In einem Kleinbetrieb ist die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besonders eng. Im Falle einer Kündigung kann deshalb in kleineren Betrieben der Schock und die Belastung für den Arbeitnehmer umso größer ausfallen, zumal das allgemeine Kündigungsschutzgesetz (KSchG) keine Anwendung findet. Aber auch, wenn das Kündigungsschutzgesetz bei Ihnen nicht anwendbar sein sollte, müssen Sie sich im Falle einer Kündigung nicht alles gefallen lassen.