Personalvertretungen sind die Interessenvertretungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Als solche finden sie dort Anwendungen, wo der Arbeitsgeber der öffentliche Dienst ist. Beispiele sind Verwaltungen, Gerichten, Schulen, Gemeinden und nicht bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Art. 1 BayPersVG.