Rechtswidrigkeit?
Körperverletzungshandlungen können im Einzelfall im Rahmen des Notwehrrechts gerechtfertigt sein, also wenn man sich selbst nur gegen einen rechtswidrigen Angriff verteidigt.
Regelmäßig werden bestimmte Körperverletzungen durch Einwilligung gerechtfertigt sein, § 228 StGB. Ärztliche Heileingriffe oder auch Sportverletzungen bei Kontaktsportarten stellen tatbestandlich Körperverletzungen dar. Diese sind aber regelmäßig gerechtfertigt, weil die geschädigte Person zuvor in die (absehbare) Körperverletzung eingewilligt hat. Etwas anderes kann sich daraus ergeben, dass der Arzt nicht nach den geltenden Regeln seiner Kunst behandelt oder der Sportler sich nicht an das geltende Regelwerk hält (regelwidriges Foul).Bei Unsicherheiten darüber, ob eine gerechtfertigte Körperverletzungshandlung vorliegt oder nicht, sollte man im Zweifel einen Anwalt mit der Prüfung des Falles beauftragen.