Die Kündigung und Abberufung eines Geschäftsführers weisen gegenüber der Entlassung eines Arbeitnehmers erhebliche Besonderheiten auf. Das beginnt schon damit, dass ein einfaches Kündigungsschreiben bei Geschäftsführern nicht genügt und geht bis hin zur ordnungsgemäßen Einbeziehung der Gesellschafterversammlung. Wir haben Ihnen alle Details zusammengefasst.
Abfindungszahlungen sind für Geschäftsführer am Ende ihrer Geschäftsführertätigkeit besonders lukrativ. Doch nicht jeder Geschäftsführer hat auch einen Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Im Einzelfall entscheiden neben dem Geschäftsführerdienstvortrag vor allem die Umstände der Entlassung sowie das Verhandlungsgeschick über die Höhe der Abfindungszahlung.