Call Icon

Betäubungsmittelgesetz - BtMG

Als erfahrene Strafverteidiger helfen wir Ihnen, wenn gegen Sie wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ermittelt wird. Als Anwalt für Strafrecht stehen wir an Ihrer Seite.

Echte Experten im Strafrecht

4.9

(279 Bewertungen)

4.9

(471 Bewertungen)

500+

Mandanten vertreten

Seit 2014

Kanzlei für Strafrecht
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Von jugendlicher Kleinkriminalität bis hin zur organisierten „Dealerbande“

Nicht selten spielen sich Drogendelikte auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts ab und sind verbunden mit Delikten klassischer Beschaffungskriminalität wie Diebstahl oder Wohnungseinbruchsdiebstahl. Aber auch Fälle der organisierten Kriminalität können - jedenfalls aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden - vorliegen, etwa wenn dem Beschuldigten vorgeworfen wird, regelmäßig als Teil einer Bande gewerbsmäßig Handel mit Betäubungsmitteln zu treiben.

Ab einer gewissen Menge wird hieran in der Praxis sicher zu denken sein. Gerade in Bayern aber unterstellen Polizei und Staatsanwaltschaft recht schnell, dass die Menge nicht mehr für den Eigenbedarf, sondern schon zum Handel bestimmt war. Regelmäßige Abnehmer, die Betäubungsmittel gelegentlich weiterverkaufen, werden nicht selten als Bande eingestuft. In jedem Fall ist das frühzeitige Heranziehen eines erfahrenen Strafverteidigers ratsam. Gerade im BtMG gilt es, mit juristischer Genauigkeit zu argumentieren und in die vielen recht unbestimmten Rechtsbegriffe Klarheit zu bringen. Ein guter Strafverteidiger wird genau prüfen, ob zum Beispiel wirklich gewerbsmäßiges Handeln vorliegt und ob sein Mandant wirklich Teil einer Bande war.

Das BtMG – ein Spezialgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz, kurz BtMG ist ein eigenes Gesetz mit eigenen Rechtsbegriffen und zum Teil auch eigenen Mechanismen. Hier wird - vereinfacht dargestellt - geregelt, welche Substanzen unter welchen Voraussetzungen nur von einem bestimmten Personenkreis erworben werden dürfen (etwa für therapeutische Zwecke) und welche Substanzen gänzlich verboten sind.

Keine Strafe ohne Gesetz

Der alte lateinische Grundsatz „nulla poena sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz) findet gerade im Bereich Betäubungsmittel seinen besonderen Niederschlag: Der Gesetzgeber kann nur den Besitz, Erwerb oder Handel mit solchen Substanzen unter Strafe stellen, die er ausdrücklich (und schriftlich) verboten hat. Daher verfügt das BtMG über drei ausführliche Anlagen, die genau regeln, wie mit welchen Substanzen zu verfahren ist.

In der Anlage I finden sich alle Mittel, die gänzlich verboten sind (sog. nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel). Es handelt sich hierbei um Substanzen, die (aus Sicht des Gesetzgebers) in hohem Maße gesundheitsschädlich sind, sehr schnell süchtig machen und keinen therapeutischen Nutzen haben. Neben den klassischen harten Drogen wie LSD, Heroin, Kokain und Methamphetamin etc. fällt nach wie vor auch Cannabis grundsätzlich unter diese Kategorie.

Anlage II listet Stoffe auf, die für sich genommen ebenfalls in hohem Maße gesundheitsschädlich sind und ein hohes Suchtpotenzial aufweisen, die aber weiterverarbeitet als Bestandteil für Medikamente therapeutischen Nutzen entfalten. Der Gesetzgeber nennt diese „verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel“.

Für sich allein genommen gelten sie also weiterhin als illegale Droge, können aber unter gewissen Voraussetzungen Bestandteil von Medikamenten sein. Besitz oder Handel sind für Privatpersonen stets strafbar.

In Anlage III finden sich schließlich Stoffe, die ebenfalls physisch oder psychisch abhängig machen, jedoch auch therapeutisch von Nutzen sein können (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel). Unter ärztlicher Aufsicht und mit Rezept dürfen diese also verwendet werden. Hierunter fallen zum Beispiel Morphine, Barbiturate und Methadon.

Legal Highs – die unterschätzte Gefahr

Substanzen, die in keiner der Anlagen auftauchen, sind grundsätzlich legal - Handel, Besitz und Konsum straffrei. Im Internet grassiert ein reger Handel mit sogenannten „legal highs“- getarnt als Badezusatz, Kräutermischung oder Lufterfrischer. Diese werden dann entgegen dem „eigentlichen Nutzen“ wie klassische Drogen eingenommen, geraucht oder geschnupft, um dann berauschende Wirkung - ähnlich denen der verbotenen Betäubungsmittel - zu entfalten. Im Grunde bieten sich Anbieter solcher Stoffe ein Wettrennen mit dem Gesetzgeber: Sobald dieser eine neue Substanz in der Anlage I oder II des BtMG aufgelistet hat, versuchen die Hersteller auf wieder neue Substanzen auszuweichen. Dies geschieht leider auf Kosten der oft minderjährigen und arglosen Nutzer, die sich nicht selten massiver und unberechenbarer gesundheitlicher Gefahr aussetzen. Auch wenn diese Substanzen legal sind, so sind sie dennoch höchst gefährlich. Strafverfolgungsbehörden reagieren daher auch sehr empfindlich, was den Konsum solcher Substanzen angeht. Nicht selten werden sie als Indiz für illegalen Drogenkonsum gewertet, was Staatsanwaltschaft und Polizei zu weiteren Ermittlungen veranlasst. Auch häufen sich Fälle, in denen der Konsum von an sich legalen Substanzen bei der Strafzumessung für eine Straftat nach dem BtMG oder bei der Frage nach einer Strafaussetzung zur Bewährung vom Gericht negativ gewertet wurden.

Also ist auch hier - aus medizinischer wie auch juristischer Sicht - größte Vorsicht geboten.

Sie benötigen rechtliche Hilfe?

So können wir Ihnen weiterhelfen

5.000+
Mandanten
im Strafrecht vertreten
Schritt 1
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular, E-Mail oder per Telefon. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Schritt 2
Ersteinschätzung Ihres Falles per Telefon.

Per Telefon erhalten Sie auf Wunsche eine kurze kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles. Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Schritt 3
Beratung & Vertretung Ihrer Interessen

Wir entwickeln für Sie eine maßgeschneiderte Strategie und setzen Ihre Interessen bestmöglich durch!

Die geringe Menge

Fast schon eine Metapher für eine unsichere Rechtslage ist der Begriff der geringen Menge bei Cannabisbesitz geworden. Im sogenannte „Cannabis Beschluss“_(BVerfGE 90, 145) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Ermittlungsbehörden nach ihrem Ermessen bei geringfügigen Verstößen gegen das BtMG durch den Erwerb oder Besitz von geringen Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch von einem Strafverfahren absehen können. Der Begriff der „geringen Menge“ ist seitdem Gegenstand hitziger Diskussionen und wird in den verschiedenen Bundesländern höchst unterschiedlich gewertet. Naturgemäß sind die Grenzen in Bayern besonders streng, die geringe Menge fast schon nicht mehr vorhanden. Doch auch hier spielen Ermessen des Staatsanwalts und eine Einzelfallentscheidung eine große Rolle. Ein erfahrener Strafverteidiger wird auch in Bayern durch geschicktes Verhandeln und Argumentieren versuchen, eine Einstellung des Strafverfahrens wegen geringer Menge zu erreichen.

Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt für Strafrecht? Bei uns sind Sie richtig.

Erfahrung und Spezialisierung der Verteidigung

Das BtMG steht, obgleich es für die Praxis eines Strafverteidigers naturgemäß von überragender Bedeutung ist, nicht oder kaum auf dem Lehrplan während Studium und Referendariat. Im jurisichen Staatsexamen wird es so gut wie nie geprüft. Das bedeutet, dass Rechtsanwälte, die sich nicht eigens auf diesem Rechtsgebiert fortbilden und durch die Praxis Erfahrung sammeln, mit diesem Rechtsgebiet wenig vertraut sind. Als Betroffener sollte man dringend einen auf das BtMG spezialisierten Strafverteidiger beauftragen, sobald man in diesem Zusammenhang im Fokus der Ermittlungsbehörden steht.

Die Mittel der Verteidigung: Kronzeugenregelung, verminderte Schuldfähigkeit, Therapie statt Strafe

Straftaten im Zusammenhang mit illegalem Drogenkonsum bieten eine große Menge an Gestaltungsspielraum für einen guten Strafverteidiger. Neben den klassischen Mitteln der Strafverteidigung gibt es hier eine Menge zu beachten, viele juristische Hebel, derer man sich bedienen kann. Bestes Beispiel ist die so genannte „Kronzeugenregelung“: Nach § 30 BtMGkann die Strafe gemildert oder sogar von dieser ganz abgesehen werden, wenn der Täter „durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat“, daß andere Straftaten nach dem BtMG aufdeckt oder verhindert werden können. Hier kann ein erfahrener Strafverteidiger im Prozess eine Menge für seinen Mandanten bewirken.

Darüber hinaus gibt es für die Strafverteidigung verschiedene Möglichkeiten bezüglich der Strafzumessung, etwa die Milderung der Strafe wegen verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) oder sogar Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB), wenn der Täter im Rauschzustand oder unter Entzugserscheinungen gehandelt hat. Auch besteht die Möglichkeit, nach §§ 35 und 36BtMG oder § 64 StGB eine Untersuchungshaft oder Haftstrafe (wenigstens zum Teil) in einer therapeutischen Einrichtung zu verbringen. Wenn also an einer Haft kein Weg vorbeiführt, so wird ein guter Strafverteidiger zumindest darauf hinarbeiten, dass sein Mandant die Zeit der Strafe nutzen kann, um sein Drogenproblem in den Griff zu bekommen.

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Kontaktieren Sie uns

Mehr als 700+ Bewertungen mit ⌀4,9-Sterne Bewertung. Ihre Kanzlei aus München.

Telefon
089 255 55 300
Mobil
0176 / 55551111
E-Mail
kontakt@kupka-stillfried.de
Videotelefonie
Auf Wunsch möglich
Bürozeiten
Mo: 8-20 Uhr, Di-Fr: 8-18 Uhr

Jetzt Kontakt aufnehmen

Füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns bei Ihnen.

Ihre Nachricht *

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.

Ihre Anfrage war erfolgreich! Wir melden uns bei Ihnen telefonisch oder per Mail.

Ein Fehler ist aufgetreten, während Sie das Formular ausfüllen wollten. Bitte kontaktieren Sie uns per Telefon oder per E-Mail.

Gerne sind wir für Sie da!

Wenn gegen Sie oder einen Angehörigen wegen eines Verstoßes gegen das BtMG ermittelt wird, eine Strafanzeige, ein Strafbefehl oder eine Anklage vorliegt, stellen wir gerne unsere Dienste zur Verfügung um für Sie eine maßgeschneiderte Strafverteidigung aufzubauen und die zur Verfügung stehenden juristischen Mittel auszuschöpfen.        

Sie brauchen einen Anwalt? Dann rufen Sie uns an.

Stimmen unserer Mandanten

Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

TK

Schnelle Einstellung eines Strafverfahrens

Nachdem gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel eröffnet wurde, konnte Herr Rechtsanwalt Bartsch schnell eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Auskünfte und Beratung von Herrn Bartsch waren äußerst kompetent und sehr hilfreich. Nach dem Ergebnis der schnellen Einstellung war ich sehr erleichtert. Ich kann ihn absolut weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden!

Mehr / Weniger
von
T.K.
,
Strafrecht

DZ

Serious and Professional

My experience with the Kanzlei Kupke und Stillfried was positive. They got well informed from the case, explained me the process, dealed with the corresponding authority, helpt organizing and gathering information, and reported back with a positive outcome. I would definitely recommend them.

Mehr / Weniger
von
D.Z.
,
Strafrecht

BB

Hr.Bartsch hat mich in einer Strafrechtlichen Verhandlung vertreten.

Hr Bartsch war immer sehr nett und freundlich , wie nach Absprache sind wir in die Verhandlung rein. Am ende des Tages war unser ziel erreicht , ich hoffe das ich ihn nie wieder anrufen muss aber sollte es was geben wirst du mein Anwalt sein. Sehr zufrieden mit dem Endresultat.

Mehr / Weniger
von
B.B.
,
Strafrecht

AD

sehr zu empfehlen

Netter, sachlicher, kompetenter Anwalt.

Mehr / Weniger
von
A.D.
,
Strafrecht

DO

Perfekte Arbeit

Ich habe wegen einer mir vorgeworfenen Straftat im Internet einen Strafverteidiger gesucht und letztlich die per Fahrrad am einfachsten erreichbare Kanzlei gewählt, ohne zu wissen welche/r der dort tätigen RAe mir zugeteilt wird, auf gut Glück sozusagen. Anfangs war ich mir etwas unsicher, ob das die richtige Wahl war, da mir Herr Bartsch doch etwas jung erschien -ich selber bin 64- und somit noch zu wenig Erfahrung haben könnte. Doch weit gefehlt! Ohne seine Kompetenz, Beratung und Beharrlichkeit wäre ich jetzt wohl "rechtswirksam unglücklich". Nach der ersten Verhandlung sah es recht schlecht für mich aus, in der Revision lief dann aber alles so wie es Herr Bartsch vorausgesehen hat und ich bin wieder ein unbescholtener Bürger. Besser geht's nicht.

Mehr / Weniger
von
D.O.
,
Strafrecht

BK

Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Herr Bartsch hat mich sehr gut beraten, meine fragen wurden ausführlich beantwortet. Er war telefonisch erreichbar oder hat Rückmeldung innerhalb zugesagter Zeit ausgeführt. Meine Rechtsschutz wollte denn fall nicht übernehmen, ich war sehr erleichtert das ich Herr Bartsch gefunden habe und einen Honorarpauschale abschließen konnte. Ich bin sehr glücklich drüber das mein Verfahren eingestellt worden ist.

Mehr / Weniger
von
B.K.
,
Strafrecht

FC

Bestens gelaufen

Herr Bartsch hat mich in einer Strafsache vertreten. Mit dem Ergebnis und seiner Kommunikation bin ich vollends zufrieden.

Mehr / Weniger
von
F.C.
,
Strafrecht

NA

Top Anwalt

Herr Bartsch hat in meinem Fall sehr kompetent gehandelt und hat mich über alles genau informiert. Ein sehr vertrauensvoller und freundlicher Mensch und ein noch besserer Verteidiger wenn es ums Strafrecht geht. Top Arbeit. Lg

Mehr / Weniger
von
N.A.
,
Strafrecht

MS

Strafrecht

Herr RA Bartsch hat mich ausgezeichnet vertreten. Er hat mich umfassend informiert und die weiteren Schritte mit mir besprochen. Über den positiven Ausgang bin ich sehr erfreut.

Mehr / Weniger
von
M.S.
,
Strafrecht

CH

Sehr zufrieden

Herr Bartsch hat mich in meiner Angelegenheit schnell und super kompetent vertreten.

Mehr / Weniger
von
C.H.
,
Strafrecht

BE

Verfahrenseinstellung

Durchdacht, effektiv, perfekt, kein "Klimmbimm"! Sehr gerne wieder, auch wenn ich darauf nicht hoffen möchte. 😳😅

Mehr / Weniger
von
B.E.
,
Strafrecht

AB

Beste Beratung, bestes Ergebnis

Auf diesem Weg möchte ich mich nochmals ganz herzlich für Ihre Tätigkeit bedanken. Am Anfang war ich etwas skeptisch da Sie ja noch sehr jung sind, liess mich aber schnell vom Gegenteil überzeugen.

Mehr / Weniger
von
A.B.
,
Strafrecht

HR

Schnelle, präzise, effiziente Beratung

Herr Bartsch hat die komplexen Zusammenhänge rasch und lösungsorientiert aufgegriffen, sodass das laufende Verfahren gegen mich in kürzester Zeit eingestellt wurde.

Mehr / Weniger
von
H.R.
,
Strafrecht

AG

Sehr hilfsbereit und menschlich!!

Herr Rechtsanwalt von Stillfried ist ein absolut kompetenter und sympathischer sehr guter Anwalt. Ich fühlte mich in meinen Fragen voll zufrieden und er hat sich sofort um meine Angelegenheiten gekümmert. Toller Anwalt und nur bestens weiter zu empfehlen. Grüß Alexander Groß.

Mehr / Weniger
von
A.G.
,
Strafrecht

MD

Sehr guter Anwalt

Herr Graf von Stillfried hat sich sehr schnell und unkompliziert mit meinem Fall auseinandergesetzt, er stand mir bei meiner fast schon aussichtslosen Situation immer mit professionellem Rat bei. In meinem Fall hat Herr Graf von Stillfried das bestmögliche Resultat erreicht. Ich bin mit der Arbeit von Herrn Graf von Stillfried sehr zufrieden, daher kann ich ihn nur weiter empfehlen.

Mehr / Weniger
von
M.D.
,
Strafrecht

MM

Verzwickte Angelegenheit.

Herr Stillfried war ein sehr engagierter Anwalt, der sich in meiner Sache sehr eingesetzt hat. Er hat im Dialog mit dem Gericht besonnen kommuniziert. Dadurch konnten alle Fristen eingehalten werden und notwendigen Unterlagen beschafft werden, die zu meiner Entlastung beitrugen. Ich bedanke mich für den kompetenten Einsatz.

Mehr / Weniger
von
M.M.
,
Strafrecht

FE

BtMG - schnell und absolut zufriedenstellend

Der Anwalt Herr von Stillfried hat mich in einer Sache bzgl BtMG überaus zuvorkommend und absolut fair beraten und sich um die Sache gekümmert. Weder hatte ich das Gefühl, dass er zuviel Zeit investierte, noch, dass er der Sache mit zu wenig Aufmerksamkeit nachgeht. Die Sache war schnell erledigt und das zu meiner absoluten Zufriedenheit. Ich hoffe zwar, dass ich einen Anwalt nicht mehr brauchen werde, aber falls, wird er meine erste Wahl!

Mehr / Weniger
von
F.E.
,
Strafrecht

FF

Erschleichen von Leistungen

Sehr kompetenter Anwalt, der sich intensiv mit dem Thema Strafrecht auskennt und mich sehr kurzfristig und kompetent beraten hat. Vielen Dank dafür.

Mehr / Weniger
von
F.F.
,
Strafrecht

DL

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr Graf von Stillfried hat mir durch eine schwere Situation geholfen, die zunächst gar nicht gut für mich aussah, in der ich mich jedoch stets im Recht sah. Er hat mit seiner Kompetenz und seinem Fachwissen alles erreicht, was ich mir erhofft hatte. Top Anwalt, kann ich nur weiterempfehlen.

Mehr / Weniger
von
D.L.
,
Strafrecht

MM

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr von Stillfried ist ein sehr kompetenter Anwalt, nicht nur fachlich sondern auch menschlich. Er konnte mir jede Frage beantworten und hatte ein schnelles Arbeitstempo. Ich bin mit dem Abschluss der Verhandlung sehr zufrieden gewesen. In allen Punkten nur zu empfehlen!!

Mehr / Weniger
von
M.M.
,
Strafrecht
Jetzt Kontakt aufnehmen
Über die Kanzlei
Ihre Kanzlei in München

Unsere Rechtsanwälte

Unsere Experten und Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Kontaktieren Sie uns

Mehr als 700+ Bewertungen mit ⌀4,9-Sterne Bewertung. Ihre Kanzlei aus München.

Telefon
089 255 55 300
Mobil
0176 / 55551111
E-Mail
kontakt@kupka-stillfried.de
Videotelefonie
Auf Wunsch möglich
Bürozeiten
Mo: 8-20 Uhr, Di-Fr: 8-18 Uhr

Jetzt Kontakt aufnehmen

Füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns bei Ihnen.

Ihre Nachricht *

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.

Ihre Anfrage war erfolgreich! Wir melden uns bei Ihnen telefonisch oder per Mail.

Ein Fehler ist aufgetreten, während Sie das Formular ausfüllen wollten. Bitte kontaktieren Sie uns per Telefon oder per E-Mail.
Sie suchen nach einem Anwalt für Strafrecht?

Dank unserer Expertise und jahrelangen Erfahrung im Strafrecht können wir Sie exzellent beraten.

Atilla von Stillfried
Gründungspartner
Jetzt Termin vereinbaren

Sie benötigen einen Anwalt für Strafrecht?

Mit unserer über 20-jährigen Fachkompetenz sind wir für Sie im Großraum München und bundesweit tätig.