Eingehungsbetrug: In diesem Fall schließt der Täter mit einem Dritten einen Vertrag und täuscht seine Erfüllungsbereitschaft vor. Beispielsweise bestellt der Täter ein Produkt im Internet oder nimmt Dienstleistungen in Anspruch (z. B. eines Arztes), obwohl er diese nicht bezahlen kann und will. Da Vorsatz des Täters von seiner Zahlungsunfähigkeit oft nur schwer beweisbar sind, kann ein erfahrener Strafverteidiger häufig auf eine Einstellung oder einen Freispruch bewirken.
eBay-Betrug: Am gängigsten sind Fälle, in denen der Täter einen Gegenstand anbietet, diesen aber nach Erhalt der Zahlung durch den Käufer (häufig per Western Union oder Money Gram) wie von Anfang an geplant niemals abschickt. In anderen Konstellationen ersteigert der Täter Schmuck auf eBay und besteht auf Zahlung erst nach Erhalt der Ware. Tatsächlich wird er aber gar nicht bezahlen, sondern nur den Wertgegenstand behalten.