Was ist Mobbing?
Als erstes deutsches Arbeitsgericht hat das LAG Thüringen in einem Urteil vom 10. April 2001 (Az. 5 Sa 403/00) den Begriff des Mobbings definiert. Kennzeichen von Mobbing sind demnach
- fortgesetzte Diskriminierungen, Anfeindungen und Schikanen,
- die ein von der Rechtsordnung nicht gedecktes Ziel haben
- und in ihrer Gesamtheit geschützte Rechte des Betroffenen, zum Beispiel das Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit verletzen.
Typischerweise handelt es sich beim Phänomen Mobbing um einen wechselseitigen Prozess der Eskalation. Es ist dabei nicht notwendig, dass Mobbing auf einem vorgefassten Plan beruht. Einzelne kritische Bemerkungen über einen Arbeitskollegen, die kein systematisches Ausmaß annehmen, begründen noch keinen Mobbing-Verdacht. Typische Mobbinghandlungen sind dagegen
- Beleidigungen bis zu Tätlichkeiten,
- sexuelle Belästigungen,
- die Übertragung „kränkender“ Arbeitsaufgaben,
- das systematische Vorenthalten von Informationen, der unbegründete Ausschluss von Meetings usw.
Wie wehrt man sich gegen Mobbing?Um sich gegen Mobbing zur Wehr zu setzen, sollte man als Betroffener zunächst – soweit das Vertrauensverhältnis dies noch möglich macht – mit dem Arbeitgeber ein Gespräch suchen. Auch der Betriebsrat ist hierfür ein geeigneter Ansprechpartner. Ergeben diese Gespräche keine außergerichtliche Lösung, sollte der Betroffene mit einem Rechtsanwalt klären, welche rechtlichen Möglichkeiten ihm zur Verfügung stehen.Einzelne Mobbinghandlungen können verschiedene Straftatbestände erfüllen, zum Beispiel Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) oder sexuelle Belästigung (§ 184i StGB). Wirkt sich Mobbing auf die Gesundheit des Opfers aus, sind zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz nach §§ 823 ff. BGB, unter Umständen auch auf Schmerzensgeld (§ 823 BGB in Verbindung mit § 253 BGB) denkbar.Im Falle eines rechtlichen Vorgehens gegen diejenigen, die sich an Mobbing-Handlungen am Arbeitsplatz beteiligen, ist es zu empfehlen, rechtlichen Rat einzuholen. Denn es liegt in der Natur der Sache, dass Mobbing ein sehr komplexes Verhalten ist, das erst durch viele einzelne Situationen ein Gesamtbild ergibt. Die Anzeige wegen einer Straftat dürfte in der Regel auch nur das letzte Mittel sein, um sich gegen Mobbing zur Wehr zu setzen.Wie kann man Mobbing beweisen?Es hat sich als sehr hilfreich erwiesen, als Opfer ein sogenanntes Mobbing-Tagebuch zu führen, in dem die einzelnen Begebenheiten möglichst genau dokumentiert werden. In diesem Tagebuch sollten vor allem diese fünf Punkte für jede Mobbing-Handlung notiert werden.
- Zeitpunkt der Eintragung ins Tagebuch
- Zeitpunkt der Handlung
- Namen der beteiligten Personen
- Beschreibung der Situation und der Auswirkungen auf das eigene Berufs- und Privatleben
- Mögliche Beweismittel und Zeugen
In der Gerichtspraxis werden solche Tagebücher in der Regel als Beweismittel akzeptiert. Entscheidend dafür ist immer die möglichst zeitnahe Eintragung, die alle Aspekte des Geschehens aufführt und insbesondere auch die subjektiven Empfindungen wiedergibt.Als Anspruchsgegner für Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen kommt idR der Arbeitgeber – und zwar auch dann, wenn er sich direkt nicht am Mobbing beteiligt, sondern untätig bleibt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber nämlich aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten, seine Arbeitnehmer vor Mobbing zu schützen (Urteil vom 25. Oktober 2007, 8 AZR 59306).Mobbing ist sowohl menschlich wie auch juristisch eine sehr komplexes Themengebiet. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, die Situation einzuschätzen und zu erörtern, ob eine belegbare Mobbing Situation vorliegt und dann die geeigneten Maßnahmen treffen. Oft sind hier auch außergerichtliche Maßnahmen „auf dem kleinen Dienstweg“, wie etwa Anrufe beim Arbeitgeber zunächst eine geeigneterer Maßnahme, als die Klageerhebung. Dies hängt natürlich immer vom Einzelfall ab.