Entlastung der Gerichte
Der Strafbefehl dient in erster Linie der Entlastung der Strafgerichte: Im Bereich der Kleinkriminalität soll der Staat die Möglichkeit haben, Strafverfahren schnell und unkompliziert zu einem Abschluss zu bringen. Dies ist nur bei Vergehen möglich, Verbrechen können nicht mit einem Strafbefehl geahndet werden. Der Unterschied ist, dass Verbrechen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bestraft werden. Sieht das Gesetz niedrigere Strafen vor, handelt es sich um ein Vergehen.