Wer in Deutschland in einem Strafverfahren letztinstanzlich verurteilt wird, hat dennoch die Möglichkeit das Urteil anzufechten. Jedem steht das Recht zu, sich durch einen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen höchstinstanzliche Urteile zu wehren. Wir erklären Ihnen alles Wichtige über den oft wenig bekannten Rechtsbehelf.
Normalerweise sind Strafverfahren bei einem Freispruch beendet und der Angeklagte hat in der konkreten Sache nichts mehr zu befürchten. Das gilt allerdings nur, solange keine Wiederaufnahmegründe. Eine neue Gesetzesänderung soll diese Ausnahmefälle nun erweitern. Bereits abgeschlossene Mordverfahren sollen künftig unter erleichterten Voraussetzungen wiederaufgenommen werden können, wenn neue Beweise eine Täterschaft nahelegen. Was zunächst nach mehr Gerechtigkeit klingt, ist rechtsstaatlich problematisch.
Der Ablauf des Strafverfahrens ist gesetzlich bereits grob vorgegeben. So soll sichergestellt werden, dass Ziel und Zweck des Strafverfahrens, also die Feststellung, ob ein staatlicher Strafanspruch im Einzelfall besteht und wie dessen Durchsetzung erfolgt, erreicht werden. Im folgenden Beitrag erklären wir Ihnen alles Wichtige zum Ablauf des Strafverfahrens und den einzelnen Verfahrensabschnitten.