Die Beschränkung von Stellenausschreibungen auf weibliche oder männliche Bewerber hat zu vielen Klagen vor den Arbeitsgerichten geführt. Aber nicht alle Stellenausschreibungen, die ein solches Kriterium aufweisen sind rechtswidrig. So hat das LAG Nürnberg jetzt entschieden, dass bei Sportlehrkräften an Schulen das Geschlecht als zulässiges Bewerbungskriterium gelten darf.
Welche absonderliche Blüten das fraglich an sich auch lobenswerte Ziel der Gleichstellung der Geschlechter zu Weilen mit sich bringt, zeigt diese aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein. Das LAG hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Mann Gleichstellungsbeauftragter sein kann.