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Krankheit

Grundsätzlich gilt im deutschen Arbeitsrecht die Grundregel "Lohn für Arbeit". Davon gibt es jedoch aus sozialen Gesichtspunkten einige Ausnahmen, wie beispielsweise der Urlaub oder die Lohnfortzahlung im Falle von krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.

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Krankheit ist nicht gleich Arbeitsunfähigkeit

Hier ist zunächst einmal wichtig, dass man weiß, dass man nicht sofort bei jeder Krankheit zu Hause bleiben darf. Nur wenn man aufgrund der Erkrankung arbeitsunfähig ist, ist dies zum einen ein Grund dafür, nicht zur Arbeit zu erscheinen und zum anderen die Grundlage für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Lohnfortzahlung und Krankentagegeld

Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber diese Lohnfortzahlung für sechs Wochen vor. Danach erhält man von der Krankenkasse Krankentagegeld, üblicherweise bis zu einer Dauer von 1,5 Jahren. Im Anschluss daran ist meist die Agentur für Arbeit zuständig.

Wenn ein Arbeitnehmer jedoch wegen derselben Erkrankung mehrfach hintereinander arbeitsunfähig ist, müssen zwischen den einzelnen Abwesenheitszeiten mindestens 6 Monate liegen, in denen er nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war, sonst ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausgeschlossen. Wenn man jedoch nach ausgeheilter Krankheit eine andere neue Krankheit bekommt, so beginnt der 6-wöchige Anspruch auf Lohnfortzahlung erneut zu laufen.

Voraussetzung für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist auch, dass die Krankheit nicht vom Arbeitnehmer verschuldet wurde.

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Kündigung wegen Krankheit

Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass einem Arbeitnehmer nicht wegen einer Krankheit gekündigt werden darf. Tatsächlich kann eine Krankheit eine personenbedingte Kündigung begründen. Dies ist einem Arbeitgeber jedoch nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, die regelmäßig in einem Kündigungsschutzprozess eingehend geprüft werden. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können gerade beim Thema krankheitsbedingte Kündigung vom professionellen Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht profitieren. Erfahren Sie mehr zur krankheitsbedingten Kündigung in unserer Rubrik Kündigung.

Urlaub und Krankheit

Wer krank ist, kann keinen Urlaub machen und erwirbt damit trotzdem Urlaubsansprüche. So pauschal könnte man das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) vom 20.01.2009 (Aktenzeichen: C-350/06, C-520/06) zusammenfassen. Somit kann einem Arbeitnehmer nach langer Krankheit noch Urlaub oder Urlaubsabgeltung in erheblichem Umfang zustehen. Nähere Informationen zum Verhältnis von Arbeitsunfähigkeit und Urlaub finden Sie auf unserer Homepage unter Urlaub.

Gerne sind wir für Sie da!

Bei Ihren Fragen zum Thema Krankheit und Arbeitsunfähigkeit, zum Beispiel bei Langzeiterkrankungen, zum Urlaubsanspruch nach Krankheit oder im Rahmen einer Kündigung stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Interessen optimal zu vertreten!

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Arbeitsrechtberatung bei Krankheit

Super nettes Team! Wurde bestens beraten und alle Fragen wurden abgeklärt.

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CP

Kündigung während Krankschreibung

In dem hilfreichen Beratungsgespräch mit Frau Callies habe ich erfahren welche die Optionen sind, die mir zur Verfügung im Fall meiner Kündigung standen. Sie hat alle Möglichkeiten vorgestellt und war hilfsbereit mich weiter zu unterstützen, im Falle eines weiteren Unverständnis mit meinem Arbeitgeber. Ich kann Frau Callies sehr gerne empfehlen.

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BS

Urlaubsverfall nach Krankheit

Sehr zeitnah hat mich Herr Eichfelder sehr freundlich, kompetent und professionell in einem recht schwierigen Fall geholfen. So konnte ich die richtigen Entscheidungen treffen und einem Urlaubsverfall entgegenwirken. Besonders schätzte ich seine Transparenz bzgl. des weiteren Vorgehens. Herr Eichfelder nahm sich viel Zeit, um alle Anliegen zu klären. Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Wertschätzung während der gesamten Beratung. Ich kann Sie uneingeschränkt weiterempfehlen.

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B.S.
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NK

Minusstunden durch Krankheit

Herr Hauenstein hat sehr schnell geantwortet, ist sehr freundlich und kompetent. Er nimmt sich Zeit und erklärt verständlich.

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N.K.
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RP

Verhandlung Aufhebungsvertrag nach längerer Krankheit

Herr von Stillfried ist ein sehr kompetenter und sympathischer Anwalt, bei dem ich mich, in einer schwierigen Zeit, sehr gut beraten und aufgehoben gefühlt habe. Ich war sehr zufrieden mit der zügigen Terminvergabe, der ausführlichen Erstberatung, der realistischen Einschätzung meines Falles und der Kommunikation sowie der sehr schnellen Reaktionszeiten von Herrn von Stillfried und seinem Team. Er hat es geschafft (bei einem eher aussichtslosen Fall) nach kurzer Zeit eine Einigung mit meinem Arbeitgeber zu erzielen, mit einem Ergebnis, das meine Vorstellungen weit übertroffen hat. Ich bin Herrn von Stillfried sehr dankbar dafür und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.

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R.P.
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