Die Arbeitnehmerüberlassung von Leiharbeitern ist in Deutschland weit verbreitet – und teilweise sehr komplex. Dies beginnt bereits damit, dass die Arbeitnehmerüberlassung nach dem entscheidenden EU-Gesetz nur „vorübergehend“ zulässig ist. Klare Zeitvorgaben existieren im deutschen Gesetz erst seit kurzem. Leiharbeitsunternehmen haben sich daher bei Unklarheiten an der Rechtsprechung und den Vorgaben der Praxis zu orientieren, die wir Ihnen in diesem Beitrag zusammengefasst haben.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz enthält Regelungen für die Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern durch ihren Arbeitgeber (Verleiher) zur Arbeitsleistung an Dritte (Entleiher).