Aufhebungsvertrag Rechtsschutz
Gleich zu Beginn der anwaltlichen Konsultierung stellt sich meist die Frage, ob Sie für den Aufhebungsvertrag Rechtsschutz haben. Es gibt Rechtsschutzversicherungen, die grundsätzlich alle Anwaltsgebühren bei einem Aufhebungsvertrags übernehmen. Andere Rechtsschutzverträge nehmen den Bereich Aufhebungsvertrag gänzlich aus ihren Leistungen heraus. Meistens verlangt die Rechtsschutzversicherung den Eingriff in die Rechte des betroffenen Arbeitnehmers als Voraussetzung für eine Deckungszusage. Das bedeutet, dass eine Kündigung zumindest angedroht worden sein muss. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass man in fast allen Fällen eine Lösung findet, wonach die Rechtsschutzversicherung die Kosten zumindest größtenteils übernimmt. Wir übernehmen selbstverständlich auch die Verhandlungen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, wenn Sie uns mandatieren.
Ansprüche aus dem Aufhebungsvertrag
Kann ein Aufhebungsvertrag Rechtsgrundlage für Ansprüche gegen meinen Arbeitgeber sein? Ja, das ist sogar so gut wie immer so. Ansprüche auf
Zahlung einer Abfindung, auf Erteilung eines Zeugnisses oder auf Abgeltung von Urlaub oder Überstunden lassen sich in
einem Aufhebungsvertrag regeln. Sollte der Arbeitgeber diese Ansprüche nicht erfüllen, kann man diese durch Vorlage des Aufhebungsvertrags bei Gericht einklagen und dann durch einen Gerichtsvollzieher Zwangsvollstrecken lassen. Daher ist es so wichtig, beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags alle wichtigen Rechte und möglichen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag zu berücksichtigen und zu regeln.
Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag?
Es gibt keinen Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Nur wenn beide Parteien zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags bereit sind, kommt es zum freiwilligen Vertragsschluss. Daher kommt es gerade beim Aufhebungsvertrag auf das Verhandlungsgeschick der Parteien an.
Fristen beim Aufhebungsvertrag
Sind bei einem Aufhebungsvertrag Fristen zu berücksichtigen? Oft setzen Arbeitgeber den Arbeitnehmern Fristen, bis wann sie auf einen Aufhebungsvertrag reagieren müssen. Es handelt sich dabei aber nicht um gesetzliche Fristen. Vielmehr dienen diese Fristen in der Regel allein dazu, dem Arbeitgeber Planungssicherheit zu geben. Wenn Sie eine solche Frist als Arbeitnehmer verstreichen lassen, drohen keine gesetzlichen Konsequenzen.
Streng formaljuristisch müsste der Arbeitgeber das Angebot nach Ablauf der Frist nicht weiter aufrechterhalten, wobei aus unserer Erfahrung ein einmal auf dem Tisch liegendes Angebot selten vom Arbeitgeber wieder zurückgenommen wird. Auch ist nicht selten mit einer Kündigung zu rechnen, wenn man die Frist beim Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber überschreitet. Lassen Sie sich hiervon als Arbeitnehmer nicht unter Druck setzen; ein guter Anwalt für Arbeitsrecht wird auch in dieser Situation für Sie das Beste herausholen. Oftmals stehen wir sogar bei den Verhandlungen nach Ausspruch einer Kündigung besser da als bei den Verhandlungen eines reinen Aufhebungsvertrags.