Voraussetzungen des besonderen Kündigungsschutzes von Menschen mit einer Schwerbehinderung, das Zustimmungsverfahren vor dem Inklusionsamt.
Der Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers steht der Schutz nach § 164 Abs. 4 SGB IX nicht entgegen, wenn der Bedarf für dessen Beschäftigung aus Gründen wegfällt, die im Betrieb selbst liegen (betriebsbedingte Kündigung). Nach einer aktuellen Entscheidung des BAG ist eine Kündigung dann zulässig (Urteil vom 16. Mai 2019, 6 AZZR 329/18). Wenn es bei einer Betriebsänderung also keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten für einen schwerbehinderten Arbeitnehmer gibt, kommt § 164 Abs. 4 SGB IX als Grundlage für einen Beschäftigungsanspruch nicht infrage.
Sonderkündungsschutz ist vielfältig und über zahlreiche Gesetzte verstreut. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Punkte, worauf es ankommt und was Sie beachten müssen.
Im Bewerbungsprozess haben Arbeitgeber eine Vielzahl von rechtlichen Vorgaben zu beachten – insbesondere, wenn es sich um einen schwerbehinderten Bewerber handelt. Bei einer Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen gelten nämlich besondere Pflichten, die Arbeitgeber unbedingt kennen sollten. Die vier wichtigsten Pflichten haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Mit einer kürzlich ergangenen Entscheidung stärkt das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Rechte von Schwerbehinderten. Laut Deutschlands höchstem Arbeitsgericht kann ein schwerbehinderter Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen, wenn der Arbeitgeber gegen Verfahrens- oder Förderpflichten zugunsten von schwerbehinderten Menschen verstößt. Das ist insbesondere bei Ausspruch einer Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts der Fall.