Strafbarkeit von Enkeltrickbetrügern
Der Enkeltrick, teilweise auch als Neffentrick bezeichnet, ist eine weit verbreitete Betrugsmasche, bei der Betrüger sich am Telefon als nahe Verwandte oder Bekannte ausgeben, um insbesondere ältere Menschen durch vorgetäuschte Notlagen dazu verleiten, ihnen Geld oder andere Vermögenswerte zu überlassen. Eine besonders perfide Variante des Enkeltricks sind so genannte „Schockanrufe“. Auch hier geben sich die Anrufer als enge Familienmitglieder aus, die vorgeben, sich in einer Notlage zu befinden. Dabei wird besonders drastisch ein unmittelbarer Notfall dargestellt, die Anrufer geben oft vor zu weinen, völlig verzweifelt zu sein und sich in großer Gefahr zu befinden. Der Angerufene soll sofort finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um den angeblich nahen Verwandten aus der vermeintlichen Notsituation zu retten. Anrufer behaupten beispielsweise, ein Enkel des Angerufenen zu sein, der einen schweren Unfall verursacht habe und nun Angst habe, ins Gefängnis zu kommen. Er müsse sofort Schadensersatz zahlen, um dies abzuwenden. Der folgende Artikel soll Auskunft darüber bieten, wie Enkeltrickbetrüger vorgehen, wie sich diese strafbar machen und welche Präventionsmöglichkeiten es gibt.