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Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht

Als Anwalt für Strafrecht haben wir auch im Jugendstrafrecht langjährige Erfahrung. Sollten Sie oder Ihr Kind Beschuldigter in einem Strafverfahren sein, in dem (möglicherweise) Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, stehen wir Ihnen als Rechtsanwalt zur Seite. Achten Sie unbedingt darauf, einen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben, der speziell im Jugendstrafrecht ausgebildet ist und hier Erfahrung hat.

Echte Experten im Strafrecht

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(279 Bewertungen)

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Seit 2014

Kanzlei für Strafrecht
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Wann ist Jugendstrafrecht anwendbar?

Kind, Jugendlicher, Heranwachsender oder Erwachsener?

Die Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts richtet sich nach der Altersstufe des Täters zur Zeit der Tatbegehung:

Unter 14 Jahren
gilt man strafrechtlich als Kind. Kinder sind nicht schuldfähig im Sinne des deutschen Strafrechts, so dass sie niemals Beschuldigte in einem Strafverfahren sein können.

Im Alter von 14 bis 17 Jahren ist man im Auge des Gesetzgebers ein Jugendlicher, für den immer Jugendstrafrecht anzuwenden ist.

Zwischen 18 und 21 gilt man als Heranwachsender. In dieser Altersgruppe kann entweder noch das Jugendstrafrecht oder schon das Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden. Welches Recht Anwendung findet, entscheidet sich im Einzelfall danach, welchen Reifezustand der Täter zur Tatzeit hatte. Noch wichtiger ist jedoch, ob er bei der konkreten Tat noch einem Jugendlichen gleichzustellen war, weil zum Beispiel eine jugendtypische Tat begangen wurde.

So wird beispielsweise ein junger Bankangestellter von 20 Jahren, der schon alleine wohnt und wegen Untreue oder anderer komplexer wirtschaftskrimineller Vorwürfe angeklagt ist, wahrscheinlich nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden, während ein Jugendlicher von 20 Jahren, der noch bei den Eltern wohnt und wegen einer Schlägerei oder Verstößen gegen das BtMG angeklagt ist, wahrscheinlich nach Jugendstrafrecht behandelt wird. Ein guter Strafverteidiger wird in aller Regel die Möglichkeiten ausschöpfen, damit sein Mandant noch unter das Jugendstrafrecht fällt.

Ab 21 Jahren schließlich gilt man als Erwachsener. Die Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts ist dann ausgeschlossen.

Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt für Strafrecht? Bei uns sind Sie richtig.

Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe

Erziehungsmaßregeln

Als mildestes Mittel gibt es Erziehungsmaßregeln wie Weisungen,_eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle anzunehmen, Arbeitsleistungen zu erbringen, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen, sich zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich) oder den Verkehr mit bestimmten Personen oder den Besuch von Gast- oder Vergnügungsstätten zu unterlassen.

Diese Erziehungsmaßregeln verfolgen den ausschließlichen Zweck, die durch die Tat erkennbar gewordenen Erziehungsmängel zu beseitigen, um einer erneuten Straffälligkeit des Täters entgegenzuwirken. Bei ihrer Anordnung und Auswahl dürfen daher nur erzieherische Gesichtspunkte, nicht aber Vergeltung, Sühne und Schutz der Allgemeinheit berücksichtigt werden.

Zuchtmittel

Sollte dies nicht ausreichen, so soll nach dem Gesetz dem Jugendlichen eindringlich zu Bewusstsein gebracht werden, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat. Hier werden sogenannte Zuchtmittel, wie die Verwarnung, die Erteilung von Auflagen oder der Jugendarrest verhängt.

Jugendstrafe

Sollte auch dies aus Sicht des Jugendrichters nicht ausreichen, um den Jugendlichen wieder auf die „rechte Bahn“ zu bringen, so kann das Gericht auch die härteste Sanktion, die Jugendstrafe verhängen. Dies ist Freiheitsentzug in einer für den Vollzug von Jugendlichen oder Heranwachsenden vorgesehenen Einrichtung.

Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre, in Extremfällen auch zehn Jahre. Auch bei der Jugendstrafe steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, denn die Jugendstrafe ist so zu bemessen, dass die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist.

Welche Sanktion im Einzelfall verhängt wird, hängt von vielen Faktoren ab. Nicht unbedeutend ist - gerade im Jugendstrafrecht - das sogenannte Nachtatverhalten: Zeigt sich der Jugendliche reuig und schuldbewusst? Versucht er, die Tat wiedergutzumachen? Hat er sich bei den Geschädigten entschuldigt?

Anwalt mit langjähriger Erfahrung im Jugendstrafrecht

Als eine gerade auch im Jugendstrafrecht erfahrene und spezialisierte Kanzlei stehen wir Ihnen bzw. Ihrem Kind während des gesamten Verfahrens beratend zu Seite. Wir wissen um die besonderen psychischen Belastungen, die Unsicherheiten und die Ängste, die gerade für Jugendliche und Heranwachsende aber auch für deren Familien mit einem Strafverfahren verbunden sind, und nehmen mit dem nötigen Einfühlungsvermögen aber auch mit ruhiger und sachlicher Beratung Ihre Ängste ernst. Die Vielzahl der Sanktionsmöglichkeiten und die Besonderheiten des Jugendstrafrechts sind uns vertraut, sodass wir gemeinsam mit Ihnen oder mit Ihnen und Ihrem Kind die beste Verteidigungsstrategie für Ihren Fall herausarbeiten.        

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

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Stimmen unserer Mandanten

Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

TK

Schnelle Einstellung eines Strafverfahrens

Nachdem gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel eröffnet wurde, konnte Herr Rechtsanwalt Bartsch schnell eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Auskünfte und Beratung von Herrn Bartsch waren äußerst kompetent und sehr hilfreich. Nach dem Ergebnis der schnellen Einstellung war ich sehr erleichtert. Ich kann ihn absolut weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden!

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von
T.K.
,
Strafrecht

DZ

Serious and Professional

My experience with the Kanzlei Kupke und Stillfried was positive. They got well informed from the case, explained me the process, dealed with the corresponding authority, helpt organizing and gathering information, and reported back with a positive outcome. I would definitely recommend them.

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von
D.Z.
,
Strafrecht

BB

Hr.Bartsch hat mich in einer Strafrechtlichen Verhandlung vertreten.

Hr Bartsch war immer sehr nett und freundlich , wie nach Absprache sind wir in die Verhandlung rein. Am ende des Tages war unser ziel erreicht , ich hoffe das ich ihn nie wieder anrufen muss aber sollte es was geben wirst du mein Anwalt sein. Sehr zufrieden mit dem Endresultat.

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B.B.
,
Strafrecht

AD

sehr zu empfehlen

Netter, sachlicher, kompetenter Anwalt.

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von
A.D.
,
Strafrecht

DO

Perfekte Arbeit

Ich habe wegen einer mir vorgeworfenen Straftat im Internet einen Strafverteidiger gesucht und letztlich die per Fahrrad am einfachsten erreichbare Kanzlei gewählt, ohne zu wissen welche/r der dort tätigen RAe mir zugeteilt wird, auf gut Glück sozusagen. Anfangs war ich mir etwas unsicher, ob das die richtige Wahl war, da mir Herr Bartsch doch etwas jung erschien -ich selber bin 64- und somit noch zu wenig Erfahrung haben könnte. Doch weit gefehlt! Ohne seine Kompetenz, Beratung und Beharrlichkeit wäre ich jetzt wohl "rechtswirksam unglücklich". Nach der ersten Verhandlung sah es recht schlecht für mich aus, in der Revision lief dann aber alles so wie es Herr Bartsch vorausgesehen hat und ich bin wieder ein unbescholtener Bürger. Besser geht's nicht.

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von
D.O.
,
Strafrecht

BK

Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Herr Bartsch hat mich sehr gut beraten, meine fragen wurden ausführlich beantwortet. Er war telefonisch erreichbar oder hat Rückmeldung innerhalb zugesagter Zeit ausgeführt. Meine Rechtsschutz wollte denn fall nicht übernehmen, ich war sehr erleichtert das ich Herr Bartsch gefunden habe und einen Honorarpauschale abschließen konnte. Ich bin sehr glücklich drüber das mein Verfahren eingestellt worden ist.

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von
B.K.
,
Strafrecht

FC

Bestens gelaufen

Herr Bartsch hat mich in einer Strafsache vertreten. Mit dem Ergebnis und seiner Kommunikation bin ich vollends zufrieden.

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von
F.C.
,
Strafrecht

NA

Top Anwalt

Herr Bartsch hat in meinem Fall sehr kompetent gehandelt und hat mich über alles genau informiert. Ein sehr vertrauensvoller und freundlicher Mensch und ein noch besserer Verteidiger wenn es ums Strafrecht geht. Top Arbeit. Lg

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N.A.
,
Strafrecht

MS

Strafrecht

Herr RA Bartsch hat mich ausgezeichnet vertreten. Er hat mich umfassend informiert und die weiteren Schritte mit mir besprochen. Über den positiven Ausgang bin ich sehr erfreut.

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von
M.S.
,
Strafrecht

CH

Sehr zufrieden

Herr Bartsch hat mich in meiner Angelegenheit schnell und super kompetent vertreten.

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C.H.
,
Strafrecht

BE

Verfahrenseinstellung

Durchdacht, effektiv, perfekt, kein "Klimmbimm"! Sehr gerne wieder, auch wenn ich darauf nicht hoffen möchte. 😳😅

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von
B.E.
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Strafrecht

AB

Beste Beratung, bestes Ergebnis

Auf diesem Weg möchte ich mich nochmals ganz herzlich für Ihre Tätigkeit bedanken. Am Anfang war ich etwas skeptisch da Sie ja noch sehr jung sind, liess mich aber schnell vom Gegenteil überzeugen.

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A.B.
,
Strafrecht

HR

Schnelle, präzise, effiziente Beratung

Herr Bartsch hat die komplexen Zusammenhänge rasch und lösungsorientiert aufgegriffen, sodass das laufende Verfahren gegen mich in kürzester Zeit eingestellt wurde.

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von
H.R.
,
Strafrecht

AG

Sehr hilfsbereit und menschlich!!

Herr Rechtsanwalt von Stillfried ist ein absolut kompetenter und sympathischer sehr guter Anwalt. Ich fühlte mich in meinen Fragen voll zufrieden und er hat sich sofort um meine Angelegenheiten gekümmert. Toller Anwalt und nur bestens weiter zu empfehlen. Grüß Alexander Groß.

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A.G.
,
Strafrecht

MD

Sehr guter Anwalt

Herr Graf von Stillfried hat sich sehr schnell und unkompliziert mit meinem Fall auseinandergesetzt, er stand mir bei meiner fast schon aussichtslosen Situation immer mit professionellem Rat bei. In meinem Fall hat Herr Graf von Stillfried das bestmögliche Resultat erreicht. Ich bin mit der Arbeit von Herrn Graf von Stillfried sehr zufrieden, daher kann ich ihn nur weiter empfehlen.

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von
M.D.
,
Strafrecht

MM

Verzwickte Angelegenheit.

Herr Stillfried war ein sehr engagierter Anwalt, der sich in meiner Sache sehr eingesetzt hat. Er hat im Dialog mit dem Gericht besonnen kommuniziert. Dadurch konnten alle Fristen eingehalten werden und notwendigen Unterlagen beschafft werden, die zu meiner Entlastung beitrugen. Ich bedanke mich für den kompetenten Einsatz.

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von
M.M.
,
Strafrecht

FE

BtMG - schnell und absolut zufriedenstellend

Der Anwalt Herr von Stillfried hat mich in einer Sache bzgl BtMG überaus zuvorkommend und absolut fair beraten und sich um die Sache gekümmert. Weder hatte ich das Gefühl, dass er zuviel Zeit investierte, noch, dass er der Sache mit zu wenig Aufmerksamkeit nachgeht. Die Sache war schnell erledigt und das zu meiner absoluten Zufriedenheit. Ich hoffe zwar, dass ich einen Anwalt nicht mehr brauchen werde, aber falls, wird er meine erste Wahl!

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F.E.
,
Strafrecht

FF

Erschleichen von Leistungen

Sehr kompetenter Anwalt, der sich intensiv mit dem Thema Strafrecht auskennt und mich sehr kurzfristig und kompetent beraten hat. Vielen Dank dafür.

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von
F.F.
,
Strafrecht

DL

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr Graf von Stillfried hat mir durch eine schwere Situation geholfen, die zunächst gar nicht gut für mich aussah, in der ich mich jedoch stets im Recht sah. Er hat mit seiner Kompetenz und seinem Fachwissen alles erreicht, was ich mir erhofft hatte. Top Anwalt, kann ich nur weiterempfehlen.

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von
D.L.
,
Strafrecht

MM

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr von Stillfried ist ein sehr kompetenter Anwalt, nicht nur fachlich sondern auch menschlich. Er konnte mir jede Frage beantworten und hatte ein schnelles Arbeitstempo. Ich bin mit dem Abschluss der Verhandlung sehr zufrieden gewesen. In allen Punkten nur zu empfehlen!!

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von
M.M.
,
Strafrecht
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