Wann brauchen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht?

Warum Sie zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen, kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Gemeinsam haben sie nur, dass dem Sachverhalt ein Problem aus dem Arbeitsrecht zu Grunde liegt, sei es aus Sicht des Arbeitgebers oder -nehmers.

Eines der häufigsten Themen, weswegen Mandanten uns besuchen, ist die Kündigung. Entweder als Arbeitnehmer, bei dem gerade die Kündigung ins Haus kam oder aus Sicht des Arbeitgebers, der eine Kündigung aussprechen will oder bereits ausgesprochen hat. Wir vertreten beide Seiten und können uns so gut in die Probleme und Sicht des jeweils anderen hineinversetzen.

Mindestens genauso häufig und sehr oft mit dem Thema Kündigung verbunden ist die Rechtsthematik rund um die Abfindung. Das Problem ist nämlich, dass es im deutschen Recht keinen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung gibt.

Gerade deshalb stellt sich häufig die nicht einfach zu beantwortende Frage: Was ist mit einer Abfindung und in welcher Höhe ist eine solche Abfindung zu erwarten?

Häufig werden wir auch präventiv tätig und informieren Sie ausführlich, bevor Sachverhalte in Probleme erwachsen, zum Beispiel, wenn es in einem Arbeitsverhältnis nicht mehr so läuft, und Sie dieses eigentlich beenden möchten, aber eben nicht ohne eine Abfindung zu bekommen. Ganz egal mit welchem Problem Sie zu uns kommen – Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Kanzlei für Arbeitsrecht – eine Rollenverteilung

Der Kopf der Kanzlei - Rechtsanwälte und Fachanwälte

Der Anwalt ist Ihr Ansprechpartner in der Not. Rechtsanwälte durchlaufen zunächst ein mehrjähriges Studium der Rechtswissenschaften, das mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen wird. Im Anschluss folgt ein zweijähriges Rechtsreferendariat, bevor sie berechtigt sind, den geschützten Titel Rechtsanwalt zu tragen. Innerhalb dieser langen Ausbildungsphase werden dabei alle Facetten des Rechts gelehrt, sodass ein voll ausgebildeter Jurist (sog. Volljurist) am Ende die Möglichkeit hat, in nahezu allen Rechtsgebieten tätig zu sein. Wer sich dabei für den Beruf des Anwalts entscheidet, darf Mandate in jedem Rechtsgebiet annehmen.

Da die einzelnen Rechtsgebiete, wie Arbeitsrecht oder Strafrecht, aber sehr vielseitig und vielschichtig sind, spezialisieren sich viele Anwälte im Laufe ihrer beruflichen Tätigkeit. Hierfür gibt es auch spezielle Weiterbildungen und andere Veranstaltungen, um immer auf dem neuesten Stand der Rechtsmaterie zu bleiben.

Für einen Anwalt gibt es, ähnlich wie bei Ärzten, die Möglichkeit einen speziellen Fachtitel für ein oder mehrere Rechtsgebiete zu erwerben, der sogenannte Fachanwalt. Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen z.B., um diesen Titel tragen zu dürfen, insgesamt 120 Seminarstunden zu verschiedenen Themen ableisten, mehrere Klausuren bestehen und neben dreijähriger Berufserfahrung auch eine Liste mit mindestens 100 Fällen abgeben, von denen mind. 50 Gerichtsverfahren sein müssen. Wer den Titel Fachanwalt tragen will, muss darüber hinaus jedes Jahr Pflichtseminare zur Weiterbildung besuchen. Sie können sich daher darauf verlassen, dass Ihnen mit einem Fachanwalt ein Experte für das jeweilige Rechtsgebiet gegenübersteht.

Das Herz der Kanzlei – Rechtsanwaltsfachangestellte

Unabhängig davon wie gut ausgebildet ein Anwalt ist, er ist immer auch auf seine Mitarbeiter im Sekretariat und insbesondere auf seine Rechtsanwaltsfachangestellten angewiesen. Rechtsanwälte können natürlich auch ohne Rechtsanwaltsfachangestellte auskommen und viele Einzelanwälte praktizieren auch alleine, dennoch kann man die Fachangestellten gut und gerne als das Herz der Kanzlei bezeichnen.

Denn Rechtsanwälte kümmern sich zwar um die Rechtsproblematiken und die Mandantengespräche, Gerichtstermine etc., doch die Rechtsanwaltsfachangestellten sind speziell darin ausgebildet sich um die gesamte Verwaltung zu kümmern. Sie behalten unter anderem Fristen im Blick, legen Akten an, verwalten diese und behalten den Überblick über die Rechnungsstellungen sowie Zahlungseingänge und -ausgänge. All diese Themen sind gerade für junge Rechtsanwälte Neuland, sodass es bei einer erfolgreichen Kanzlei neben der Expertise des jeweiligen Rechtsanwaltes auch auf eine gute Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Sekretariat bzw. Rechtsanwaltsfachangestellten ankommt.

Helfer im Hintergrund – Wissenschaftliche Mitarbeiter        

Viele Anwälte und Kanzleien nehmen zu Ausbildungszwecken Referendare oder Studenten bei sich auf. Eine solche wissenschaftliche Mitarbeit generiert für beide Seiten echten Mehrwert. Denn der Student/Rechtsreferendar erhält einen Einblick in die Praxis und bekommt wichtige Erfahrungen für die Zukunft und der Rechtsanwalt hat eine Person mit juristischer Ausbildung an seiner Seite, die ihm beispielsweise bei der Recherche für aufwendigere Rechtsprobleme unterstützen kann.

Der erste Kontakt? – Keine Angst!

Der Weg zum Anwalt ist häufig der letzte Strohhalm, wenn eine andere Konfliktbewältigung ausweglos scheint. Scheuen Sie sich aber nicht, auch bereits früher den Kontakt zu uns zu suchen. Wir sind auf Ihrer Seite! Gerade im Arbeitsrecht gibt es eine Vielzahl von wichtigen Fristen, wie die dreiwöchige Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzlage nach Zugang einer Kündigung sowie Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag, bei denen ein schnelles Handeln geboten ist. Dementsprechend gilt: Je früher Sie kommen, desto besser!

Sie brauchen keinesfalls Angst vor unnötigen Kosten haben. Transparenz ist uns sehr wichtig. Wir sagen Ihnen, wenn ein Streit keine Erfolgsaussichten hat und sind ehrlich, wenn Sie einen Streit auch ohne uns führen können. Auch wägen wir zwischen Kosten und Nutzen ab und versuchen Ihnen bereits im ersten Gespräch eine Einschätzung über den zu erwartenden Ausgang eines Rechtsstreits zu geben.        

Das erste Gespräch – Das sollten sie vorher wissen!

Der erste Termin bei uns steht an? Hier eine kleine Checkliste, was Sie mitbringen sollten:

  • Arbeitsvertrag (den allerersten und alle bis heute relevanten Änderungen und Ergänzungen)
  • Gehaltsabrechnungen (am besten die der letzten 3 Monate)
  • Kündigungsschreiben / Aufhebungsvertragsangebot
  • Sonstiger relevanter Email/Schriftverkehr
  • Sonstige wichtige Unterlagen (z.B. Sozialplan)
  • Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung, sofern vorhanden          

Im Gespräch selbst, erörtert der Rechtsanwalt mit Ihnen mögliche Optionen außergerichtlicher oder gerichtlicher Art, die Ihnen für Ihren konkreten Fall zur Verfügung stehen und gibt Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Chancen. Wir suchen hier immer nach einer für Sie maßgeschneiderten Strategie.
Entscheiden Sie sich vor Ort für unsere Beauftragung, so müssen Sie zur Mandatierung nur noch die Vollmacht unterschreiben und der Rechtsanwalt beginnt seine Arbeit. Hierfür gibt es jedoch ein paar Punkte, die Sie wissen sollten:

  • Sie brauchen vor den Arbeitsgerichten der ersten Instanz keinen Rechtsanwalt. Sie können sich auch selbst vertreten. In den meisten Fällen dürfte es sich aber rentieren, einen Anwalt für die Vertragung zu beauftragen.
  • Für den Rechtsanwalt entstehen Ihnen Kosten. Im Arbeitsrecht tragen Sie in der ersten Instanz diese Kosten immer selber, auch wenn sie gewinnen.
  • Die genauen Kosten errechnen sich gesetzlich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), außer Sie haben eine Stundenhonorarvereinbarung getroffen, dann ist diese maßgeblich. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen jedoch muss jeder Anwalt mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG verlangen.    

Wie geht es weiter? – Es kommt darauf an        

Wie es nun weiter geht, hängt ganz von Ihrem individuellen Fall ab. Kein Fall ist wie der andere, so dass wir uns unmittelbar nach dem Gespräch zunächst einmal die Zeit nehmen, um wichtige Schritte vorzubereiten:

Geht es z.B. um eine Kündigungsschutzklage, so erheben wir diese zeitnah, da es sehr enge Fristen gibt. Wenn größere Rechtsfragen fallentscheidend sind, beginnt die ausgiebige Recherchearbeit, in der die juristischen Fachliteratur, die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts gesichtet werden und auf deren Grundlage eine Argumentation für den jeweiligen Fall vorbereitet wird.
Oft geht es aber auch schlicht um außergerichtliche Thematiken, wie z.B. ein Telefonat mit dem Arbeitgeber. Der Rechtsanwalt verfügt durch seine Erfahrung über das nötige taktische Feingefühl, um hier mehr zu erreichen, als Sie alleine könnten.

Egal welcher Weg eingeschlagen wird, Sie werden laufend über den Verfahrensgang informiert mit allen Optionen, wie es weiter gehen kann und entscheiden als Auftraggeber stets über den weiteren Verlauf. Der Rechtsanwalt steht Ihnen dabei mit seinem Wissen und seiner Einschätzung zur Seite, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.        

Der Nachgang – Kosten, zweite Instanz und vieles mehr        

Vor dem Arbeitsgericht enden die wenigsten Verhandlungen mit einem Urteil, sondern meist im Vergleich. Dieser wird manchmal auch widerruflich geschlossen, sodass sie die Möglichkeit haben, es sich noch einmal anders zu überlegen. Wenn man sich nicht einigen kann, geht das Verfahren weiter und irgendwann gibt es dann ein gerichtliches Urteil. Sollte jedoch ein für Sie unbefriedigendes Urteil ergehen, so gibt es immer die Möglichkeit der Berufung, in der der Prozess noch einmal aufgerollt wird und Sie eine zweite Chance bekommen. Wichtig ist, dass hiermit aber auch zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten anfallen, sodass eine Einschätzung der Erfolgsaussichten der Berufung unerlässlich ist.

Fazit        

Wenn Sie Probleme und Fragen rund um das Arbeitsrecht haben und sich nicht sicher sind, dann lohnt sich oft ein Gespräch mit einem Anwalt, um sich Chancen und Risiken darstellen zu lassen und jemanden zu haben, der sich um Ihre Probleme kümmert.

Wir vertreten als Kanzlei Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Belangen.