Der Betriebsrat hat bei einer Betriebsänderung verschiedene Rechte, unter anderem auf Unterrichtung durch den Arbeitgeber sowie Beratung mit dem Arbeitgeber. In der Regel werden dann ein Interessenausgleich und ein Sozialplan abgeschlossen. Im zweiten Teil unserer Serie zur Betriebsänderung klären wir Sie über die Rechte des Betriebsrats bei einer Betriebsänderung auf.
Das Bundesarbeitsgericht hat eine lange Zeit umstrittene Rechtsfrage geklärt. Wenn bei einer Massenentlassung Arbeitnehmern einerseits Zahlungsansprüche aus einem Nachteilsausgleich, aber auch aus einem Sozialplan zustehen, war es bisher umstritten, ob der Arbeitgeber diese Ansprüche verrechnen kann. Die Erfurter Richter haben diese Frage jetzt entschieden - zu Gunsten der Arbeitgeber.