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Blogbeiträge zu

Ausbildung

Arbeitsrecht
23.9.2022
Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten - Anforderungen an Fortbildungsklauseln

Wenn Arbeitgeber die Kosten für die Aus- oder Fortbildung ihrer Arbeitnehmer übernehmen, findet sich nahezu immer auch eine Rückzahlungsklausel im Vertrag. Diese besagt, dass der Mitarbeiter im Falle der Kündigung oder sonstigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Aus- und Fortbildungskosten zurückzahlen muss. Doch nicht immer sind solche Klauseln wirksam.

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Arbeitsrecht
16.1.2024
Fortbildungskosten: Rückzahlung bei Nichtablegen der Prüfung? Das sagt das BAG

Die Rückzahlung von Fortbildungskosten ist ein Dauerbrenner im Arbeitsrecht. Finanzieren Arbeitgeber eine Fortbildung oder Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter, können Sie grundsätzlich eine Rückzahlungspflicht im Arbeitsvertrag vereinbaren. Für eine wirksame Rückzahlungsklausel gelten aber strenge Voraussetzungen, die das Bundesarbeitsgericht nun weiter für den Fall einer Rückzahlung bei Nichtantritts der Prüfung konkretisiert hat. Vorneweg: Arbeitgeber müssen bei solchen Klauseln weiterhin ganz genau auf die Formulierung achten.

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Arbeitsrecht
31.1.2019
Der besondere Kündigungsschutz von Auszubildenden

Auszubildende genießen – neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften – einen besonderen Kündigungsschutz, der insbesondere im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt ist. Das bedeutet, dass Auszubildende während einer laufenden Ausbildung nur unter strengen Voraussetzungen gekündigt werden können, §§ 22 und 23 BBiG. Allerdings muss zwischen einer Kündigung vor Beginn der Ausbildung, während der Probezeit, nach der Probezeit und der außerordentlichen Kündigung differenziert werden. Welche Kündigungsmöglichkeiten jeweils bestehen und welche Fristen gelten, wir haben die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

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Arbeitsrecht
8.10.2020
Achtung Arbeitgeber: Falle der faktischen Beschäftigung bei Azubis, Befristungen und Co.

Gut gemeint, aber rechtlich problematisch: Viele Arbeitgeber kommen ihren Mitarbeitern bei Beginn und Ende des Arbeitsvertrages entgegen. So werden etwa Azubis nach Ausbildungsende bis zum nächsten Monat weiterbeschäftigt und befristete Arbeitnehmer dürfen auf Wunsch vor dem vertraglichen Beginn mit der Arbeit anfangen oder nach Ende der Befristung noch einige Übergangstage bleiben. Die Folge des Entgegenkommens: ein neues (faktisches) Arbeitsverhältnis samt vollem Kündigungsschutz. Wir verraten, in welchen Fällen Arbeitgeber besonders vorsichtig sein müssen

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