Befristete Verträge im E-Sport: Strenge Vorgaben im Gesetz

Das deutsche Recht schützt Arbeitnehmer vor unangemessenen Befristungen durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Die darin enthaltenen Vorgaben gelten auch für professionelle E-Sportler. Die Profi-Gamer gelten nämlich rechtlich als Arbeitnehmer, zumindest dann, wenn sie weisungsabhängig bei einem Clan beschäftigt werden.

Gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG dürfen Arbeitsverhältnisse mit E-Sportlern ohne sachlichen Grund nur bis zur Dauer von maximal zwei Jahren befristet werden. Dabei darf die Befristungsabrede in diesem Zeitraum höchstens drei Mal verlängert werden. Für eine weitere Befristung bedarf es eines Befristungsgrundes nach § 14 Abs. 1 TzBfG. Genau hier zeigt sich das Problem beim E-Sport: Im professionellen E-Sport dauern die Karrieren meist länger als zwei Jahre. Eine solch kurze Befristung wäre daher wenig sachgerecht.

Die gleiche Interessenlage besteht im klassischen Profisport. Aus diesem Grund ist für Arbeitsverträgen von Fußballern, Basketballern, etc. anerkannt, dass diese aufgrund ihrer Eigenart nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 TzBfG grundsätzlich länger als zwei Jahre befristet werden können. Um zu klären, ob das auch im E-Sport gelten kann, muss die Interessenlage im klassischen, analogen Sport mit der im E-Sport-Bereich verglichen werden.

Befristungen im analogen Profisport: Nach der Rechtsprechung möglich

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) traf mit Urteil vom 16.01.2018 - Az.: 7 AZR 312/16 eine grundlegende Entscheidung zu Befristungen im analogen Profisport. Das Gericht entschied, dass aufgrund der Eigenarten im Profifußball ein Sachgrund für die Befristung vorliege. Gemäß nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 TzBfG sei daher grundsätzlich die Befristung von Arbeitsverträgen bei Profifußballern nicht zu beanstanden.

Die Richter stützen ihre Entscheidung auf mehrere Argumente: Eine Befristung sei interessengerecht, da von Profisportlern erwartet werden, dass sie dauerhaft Höchstleistungen erbringen. Diese könne der Profisportler zwangsläufig nur zeitlich begrenzt erbringen. Weiterhin bestehe ein berechtigtes Interesse der Vereine an einer Angleichung der Verträge an das bestehende Transfersystem, das nur zu vorab festgelegten Zeiten Spielerwechsel zwischen den Vereinen erlaube. Für die Vereine sei es zudem wichtig, ihre Kader flexibel zusammenstellen zu können, um sportlich konkurrenzfähig zu bleiben. Das Publikum habe zudem ein Interesse an Abwechslung, welches durch Befristungen eher erreicht werde.

Wägt man all diese Punkte ab, lasse sich nach Ansicht des BAG der Befristungsgrund der „Eigenart der Arbeitsleistung“ im Profifußball bejahen. Gleiches gilt mittlerweile auch in anderen Profisportarten.

Übertragung der Rechtsprechung auf den E-Sport-Bereich

Ob auch Arbeitsverträge von E-Sportler entsprechend befristet werden können, mussten Gerichte bisher nicht entscheiden. Wie die Gerichte in Zukunft urteilen werden, lässt sich aber durch einen Vergleich mit der dargestellten Rechtsprechung des BAG gut einschätzen. Wenn sich die Argumente des BAG auch auf den E-Sport übertragen lassen, wird man von der Zulässigkeit solcher Befristungen ausgehen können.

Irrelevant ist in jedem Fall, ob E-Sport rechtlich als offizielle Sportart anerkannt ist. Hierauf stellt das BAG gerade nicht ab. Der Großteil der Argumente des Gerichts passt hingegen auch bei E-Sportlern:

Ebenso wie Profifußballer wird auch von Profi-Gamern erwartet, dass sie stetig Höchstleistungen erbringen. Die notwendige Reaktionsgeschwindigkeit, Hand-Augen-Koordination und Konzentration, die professionelles Zocken erfordert, ist zeitlich begrenzt. Dies belegen aktuelle Zahlen aus dem E-Sport-Bereich: Das Durchschnittsalter der Profi-Gamer liegt bei rund 25 Jahren. Profi-Gamer über 30 Jahren sind kaum anzutreffen.  

Auch die weiteren Argumente passen: Gaming-Clans haben ein Interesse an einer flexiblen Teamaufstellung, um sportlich konkurrenzfähig zu bleiben. Das Publikum von E-Sport-Ligen und E-Sport-Turnieren begehrt ebenso wie im Fußball und Basketball nach Abwechslung.

Einziger nennenswerter Unterschied: Anders als im Fußball existiert aktuell noch kein fester E-Sport-Transfermarkt mit definierten Wechselperioden. Hier dürfte es allerdings nur eine Frage der Zeit sein, bis entsprechende Transfermärkte entstehen. Außerdem überwiegen die vergleichbaren Aspekte, weshalb es überzeugend ist, auch im E-Sport den Befristungsgrund der Eigenart der Arbeitsleistung zu bejahen.

Fazit: Befristungen im professionellen E-Sport zulässig

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Eigenarten des E-Sports wie bei klassischen Sportarten eine Befristung von Arbeitsverträgen rechtfertigen. Trotzdem gelten für befristete Arbeitsverträge zahlreiche Besonderheiten. Es ist daher unerlässlich, dass E-Sportler und Gaming-Clans bei der Formulierung der Arbeitsverträge professionellen Rechtsrat einholen. Bei uns finden Sie nicht nur Fachanwälte für das klassische Arbeitsrecht, sondern auch Rechtsanwälte mit Erfahrung im Gaming und E-Sport.