Die Grundregel für die Beweislast im Zivilrecht ist einfach: Jeder muss die Tatsachen beweisen, die für ihn günstig sind. Weil das Arbeitsrecht zum Zivilrecht gehört, gilt dies auch für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wie sieht es bei Lohnklagen aus? Muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er gearbeitet hat? Oder muss der Arbeitgeber das Gegenteil beweisen? Das LAG Köln ist in dieser Frage jetzt von der Rechtsprechung des BAG abgewichen.