Rauchen am Arbeitsplatz: Rauchen in der Mittagspause ist erlaubt
Jeder Arbeitnehmer der täglich mehr als 6 Stunden arbeitet hat einen Anspruch auf eine 30-minütige Erholungspause (vgl. § 4 ArbZG). Oftmals finden sich auch im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen genaue Regeln zu den Pausenzeiten. In dieser darf selbstverständlich auch geraucht werden. Zum Schutz von Nichtrauchern darf der Arbeitgeber allerdings vorschreiben, dass nur im Freien oder in bestimmten Raucherräumen geraucht werden darf.
Raucherpausen außerhalb der Mittagspause: Es kommt drauf an
Wer sich nicht auf lediglich eine oder zwei Zigaretten in der Mittagspause beschränken möchte, dem stellt sich die Frage, ob auch während der regulären Arbeitszeit eine Pause zum Rauchen eingelegt werden darf.
Das Gesetz trifft dazu keine Regelung, sodass es dem Arbeitgeber obliegt, eine Entscheidung zu treffen. Grundsätzlich steht es diesem frei, das Rauchen während der Arbeitszeit verbieten. Einen Anspruch auf regelmäßige Raucherpausen haben Sie ebenfalls nicht. Halten Sie sich nicht daran und rauchen Sie während der Arbeit oder legen Sie eine nicht genehmigte Pause ein, droht eine Abmahnung und bei mehreren Verstößen sogar eine Kündigung. Etwas anderes kann in Extremfällen gelten, wenn ein Arbeitnehmer an einer ärztlich attestierten Nikotinsucht leidet und diese nachweisen kann.
Konkrete betriebliche Regelung zu Raucherpausen beachten
In der Regel gelingt es Arbeitnehmern und Arbeitgebern einen Kompromiss rund um das Thema Rauchen zu finden. Sie können in sogenannte Betriebsvereinbarungen Anzahl und Dauer von Raucherpausen verbindlich regeln. Ob eine solche Vereinbarung in Ihrem Betrieb existiert, können Sie beispielsweise beim Betriebsrat erfahren.
Eventuell kann sich ein Anspruch auch daraus ergeben, dass Raucherpausen schon seit längerer Zeit im Unternehmen geduldet werden (sog. betriebliche Übung). Es empfiehlt sich jedoch, die Rechtslage genau abzuklären, um keine Abmahnung oder gar Kündigung zu riskieren. Sprechen Sie in diesem daher unbedingt vorher mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wichtigste Grundregel: Pausen sind keine Arbeitszeit
In jedem Fall gilt: Die Zeit, in der geraucht wird, ist keine bezahlte Arbeitszeit. Wer während der Arbeit zur Zigarette greift, muss dafür ausstempeln und die entgangene Zeit nacharbeiten.
Stempeln Sie während Ihrer Raucherpausen nicht aus, drohen Ihnen arbeitsrechtliche Konsequenzen, von der Abmahnung bis zur Kündigung. In einem aktuellen Fall hat etwa das Landesarbeitsgericht Thüringen entschieden, dass eine Arbeitnehmerin, die während ihrer Raucherpausen nicht ausstempelte, einen Arbeitszeitbetrug begangen hat, welcher eine sofortige Kündigung rechtfertigt (LAG Thüringen, Urt. v. 03.05.2022 – 1 Sa 18/21).
Fazit: Raucherpausen rechtlich abklären lassen
Ob Sie während der Arbeitszeit rauchen dürfen, hängt von den individuellen Verhältnissen in Ihrem Betrieb ab. Sie sollten daher keinesfalls auf eigene Faust handeln, sondern die Rechtslage zuvor sauber durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht abklären. In jedem Fall müssen Sie in den Raucherpausen ausstempeln.
Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht beraten wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung gerne auch rund um das Thema Rauchen am Arbeitsplatz. Außerdem vertreten wir Arbeitnehmer, die eine Abmahnung oder Kündigung erhalten haben und beraten Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Zögern Sie daher nicht, uns jederzeit zu kontaktieren.