Eigenes Gericht mit eigenen Gesetzen
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine eigene Fachgerichtsbarkeit mit einem eigenen Gesetz, dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Die Arbeitsrichter bearbeiten ausschließlich Fälle aus dem Arbeitsrecht. Daher ist es auch sinnvoll, dass man sich vor dem Arbeitsgericht von einem Spezialisten für Arbeitsrecht, zum Beispiel einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, vertreten lässt, damit der Anwalt mit dem Richter auf Augenhöhe sprechen kann.