Laut dem Landesarbeitsgericht München muss der Arbeitgeber von sich aus dem Arbeitnehmer den Jahresurlaub rechtzeitig gewähren - auch ohne Urlaubsantrag des Arbeitnehmers. Macht er das nicht, so wandelt sich der Urlaubsanspruch zum Jahresende in einen Schadensersatzanspruch.
Im Datenschutzrecht der DSGVO existieren einige teure Fallen für Arbeitgeber: Wer als Arbeitgeber Daten von Bewerbern und Mitarbeitern verarbeitet, muss diese über die Datenerhebung mit einem Informationsschreiben unterrichten. Das wird im Arbeitsalltag oft übersehen, obwohl bei Verstößen empfindliche Bußgelder drohen. Wir klären, wie Sie sich und Ihren Betrieb absichern.
Viele Arbeitgeber gewähren ihren Beschäftigten nicht nur ein festes Arbeitsgehalt, sondern vereinbaren mit ihren Mitarbeitern zusätzlich Bonuszahlungen. Eine mögliche Variante für die Gewährung einer solchen Zusatzleistung ist der Abschluss einer Zielvereinbarung. Wenn eine solche fehlt, kann der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung zu Schadensersatz verpflichtet sein.
Am Arbeitsplatz kann bereits ein kleines Missgeschick zu einem hohen Schaden führen. Oft versuchen Arbeitgeber über die Arbeitnehmerhaftung hohen Schadensersatz von ihren Mitarbeitern zu verlangen. Doch muss der angestellte Arbeitnehmer tatsächlich horrende Haftungssummen fürchten? Die beruhigende Antwort: Nein, das muss er bis auf wenige Ausnahmen nicht.
Diskriminierungen am Arbeitsplatz können vielfältig sein, etwa aufgrund von Geschlecht, Alter oder Nationalität. Der Gesetzgeber schützt Arbeitnehmer v. a. mit einem Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung bei Diskriminierungen. Diese beiden selbständigen Ansprüche sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Worin genau der Unterschied zwischen Schadensersatz und Entschädigung bei Diskriminierung liegt und wann die Ansprüche in welcher Höhe bestehen, erläutern wir Ihnen hier.