Dreiwöchige Klagefrist bei Kündigung
Der wichtigste Punkt, den der Anwalt mit Ihnen besprechen wird: Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Denn nur weil Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, heißt das noch lange nicht, dass eine solche Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses auch wirksam ist. Wenn Sie aber nicht rechtzeitig Klage vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung, die Sie bekommen haben, einreichen, dann ist die Kündigung wirksam. Dann wurden Sie tatsächlich gekündigt und Ihr Arbeitsverhältnis ist beendet. Das geht sogar dann, wenn die Gründe der Kündigung eigentlich nicht der Wahrheit entsprechen.