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Ihr Anwalt bei Betrug & Betrugsfällen

Der Betrug ist einer der vielschichtigsten Tatbestände des deutschen Strafrechts. Er wird unter anderem in Form des Eingehungsbetrugs, Anstellungsbetrugs, Spendenbetrugs, (Sport-)Wettbetrugs und des Prozessbetrugs sowie in vielen weiteren Facetten verfolgt. Wegen dieser juristischen Komplexität ist der anwaltliche Beistand in Fällen des Betrugs durch einen erfahrenen Strafverteidiger unverzichtbar.  Als Spezialisten für Strafrecht verteidigen wir Sie effektiv bei Anklagen, Strafbefehlen und Vorladungen mit Bezug zu Betrugsstrafbarkeiten.

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Kanzlei für Strafrecht
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Betrug im deutschen Recht: Welches Handeln ist strafbar?

Gemäß § 263 Abs. 1 StGB liegt ein Betrug vor, wenn der Täter über bestimmte Tatsachen täuscht und dadurch einen Irrtum beim Opfer hervorruft, durch den das Opfer eine freiwillige Verfügung über sein Vermögen vornimmt und sich selbst schädigt. Weiter muss der Täter vorsätzlich und mit Bereicherungsabsicht handeln. Die angestrebte Bereicherung muss zusätzlich rechtswidrig und stoffgleich zum Vermögensschaden sein, also auf derselben Vermögensverfügung des Opfers beruhen.

Beispiel: Der Täter bestellt im Internet einen Fernseher auf Rechnung, obwohl er – wie er weiß – nicht bezahlen kann. Durch die Bestellung täuscht er über die Tatsache seiner Zahlungsfähigkeit und -willigkeit und erzeugt beim Verkäufer einen entsprechenden Irrtum. Der Verkäufer versendet die Ware dennoch (Vermögensverfügung), wodurch sein Vermögen ohne Gegenleistung gemindert wird (Vermögensschaden). Der Täter bereichert sich – wie geplant – rechtswidrig und stoffgleich in Höhe des Wertes des Fernsehers.

Neben dem allgemeinen Betrugstatbestand finden sich im Strafgesetzbuch weitere spezifische Betrugsregelungen wie der Computerbetrug (§ 263a StGB), der Subventionsbetrug (§ 264 StGB), der Kreditbetrug (§ 264b StGB) und der Sportwettbetrug (§ 264c StGB), die Strafbarkeitslücken des § 263 StGB schließen sollen.

Freiheitsstrafe oder Geldstrafe – das droht bei Betrugstaten

Gemäß § 263 Abs. 1 StGB ist der Betrug mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht. Die genaue Strafe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Höhe des verursachten Schadens, etwaigen einschlägigen Vorstrafen und dem Nachtatverhalten des Beschuldigten. In besonders schweren Fällen liegt der Strafrahmen sogar bei mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Bandenmitglied handelt.

Selbst wenn die Beweislage erdrückend sein sollte, kann ein erfahrener Strafverteidiger an dieser Stelle mit der richtigen Taktik im Ermittlungsverfahren und einem überzeugenden Plädoyer vor Gericht viel bewegen und schwere Strafen abwenden. Besonders beim Betrug ist es unverzichtbar, mit juristischer Genauigkeit zu argumentieren und genau zu prüfen, ob die Beweise einen besonders schweren Fall tragen. Daher ist es sinnvoll, so früh wie möglich einen Verteidiger einzuschalten, also bereits bei der ersten Vorladung, Vernehmung oder Hausdurchsuchung. Dieser erarbeitet die ideale Verteidigungsstrategie für Ihren Fall und rät Ihnen, wie Sie sich am besten gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft verhalten. In den meisten Fällen ist es am sinnvollsten, die Aussage zunächst zu verweigern.        

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Eingehungsbetrug, eBay-Betrug und Co: Diese Arten von Betrug gibt es

Durch die allgemeinen Formulierungen des Betrugstatbestands kommt ein Betrug in zahlreichen Gestaltungen vor, darunter Abofallenbetrug, Abrechnungsbetrug, Anstellungsbetrug, Arbeitszeitbetrug, BAföG-Betrug, Computerbetrug, Darlehensbetrug, Dreiecksbetrug, eBay-Betrug, EC-Karten-Betrug, Eingehungsbetrug, Forderungsbetrug, Immobilienbetrug, Internetbetrug, Kapitelanlagebetrug, Kreditbetrug, Lastschriftenbetrug, Phishing-Betrug, Prozessbetrug, Rabattbetrug, Scheckbetrug, Sozialversicherungsbetrug, Spendenbetrug, Sportwettbetrug, Subventionsbetrug, Tankbetrug, Trickbetrug und Versicherungsbetrug.

Exemplarisch sollen drei besonders wichtige Fallgruppen genauer vorgestellt und gezeigt werden, wie ein erfahrener Strafverteidiger in diesen Fällen handeln wird:        

Eingehungsbetrug: In diesem Fall schließt der Täter mit einem Dritten einen Vertrag und täuscht seine Erfüllungsbereitschaft vor. Beispielsweise bestellt der Täter ein Produkt im Internet oder nimmt Dienstleistungen in Anspruch (z. B. eines Arztes), obwohl er diese nicht bezahlen kann und will. Da Vorsatz des Täters von seiner Zahlungsunfähigkeit oft nur schwer beweisbar sind, kann ein erfahrener Strafverteidiger häufig auf eine Einstellung oder einen Freispruch bewirken.

eBay-Betrug: Am gängigsten sind Fälle, in denen der Täter einen Gegenstand anbietet, diesen aber nach Erhalt der Zahlung durch den Käufer (häufig per Western Union oder Money Gram) wie von Anfang an geplant niemals abschickt. In anderen Konstellationen ersteigert der Täter Schmuck auf eBay und besteht auf Zahlung erst nach Erhalt der Ware. Tatsächlich wird er aber gar nicht bezahlen, sondern nur den Wertgegenstand behalten.

Gefahr bei eBay: Häufig wird von der Staatsanwaltschaft auf Gewerbsmäßigkeit plädiert und eine besonders hohe Strafe gefordert. Ein guter Rechtsanwalt wird insbesondere hier angreifen, um diesen Vorwurf zu entkräften.

Sozialversicherungsbetrug: Ein solcher Betrug liegt vor, wenn beim Antrag von Sozialleistungen (Hartz IV, Wohngeld, etc.) über die eigenen Vermögensverhältnisse getäuscht wird oder wenn später wesentliche Änderungen der Vermögensverhältnisse trotz Mitteilungspflicht nicht angegeben werden. Letzteres droht vor allem Beziehern von Arbeitslosengeld, die wieder eine Anstellung finden und dies dem Arbeitsamt nicht melden. Da solche Fälle häufig nicht vorsätzlich, sondern nur versehentlich passieren, wird ein guter Strafrechtler vor allem die subjektiven Voraussetzungen des Betrugs argumentativ widerlegen.

Viele Ansatzpunkte bei der Strafverteidigung

Wie die obigen Beispiele zeigen, muss die Strafverteidigung immer auf die konkrete Anklage und den genauen Sachverhalt zugeschnitten werden. Auch hier gilt: Je früher Sie einen Verteidiger hinzuziehen, desto besser. Mit der richtigen Argumentation im Ermittlungsverfahren kann ein erfahrener Rechtsanwalt schon frühzeitig eine Einstellung bewirken und eine Anklage abwenden. Der weite Tatbestand des Betrugs gibt einem erfahrenen Strafrechtler viele Angriffsmöglichkeiten:

So ist nicht jede Täuschung ein Betrug, da das Gesetz nur das wirtschaftliche Vermögen, nicht aber jegliche Entscheidungsfreiheit schützt. Besonders bei Grenzfällen wie einem Schnäppchenbetrug (Vortäuschen eines Schnäppchenpreises, obwohl die Ware zum Normalpreis verkauft wird) kann mit sauberer juristischer Argumentation begründet werden, warum gerade kein strafbarer Fall vorliegt.

Weiterhin genügt nicht jede Bereicherung des Täters für einen Betrug. Vielmehr muss diese gerade stoffgleich sein, also auf derselben Verfügung beruhen wie der Vermögensschaden. Eine mittelbare Bereicherung, etwa eine finanzielle Belohnung durch Dritte, reicht nicht aus. In der Praxis kommen zudem immer wieder Berechnungsfehler beim Vermögensschaden auf. Ein Schaden liegt nur dann vor, wenn er nicht zugleich anderweitig beim Opfer kompensiert wird. Erhält das Opfer also eine gleichwertige Gegenleistung, kann trotz einer Täuschung beim Vertragsschluss in der Regel kein Betrug angenommen werden.

Zusätzlich muss dem Täter Vorsatz und Bereicherungsabsicht nachgewiesen werden. Ansonsten greift der Grundsatz „in dubio pro reo“ („im Zweifel für den Angeklagten“). Die Staatsanwaltschaft muss also beweisen, dass der Täter schon zur Zeit der Täuschungshandlung (etwa dem Anbieten der Ware auf eBay) mit Vorsatz und Bereicherungsabsicht handelte. Hier bieten sich nach Akteneinsicht regelmäßig vielversprechende Angriffspunkte, wenn die Indizienlage der Staatsanwaltschaft – wie häufig – nur schwach ist.

Selbst wenn die Beweislage gegen den Beschuldigten spricht, kann ein erfahrener Strafverteidiger das Strafmaß entscheidend beeinflussen. Dabei lohnt es sich, einen Experten aus der Region herbeizuziehen. Dieser kennt die Gepflogenheiten der örtlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften und kann hierauf mit einer gezielten Argumentation reagieren.            

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Opfer eines Betrugs geworden? Wir helfen weiter

Sind Sie oder Ihre Firma Opfer eines Betruges geworden, können Sie bei der Staatsanwaltschaft oder über die Polizei kostenlos erstatten. Leider kommt es bei komplexeren oder sperrigen Betrugssachverhalten nicht selten vor, dass die Staatsanwaltschaft dazu neigt, ein Verfahren vorschnell einzustellen. Besonders in solchen Fällen hilft es, den Sachverhalt durch einen erfahrenen Strafrechtler klar, strukturiert und mit Blick auf die wesentlichen Tatbestandsmerkmale an die Staatsanwaltschaft übermitteln zu lassen. Natürlich helfen wir Ihnen auch, wenn die Staatsanwaltschaft ein von Ihnen angezeigtes Verfahren einstellt und beraten Sie über die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten, hiergegen vorzugehen.

Gerne in allen Fällen für Sie da!

Sollte gegen Sie oder einen Angehörigen wegen Betruges ermittelt werden, eine Strafanzeige, ein Strafbefehl oder eine Anklage vorliegen, stehen wir Ihnen gerne als Strafverteidiger zur Seite. Durch jahrelange Erfahrung im Strafrecht und der speziellen Kenntnis von den Gepflogenheiten der Münchner Staatsanwaltschaft und Gerichte bauen wir eine maßgeschneiderte Strafverteidigung für Sie auf und schöpfen alle möglichen juristischen Mittel aus.

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Stimmen unserer Mandanten

Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

TK

Schnelle Einstellung eines Strafverfahrens

Nachdem gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel eröffnet wurde, konnte Herr Rechtsanwalt Bartsch schnell eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Auskünfte und Beratung von Herrn Bartsch waren äußerst kompetent und sehr hilfreich. Nach dem Ergebnis der schnellen Einstellung war ich sehr erleichtert. Ich kann ihn absolut weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden!

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T.K.
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Strafrecht

DZ

Serious and Professional

My experience with the Kanzlei Kupke und Stillfried was positive. They got well informed from the case, explained me the process, dealed with the corresponding authority, helpt organizing and gathering information, and reported back with a positive outcome. I would definitely recommend them.

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D.Z.
,
Strafrecht

BB

Hr.Bartsch hat mich in einer Strafrechtlichen Verhandlung vertreten.

Hr Bartsch war immer sehr nett und freundlich , wie nach Absprache sind wir in die Verhandlung rein. Am ende des Tages war unser ziel erreicht , ich hoffe das ich ihn nie wieder anrufen muss aber sollte es was geben wirst du mein Anwalt sein. Sehr zufrieden mit dem Endresultat.

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B.B.
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AD

sehr zu empfehlen

Netter, sachlicher, kompetenter Anwalt.

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A.D.
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Strafrecht

DO

Perfekte Arbeit

Ich habe wegen einer mir vorgeworfenen Straftat im Internet einen Strafverteidiger gesucht und letztlich die per Fahrrad am einfachsten erreichbare Kanzlei gewählt, ohne zu wissen welche/r der dort tätigen RAe mir zugeteilt wird, auf gut Glück sozusagen. Anfangs war ich mir etwas unsicher, ob das die richtige Wahl war, da mir Herr Bartsch doch etwas jung erschien -ich selber bin 64- und somit noch zu wenig Erfahrung haben könnte. Doch weit gefehlt! Ohne seine Kompetenz, Beratung und Beharrlichkeit wäre ich jetzt wohl "rechtswirksam unglücklich". Nach der ersten Verhandlung sah es recht schlecht für mich aus, in der Revision lief dann aber alles so wie es Herr Bartsch vorausgesehen hat und ich bin wieder ein unbescholtener Bürger. Besser geht's nicht.

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von
D.O.
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Strafrecht

BK

Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Herr Bartsch hat mich sehr gut beraten, meine fragen wurden ausführlich beantwortet. Er war telefonisch erreichbar oder hat Rückmeldung innerhalb zugesagter Zeit ausgeführt. Meine Rechtsschutz wollte denn fall nicht übernehmen, ich war sehr erleichtert das ich Herr Bartsch gefunden habe und einen Honorarpauschale abschließen konnte. Ich bin sehr glücklich drüber das mein Verfahren eingestellt worden ist.

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von
B.K.
,
Strafrecht

FC

Bestens gelaufen

Herr Bartsch hat mich in einer Strafsache vertreten. Mit dem Ergebnis und seiner Kommunikation bin ich vollends zufrieden.

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F.C.
,
Strafrecht

NA

Top Anwalt

Herr Bartsch hat in meinem Fall sehr kompetent gehandelt und hat mich über alles genau informiert. Ein sehr vertrauensvoller und freundlicher Mensch und ein noch besserer Verteidiger wenn es ums Strafrecht geht. Top Arbeit. Lg

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N.A.
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Strafrecht

MS

Strafrecht

Herr RA Bartsch hat mich ausgezeichnet vertreten. Er hat mich umfassend informiert und die weiteren Schritte mit mir besprochen. Über den positiven Ausgang bin ich sehr erfreut.

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M.S.
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Strafrecht

CH

Sehr zufrieden

Herr Bartsch hat mich in meiner Angelegenheit schnell und super kompetent vertreten.

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C.H.
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Strafrecht

BE

Verfahrenseinstellung

Durchdacht, effektiv, perfekt, kein "Klimmbimm"! Sehr gerne wieder, auch wenn ich darauf nicht hoffen möchte. 😳😅

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B.E.
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Strafrecht

AB

Beste Beratung, bestes Ergebnis

Auf diesem Weg möchte ich mich nochmals ganz herzlich für Ihre Tätigkeit bedanken. Am Anfang war ich etwas skeptisch da Sie ja noch sehr jung sind, liess mich aber schnell vom Gegenteil überzeugen.

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A.B.
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Strafrecht

HR

Schnelle, präzise, effiziente Beratung

Herr Bartsch hat die komplexen Zusammenhänge rasch und lösungsorientiert aufgegriffen, sodass das laufende Verfahren gegen mich in kürzester Zeit eingestellt wurde.

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H.R.
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Strafrecht

AG

Sehr hilfsbereit und menschlich!!

Herr Rechtsanwalt von Stillfried ist ein absolut kompetenter und sympathischer sehr guter Anwalt. Ich fühlte mich in meinen Fragen voll zufrieden und er hat sich sofort um meine Angelegenheiten gekümmert. Toller Anwalt und nur bestens weiter zu empfehlen. Grüß Alexander Groß.

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A.G.
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Strafrecht

MD

Sehr guter Anwalt

Herr Graf von Stillfried hat sich sehr schnell und unkompliziert mit meinem Fall auseinandergesetzt, er stand mir bei meiner fast schon aussichtslosen Situation immer mit professionellem Rat bei. In meinem Fall hat Herr Graf von Stillfried das bestmögliche Resultat erreicht. Ich bin mit der Arbeit von Herrn Graf von Stillfried sehr zufrieden, daher kann ich ihn nur weiter empfehlen.

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von
M.D.
,
Strafrecht

MM

Verzwickte Angelegenheit.

Herr Stillfried war ein sehr engagierter Anwalt, der sich in meiner Sache sehr eingesetzt hat. Er hat im Dialog mit dem Gericht besonnen kommuniziert. Dadurch konnten alle Fristen eingehalten werden und notwendigen Unterlagen beschafft werden, die zu meiner Entlastung beitrugen. Ich bedanke mich für den kompetenten Einsatz.

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M.M.
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Strafrecht

FE

BtMG - schnell und absolut zufriedenstellend

Der Anwalt Herr von Stillfried hat mich in einer Sache bzgl BtMG überaus zuvorkommend und absolut fair beraten und sich um die Sache gekümmert. Weder hatte ich das Gefühl, dass er zuviel Zeit investierte, noch, dass er der Sache mit zu wenig Aufmerksamkeit nachgeht. Die Sache war schnell erledigt und das zu meiner absoluten Zufriedenheit. Ich hoffe zwar, dass ich einen Anwalt nicht mehr brauchen werde, aber falls, wird er meine erste Wahl!

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F.E.
,
Strafrecht

FF

Erschleichen von Leistungen

Sehr kompetenter Anwalt, der sich intensiv mit dem Thema Strafrecht auskennt und mich sehr kurzfristig und kompetent beraten hat. Vielen Dank dafür.

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F.F.
,
Strafrecht

DL

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr Graf von Stillfried hat mir durch eine schwere Situation geholfen, die zunächst gar nicht gut für mich aussah, in der ich mich jedoch stets im Recht sah. Er hat mit seiner Kompetenz und seinem Fachwissen alles erreicht, was ich mir erhofft hatte. Top Anwalt, kann ich nur weiterempfehlen.

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von
D.L.
,
Strafrecht

MM

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr von Stillfried ist ein sehr kompetenter Anwalt, nicht nur fachlich sondern auch menschlich. Er konnte mir jede Frage beantworten und hatte ein schnelles Arbeitstempo. Ich bin mit dem Abschluss der Verhandlung sehr zufrieden gewesen. In allen Punkten nur zu empfehlen!!

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von
M.M.
,
Strafrecht
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