Sperrzeit Arbeitslosengeld bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist
Auch wenn im Falle einer Kündigung, des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags oder einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch gerichtlichen Vergleich die jeweils geltende Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, droht die Verhängung einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit, insbesondere dann, wenn auch eine Abfindung bezahlt wird. Daher ist dringend anzuraten, immer darauf zu achten, dass die jeweilige gesetzliche, tarifliche oder arbeitsvertragliche Kündigungsfrist eingehalten wird.