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Sie möchten eine Strafanzeige stellen?

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht sind gerne für Sie da und beraten Sie.

Echte Experten im Strafrecht

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Kanzlei für Strafrecht
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Die Strafanzeige

Geht man als Bürger davon aus, einen Tatbestand beobachtet oder erlebt zu haben, der vermutlich einen Straftatbestand erfüllt, kann man Strafanzeige erstatten. Das bedeutet, man unterrichtet die Strafverfolgungsbehörden, also die Staatsanwaltschaft oder die Polizei von dem Vorfall. Die Staatsanwaltschaft überprüft sodann, ob möglicherweise ein Straftatbestand erfüllt sein könnte, ob ein „Anfangsverdacht“ vorliegt. Ist dies nach Meinung des zuständigen Staatsanwaltes der Fall, wird die Polizei auf seine Weisung nunmehr ihre Ermittlungsarbeit aufnehmen und beispielsweise Zeugen vernehmen, Spuren sichern, Beweise auswerten. Ansonsten wird das Verfahren eingestellt, die Anzeige nicht weiter verfolgt. Sind die Ermittlungen abgeschlossen, wird je nach Ergebnis und der juristischen Auswertung durch die Staatsanwaltschaft sodann ein förmliches Strafverfahren eingeleitet oder das Verfahren eingestellt.

Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt für Strafrecht? Bei uns sind Sie richtig.

Auch nach einer Einstellung durch den Staatsanwalt bestehen oft noch Möglichkeiten

Stellt der Staatsanwalt ein Verfahren ein, hat man als Opfer einer Straftat gewisse juristische Möglichkeiten, hiergegen vorzugehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man Beschwerde gegen die Einstellung einlegen, ein Klageerzwingungsverfahren einleiten oder eine Privatklage erheben. Ob und welche Möglichkeit Erfolg versprechend ist, sollte nach anwaltlicher Beratung im jeweiligen Einzelfall erörtert werden.

Wann lohnt sich der Gang zum Anwalt?

Grundsätzlich kann jeder Bürger direkt bei der Staatsanwaltschaft oder über die Polizei kostenlos eine Strafanzeige erstatten. In vielen Fällen wird sich jedoch der Gang zum Rechtsanwalt lohnen, um über eine erfahrene Strafrechtskanzlei die Strafanzeige zu erstatten. Dies hat eine Reihe von Vorteilen, gerade wenn man selbst Opfer einer Straftat wurde. Ein guter Rechtsanwalt wird den Sachverhalt genau prüfen und Ihnen erklären, welche Straftaten im Einzelnen vorliegen und welche Chancen bestehen, den Täter vor Gericht zu bringen. Neben der strafrechtlichen Komponente wird in der Regel auch gleich die zivilrechtliche Lage im Hinblick auf mögliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld überprüft werden. Auch werden Sie über die verschiedenen prozessualen Möglichkeiten informiert, etwaige Ansprüche geltend zu machen.

Sachverhalt komplex oder ungewöhnlich?

Schließlich kommt es nicht selten vor, dass gerade bei ungewöhnlichen oder sperrigen Sachverhalten die Staatsanwaltschaft dazu neigt, ein Verfahren vorschnell einzustellen. Auch ist es für Nichtjuristen nicht immer ganz einfach, einen komplexen Sachverhalt z.B. bei der Polizei so vorzutragen, dass die strafrechtlich relevanten Gesichtspunkte ausreichend herausgearbeitet werden. Gerade in solchen Fällen hilft es, den Sachverhalt einem erfahrener Strafrechtler zu schildern, der diesen dann klar, strukturiert und mit Blick auf die wesentlichen Tatbestandsmerkmale an die Staatsanwaltschaft weiterleitet. Auch besteht die Möglichkeit, der Staatsanwaltschaft gleich eine ausführliche strafrechtliche Würdigung des Sachverhaltes zu übermitteln. Grundsätzlich ist dies zwar Aufgabe der Staatsanwaltschaft und diese wird den Sachverhalt auch selbst in jedem Fall nochmals prüfen. Nimmt man dem Staatsanwalt jedoch etwas Arbeit ab und übernimmt einen Teil der oft zeitaufwendigen und komplexen rechtlichen Aufarbeitung, so kann dies dazu führen, dass der Staatsanwalt dem Verfahren über etwas aufgeschlossener ist. Auch kann dies die Ermittlungsarbeit natürlich beschleunigen.

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

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Gerne sind wir für Sie da!

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind oder einen Sachverhalt beobachtet haben, bei dem eine Straftat vorliegen könnte, würden wir uns freuen, Sie in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen, um Sie umfassend über mögliche Schritte zu informieren und ggf. Ihnen im gesamten Strafverfahren zur Seite zu stehen.

Auch wenn Sie bereits eine Strafanzeige erstattet haben, das Verfahren jedoch eingestellt wurde, beraten wir Sie gerne über Möglichkeiten und Erfolgsaussichten, hiergegen vorzugehen.

Stimmen unserer Mandanten

Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

TK

Schnelle Einstellung eines Strafverfahrens

Nachdem gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel eröffnet wurde, konnte Herr Rechtsanwalt Bartsch schnell eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Auskünfte und Beratung von Herrn Bartsch waren äußerst kompetent und sehr hilfreich. Nach dem Ergebnis der schnellen Einstellung war ich sehr erleichtert. Ich kann ihn absolut weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden!

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von
T.K.
,
Strafrecht

DZ

Serious and Professional

My experience with the Kanzlei Kupke und Stillfried was positive. They got well informed from the case, explained me the process, dealed with the corresponding authority, helpt organizing and gathering information, and reported back with a positive outcome. I would definitely recommend them.

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von
D.Z.
,
Strafrecht

BB

Hr.Bartsch hat mich in einer Strafrechtlichen Verhandlung vertreten.

Hr Bartsch war immer sehr nett und freundlich , wie nach Absprache sind wir in die Verhandlung rein. Am ende des Tages war unser ziel erreicht , ich hoffe das ich ihn nie wieder anrufen muss aber sollte es was geben wirst du mein Anwalt sein. Sehr zufrieden mit dem Endresultat.

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von
B.B.
,
Strafrecht

AD

sehr zu empfehlen

Netter, sachlicher, kompetenter Anwalt.

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von
A.D.
,
Strafrecht

DO

Perfekte Arbeit

Ich habe wegen einer mir vorgeworfenen Straftat im Internet einen Strafverteidiger gesucht und letztlich die per Fahrrad am einfachsten erreichbare Kanzlei gewählt, ohne zu wissen welche/r der dort tätigen RAe mir zugeteilt wird, auf gut Glück sozusagen. Anfangs war ich mir etwas unsicher, ob das die richtige Wahl war, da mir Herr Bartsch doch etwas jung erschien -ich selber bin 64- und somit noch zu wenig Erfahrung haben könnte. Doch weit gefehlt! Ohne seine Kompetenz, Beratung und Beharrlichkeit wäre ich jetzt wohl "rechtswirksam unglücklich". Nach der ersten Verhandlung sah es recht schlecht für mich aus, in der Revision lief dann aber alles so wie es Herr Bartsch vorausgesehen hat und ich bin wieder ein unbescholtener Bürger. Besser geht's nicht.

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von
D.O.
,
Strafrecht

BK

Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Herr Bartsch hat mich sehr gut beraten, meine fragen wurden ausführlich beantwortet. Er war telefonisch erreichbar oder hat Rückmeldung innerhalb zugesagter Zeit ausgeführt. Meine Rechtsschutz wollte denn fall nicht übernehmen, ich war sehr erleichtert das ich Herr Bartsch gefunden habe und einen Honorarpauschale abschließen konnte. Ich bin sehr glücklich drüber das mein Verfahren eingestellt worden ist.

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von
B.K.
,
Strafrecht

FC

Bestens gelaufen

Herr Bartsch hat mich in einer Strafsache vertreten. Mit dem Ergebnis und seiner Kommunikation bin ich vollends zufrieden.

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von
F.C.
,
Strafrecht

NA

Top Anwalt

Herr Bartsch hat in meinem Fall sehr kompetent gehandelt und hat mich über alles genau informiert. Ein sehr vertrauensvoller und freundlicher Mensch und ein noch besserer Verteidiger wenn es ums Strafrecht geht. Top Arbeit. Lg

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von
N.A.
,
Strafrecht

MS

Strafrecht

Herr RA Bartsch hat mich ausgezeichnet vertreten. Er hat mich umfassend informiert und die weiteren Schritte mit mir besprochen. Über den positiven Ausgang bin ich sehr erfreut.

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von
M.S.
,
Strafrecht

CH

Sehr zufrieden

Herr Bartsch hat mich in meiner Angelegenheit schnell und super kompetent vertreten.

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von
C.H.
,
Strafrecht

BE

Verfahrenseinstellung

Durchdacht, effektiv, perfekt, kein "Klimmbimm"! Sehr gerne wieder, auch wenn ich darauf nicht hoffen möchte. 😳😅

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von
B.E.
,
Strafrecht

AB

Beste Beratung, bestes Ergebnis

Auf diesem Weg möchte ich mich nochmals ganz herzlich für Ihre Tätigkeit bedanken. Am Anfang war ich etwas skeptisch da Sie ja noch sehr jung sind, liess mich aber schnell vom Gegenteil überzeugen.

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von
A.B.
,
Strafrecht

HR

Schnelle, präzise, effiziente Beratung

Herr Bartsch hat die komplexen Zusammenhänge rasch und lösungsorientiert aufgegriffen, sodass das laufende Verfahren gegen mich in kürzester Zeit eingestellt wurde.

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von
H.R.
,
Strafrecht

AG

Sehr hilfsbereit und menschlich!!

Herr Rechtsanwalt von Stillfried ist ein absolut kompetenter und sympathischer sehr guter Anwalt. Ich fühlte mich in meinen Fragen voll zufrieden und er hat sich sofort um meine Angelegenheiten gekümmert. Toller Anwalt und nur bestens weiter zu empfehlen. Grüß Alexander Groß.

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von
A.G.
,
Strafrecht

MD

Sehr guter Anwalt

Herr Graf von Stillfried hat sich sehr schnell und unkompliziert mit meinem Fall auseinandergesetzt, er stand mir bei meiner fast schon aussichtslosen Situation immer mit professionellem Rat bei. In meinem Fall hat Herr Graf von Stillfried das bestmögliche Resultat erreicht. Ich bin mit der Arbeit von Herrn Graf von Stillfried sehr zufrieden, daher kann ich ihn nur weiter empfehlen.

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von
M.D.
,
Strafrecht

MM

Verzwickte Angelegenheit.

Herr Stillfried war ein sehr engagierter Anwalt, der sich in meiner Sache sehr eingesetzt hat. Er hat im Dialog mit dem Gericht besonnen kommuniziert. Dadurch konnten alle Fristen eingehalten werden und notwendigen Unterlagen beschafft werden, die zu meiner Entlastung beitrugen. Ich bedanke mich für den kompetenten Einsatz.

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von
M.M.
,
Strafrecht

FE

BtMG - schnell und absolut zufriedenstellend

Der Anwalt Herr von Stillfried hat mich in einer Sache bzgl BtMG überaus zuvorkommend und absolut fair beraten und sich um die Sache gekümmert. Weder hatte ich das Gefühl, dass er zuviel Zeit investierte, noch, dass er der Sache mit zu wenig Aufmerksamkeit nachgeht. Die Sache war schnell erledigt und das zu meiner absoluten Zufriedenheit. Ich hoffe zwar, dass ich einen Anwalt nicht mehr brauchen werde, aber falls, wird er meine erste Wahl!

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von
F.E.
,
Strafrecht

FF

Erschleichen von Leistungen

Sehr kompetenter Anwalt, der sich intensiv mit dem Thema Strafrecht auskennt und mich sehr kurzfristig und kompetent beraten hat. Vielen Dank dafür.

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von
F.F.
,
Strafrecht

DL

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr Graf von Stillfried hat mir durch eine schwere Situation geholfen, die zunächst gar nicht gut für mich aussah, in der ich mich jedoch stets im Recht sah. Er hat mit seiner Kompetenz und seinem Fachwissen alles erreicht, was ich mir erhofft hatte. Top Anwalt, kann ich nur weiterempfehlen.

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von
D.L.
,
Strafrecht

MM

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr von Stillfried ist ein sehr kompetenter Anwalt, nicht nur fachlich sondern auch menschlich. Er konnte mir jede Frage beantworten und hatte ein schnelles Arbeitstempo. Ich bin mit dem Abschluss der Verhandlung sehr zufrieden gewesen. In allen Punkten nur zu empfehlen!!

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von
M.M.
,
Strafrecht
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