Opfer zu einem Vermögensschaden.
Mit welchem Strafrahmen müssen Täter rechnen?
Die Strafe für einen einfachen Betrug beträgt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Bei besonders schweren Fällen, wie beim sogenannten schweren Betrug (§ 263 Abs. 3 StGB), kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe betragen. Ein schwerer Fall liegt etwa dann vor, wenn der Täter einen Vermögensverlust in großem Ausmaß herbeiführt oder eine große Anzahl von Menschen betrügt.
Auch der Versuch kann strafbar sein
Selbst wenn der Betrugsversuch scheitert – beispielsweise, weil das Opfer misstrauisch wird oder frühzeitig die Polizei verständigt – liegt dennoch eine strafbare Handlung vor. Der versuchte Betrug ist gemäß § 263 Abs. 2 StGB ebenfalls strafbar und kann mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.
Strafverschärfende Faktoren
In vielen Fällen des Enkelbetrugs werden ältere Menschen gezielt ausgesucht, weil sie häufig leichtgläubiger und emotional verletzlicher sind. Gerade dieses Ausnutzen einer besonderen Schwäche des Opfers kann -und sollte- zu einer Strafverschärfung führen.
Regelmäßig gehen zu dem Enkeltrickbetrüger in bandenmäßigen Strukturen vor, was nach § 263 Abs. 5 StGB ebenfalls strafschärfend wirkt. Eine solche bandenmäßige Begehung liegt vor, wenn sich mehrere Personen zur dauerhaften Ausführung von Betrugstaten zusammenschließen. Strafrechtlich wird dies gemäß § 263 Abs. 5 StGB als Betrug in besonders schwerer Form oder als gewerbsmäßiger Bandenbetrug eingestuft.
Dies wird in der Regel strenger bestraft, da die kriminelle Energie und der Organisationsgrad höher sind.
Weitere Straftatbestände
Neben dem Betrug können bei Enkelbetrügern auch weitere Straftatbestände erfüllt sein, je nach Art und Weise, wie die Tat begangen wird. Zu diesen Straftatbeständen gehören:
- Urkundenfälschung (§ 267 StGB), falls falsche Dokumente oder Vollmachten verwendet werden, um die Glaubwürdigkeit der Täuschung zu verstärken.
- Nötigung (§ 240 StGB), wenn Opfer unter Druck gesetzt oder bedroht werden, um eine Vermögensverfügung zu erzwingen.
- Geldwäsche (§ 261 StGB), sofern die Täter versuchen, das erlangte Geld durch komplexe Finanztransaktionen zu verschleiern und zu legalisieren.
Zivilrechtliche Folgen
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen haben die Opfer des Enkelbetrugs auch zivilrechtliche Ansprüche gegen die Täter. So können sie nach den Regeln des Schadensersatzrechts gemäß §§ 823 ff. BGB den Ersatz ihres Vermögensschadens verlangen. Dies setzt jedoch natürlich vor voraus, dass die Täter identifiziert und überführbar sind, was in der Praxis leider nicht immer einfach ist.
Prävention und polizeiliche Ermittlungen
Die Polizei hat in den letzten Jahren vermehrt auf die Prävention solcher Betrugsmaschen gesetzt. Informationskampagnen und gezielte Warnhinweise in den Medien sind ein wichtiges Mittel, um potenzielle Opfer für die Masche zu sensibilisieren. Dennoch gelingt es den Tätern immer wieder, gerade ältere Menschen zu täuschen.
Polizeiliche Ermittlungen im Bereich des Enkelbetrugs sind oft langwierig, da die Täter in der Regel gut organisiert und anonym agieren. Häufig operieren sie aus dem Ausland, was die strafrechtliche Verfolgung zusätzlich erschwert.
Der Enkeltrickbetrug beruht auf der Ausnutzung von Vertrauen und der Verwundbarkeit älterer Menschen aufgrund von Überforderung durch die überraschenden Anrufe. Die Betrüger setzen darauf, dass die Opfer oft einsam sind, leichte Beute darstellen und in ihrer Sorge um ihre vermeintlichen Verwandten oder Freunde voreilige Entscheidungen treffen.
Es ist sehr wichtig, in der Familie ganz offen über dieses Thema zu sprechen. Am besten sollte die jüngere Generation der älteren klarmachen, dass sie niemals spontan am Telefon um Geld bitten würde. Die von Enkeltrickbetrügern vorgegebenen Situationen sind in der im Grunde sehr konstruiert und realitätsfern. Selbst in Notsituationen ist kaum eine Konstellation denkbar, in der man ernsthaft in wenigen Minuten unbedingt eine große Geldsumme benötigt. Je offener man mit Familienangehörigen über solche Themen und Szenarien spricht umso besser.
Wichtig ist, seinen nahen Angehörigen zu raten, ganz besonders sensibel darauf zu reagieren, wenn es am Telefon plötzlich um Geld geht. Am besten sollte die betroffene Person das Telefonat sofort beenden und gegebenenfalls auf der ihr bekannten Nummer das eigene Familienmitglied zurückrufen. Wenn das Gespräch unangenehm wird, einfach auflegen.
Unter keinen Umständen dürfen persönliche Informationen über sich selbst am Telefon preisgegeben oder an Ratespielchen à la „Weißt du nicht, wer ich bin?“ teilgenommen werden.
Beratung durch Fachanwälte für Strafrecht
Wenn jemand Opfer einer Straftat geworden ist, besteht die Möglichkeit, die Hilfe erfahrener Strafverteidiger in Anspruch zu nehmen. Dieser Anwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und die Geschädigten über den aktuellen Stand der Ermittlungen und die Ergebnisse informieren. Leider bedeutet die Festnahme des Täters nicht automatisch, dass das Opfer sein Geld zurückerhält. Wird der Täter verhaftet, muss das Opfer in einem separaten Zivilverfahren zu einem späteren Zeitpunkt versuchen, sein Geld zurückzufordern und gegebenfalls eine Klage einreichen. Dieses Zivilverfahren wird getrennt von dem Strafverfahren durchgeführt, bei dem Täter zur Rechenschaft gezogen wird.
Wenn Sie oder ein Familienmitglied Opfer des Enkeltricks geworden sind, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Strafrecht bieten Ihnen professionellen rechtlichen Rat, um Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite zu stehen. Wir bieten Unterstützung und Beratung zu allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung des Täters.