Das Arbeitsmodell Teilzeit ist beliebter denn je. Deshalb wird auch die Frage der Überstundenvergütung immer wichtiger. Konkret geht es um einen alten Streit, ob Überstunden in Teilzeit wie regulärer Lohn zu vergüten sind, oder ob auch hier Tarifvertraglich vereinbarte Überstundenzuschläge hinzuzurechnen sind.
In der Elternzeit erlauben die gesetzlichen Regelungen den Eltern, für bis zu drei Jahren gar nicht oder in Teilzeit zu arbeiten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit also nicht völlig ruhen lassen, vielmehr steht ihnen ein Anspruch auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit zu. Im Voraus und bei der Durchführung der Elternteilzeit gilt es jedoch Einiges zu beachten. Wir haben für Sie das Wichtigste zusammengefasst.
Zu den wichtigsten Verbesserungen und Neuerungen des Jahres für Arbeitnehmer gehört die sogenannte Brückenteilzeit, die im Januar 2019 in Kraft getreten ist. Was sich genau dahinter verbirgt, wollen wir Ihnen kurz vorstellen.
Um dem Rechtsmissbrauch von Kettenbefristungen entgegenzuwirken, hat das Bundesarbeitsgericht ein Ampel System zu Überprüfung der Rechtmäßigkeit eingeführt.