Auch nach einer Einstellung durch den Staatsanwalt bestehen oft noch Möglichkeiten
Stellt der Staatsanwalt ein Verfahren ein, hat man als Opfer einer Straftat gewisse juristische Möglichkeiten, hiergegen vorzugehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man Beschwerde gegen die Einstellung einlegen, ein Klageerzwingungsverfahren einleiten oder eine Privatklage erheben. Ob und welche Möglichkeit Erfolg versprechend ist, sollte nach anwaltlicher Beratung im jeweiligen Einzelfall erörtert werden.