Als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst kann es passieren, dass man bei einer Bewerbung auf eine andere Stelle trotz guter Qualifikation nicht zum Zuge kommt, und eventuell auch ein anderer Bewerber vorrangig berücksichtigt wird. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit einer sogenannten Konkurrentenklage. Was Sie zur Konkurrentenklage wissen müssen, können Sie in diesem Blogbeitrag nachlesen.
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst unterliegen genauso wie andere Arbeitnehmer dem allgemeinen Kündigungsschutz. Allerdings gelten häufig noch die Sondervorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dadurch greifen beispielsweise andere Kündigungsfristen. Hier erfahren Sie, was genau bei einer Kündigung nach dem TVöD zu beachten ist.