Kündigung oder Aufhebungsvertag? Darum sollten Sie nie um einen Aufhebungsvertrag bitten und das gibt es zu beachten!
Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch Aufhebungsvertrag oder im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses durch Vergleichsschluss beendet, geht dies häufig mit einer Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer einher. Die Freude über die womöglich hohe Abfindung ist zunächst groß, doch schnell stellt sich die Frage, wieviel Steuer auf die Abfindung gezahlt werden muss. In diesem Zusammenhang ist vor allem die sogenannte Fünftelregelung für Arbeitnehmer relevant.
Aufhebungsverträge sind in der Praxis ein beliebtes Mittel, um Arbeitsverträge zu beenden. Oftmals fühlen sich Arbeitnehmer aber nach Abschluss des Aufhebungsvertrages benachteiligt und über den Tisch gezogen. Das BAG hat in einer aktuellen Entscheidung über die Anfechtbarkeit von Aufhebungsverträgen wegen Verstoß gegen das Fairnessgebot entschieden.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich und ohne Kündigungsfrist. Doch nicht jedes Angebot des Chefs auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist für den betroffenen Mitarbeiter günstig. Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie deshalb einige wichtige Punkte beachten.
Wir haben für Sie nun sowohl für einen Aufhebungsvertrag als auch für einen Abwicklungsvertrag jeweils ein Muster online gestellt.
Anfechtung, Widerruf, Rücktritt – Arbeitnehmer konnten einen arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag bzw. Auflösungsvertrag lange Zeit nur in engen Grenzen beseitigen. Die jüngste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Gebot des fairen Verhandelns hat die Rechtsstellung der Arbeitnehmer wieder etwas gestärkt. Wir haben alle Loslösungsmöglichkeiten nach der aktuellen Rechtslage für Sie zusammengefasst.
Abfindungszahlungen sind für Geschäftsführer am Ende ihrer Geschäftsführertätigkeit besonders lukrativ. Doch nicht jeder Geschäftsführer hat auch einen Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Im Einzelfall entscheiden neben dem Geschäftsführerdienstvortrag vor allem die Umstände der Entlassung sowie das Verhandlungsgeschick über die Höhe der Abfindungszahlung.