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Blogbeiträge zu

Lohnkürzung

Arbeitsrecht
25.10.2019
Weniger Lohn? Schweigen ist keine Zustimmung

Wenn ein Arbeitgeber Leistungen kürzt, darf er das bloße Schweigen des betroffenen Arbeitnehmers nicht als Zustimmung werten. Keine Reaktion heißt keine Willenserklärung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in einem neuen Urteil klargestellt.

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