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Wahl des Betriebsrats

Erfahren Sie mehr über die Wahl des Betriebsrats, auf was Sie achten sollten und wie wir Sie unterstützen können.

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Über die Wahl des Betriebsrats

Die Wahl des Betriebsrats ist immer ein bedeutendes Ereignis, egal ob es um die turnusmäßige Wahl des Betriebsrats, die erstmalige Wahl des Betriebsrats oder eine außerordentliche Wahl eines Betriebsrats geht. Bereits die Entscheidung für das richtige Wahlverfahren wirft im Einzelfall nicht selten komplexe juristische Fragestellungen auf. Hinzu kommen zahlreiche Formvorgaben, Verfahrensvorschriften und enge Fristen, die für eine Betriebsratswahl gelten. Für bestehende und angehende Betriebsräte ist eine Kenntnis der wichtigsten Wahl-Vorgaben und eine starke anwaltliche Unterstützung im Hintergrund daher unverzichtbar.

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Checkliste: Betriebsratswahl

Betriebsratswahlen können turnusmäßig oder außerordentlich stattfinden

Vereinfachte oder normale Betriebsratswahl: Wahlverfahren nach Betriebsgröße zu wählen

Strenge Form- und Verfahrensvorschriften für Betriebsratswahlen beachten

Fehler können zur Anfechtung oder Nichtigkeit der Betriebsratswahl führen

Daher unbedingt Beratung durch Fachanwälte für Arbeitsrecht für Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen nutzen

Grundvoraussetzungen für die Wahl eines Betriebsrats

Für die Betriebsratswahl gelten bestimmte Voraussetzungen gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Wir haben die Wichtigsten für Sie zusammengefasst:

Die Wählbarkeit wird durch § 8 BetrVG geregelt. Jeder Arbeitnehmer oder jede Arbeitnehmerin, der oder die das 18. Lebensjahr vollendet hat und sechs Monate dem Betrieb angehören, kann grundsätzlich für den Betriebsrat kandidieren. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, zum Beispiel leitende Angestellte im Sinne des § 5 BetrVG, die nicht wählbar sind.

§ 7 BetrVG regelt die Wahlberechtigung. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb oder der Dienststelle angehören. Dies schließt auch Teilzeitbeschäftigte und befristet Beschäftigte ein. Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen können ebenfalls wahlberechtigt sein, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.

Die Amtszeit des Betriebsrats beträgt in der Regel vier Jahre gemäß § 21 BetrVG. Die Betriebsratswahl muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit des bestehenden Betriebsrats durchgeführt werden.

Vor der Wahl können Wahlvorschläge eingereicht werden. Diese müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel die Angabe des Namens, der Anschrift und der Funktion des Kandidaten oder der Kandidatin.

Sie brauchen einen Anwalt? Dann rufen Sie uns an.

Verschiedene Arten der Betriebsratswahl

In Bezug auf die Arten von Betriebswahlen gibt es hauptsächlich zwei Unterscheidungen: die regelmäßige Betriebsratswahl und die außerordentliche Betriebsratswahl.

1. Regelmäßige Betriebsratswahl

Die regelmäßige Betriebsratswahl findet alle vier Jahre statt gemäß dem § 13 Abs. 1 S. 1 BetrVG. Sie dient dazu, den Betriebsrat für die kommende Wahlperiode zu bestimmen, die in der Regel ebenfalls vier Jahre beträgt. Der genaue Zeitpunkt der regelmäßigen Betriebsratswahl wird im Vorfeld festgelegt und ist grundsätzlich in allen Betrieben identisch.

2. Außerordentliche Betriebsratswahl

Die außerordentliche Betriebsratswahl wird außerhalb des regelmäßigen Wahlzyklus durchgeführt gemäß § 13 Abs. 2 BetrVG. Sie kann notwendig werden, wenn der bestehende Betriebsrat vorzeitig aufgelöst wird. Auch bei wesentlichen Veränderungen im Unternehmen, wie einer Fusion oder Übernahme, kann eine außerordentliche Betriebsratswahl erforderlich sein, um die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen neu zu vertreten. Der genaue Zeitpunkt und die Gründe für eine außerordentliche Betriebsratswahl werden durch die Umstände bestimmt, die eine solche Wahl erforderlich machen.

3. Hauptunterschiede zwischen einer regelmäßigen und außerordentlichen Betriebsratswahl

Die Hauptunterschiede zwischen einer regelmäßigen und außerordentlichen Betriebsratswahl liegen also in ihrem zeitlichen Rahmen und den Umständen, die zu ihrer Durchführung führen. In beiden Fällen bleibt das grundlegende Ziel jedoch dasselbe: die Wahl von Vertreterinnen und Vertreter, die die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen effektiv vertreten können.

Verfahren der Wahl des Betriebsrats

Es gibt bei der Wahl des Betriebsrats zwei unterschiedliche Verfahren: das normale Wahlverfahren und das vereinfachte Wahlverfahren. In Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Angestellten haben Wahlvorstand und Arbeitgeber ein Wahlrecht: Sie können sich darauf einigen, das vereinfachte Verfahren anzuwenden (§ 14 a Abs. 5 BetrVG und § 37 WO). Tun sie das nicht, bleibt es beim allgemeinen Verfahren. Aus Erfahrung wissen wir jedoch: das vermeintlich „vereinfachte Wahlverfahren“ ist in der Praxis oft schwieriger durchzuführen und fehleranfälliger, da sehr viele Schritte zusammen erledigt werden müssen und das Verfahren dadurch komprimierter und unübersichtlicher wird. 

Stimmen unserer Mandanten

Das sagen Betriebsräte über die Kanzlei Kupka & Stillfried

Wolfgang Eisenschmied
Betriebsratsvorsitzender bei der United Initiators GmbH

“Wir wurden von der Kanzlei Kupka und Stillfried sehr gut und kompetent betreut”

Siegfried Berwanger
Betriebsratsvorsitzender bei der AVON Cosmetics GmbH

“Wir bedanken uns für diese hervorragende Arbeit und dafür, dass wir immer so gut unterstützt werden”

Mahir Celik
ehem. Betriebsratsvorsitzender bei der Metro Deutschland GmbH

Mein Name ist Mahir Celik, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender bei Metro Deutschland GmbH in München. Im Jahr 2023 suchten wir die Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried auf, da einige Betriebsvereinbarungen veraltet waren. Wir schätzten Ihre Expertise bei der Überarbeitung dieser Vereinbarungen sehr. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung, die zur Entwicklung effektiver Vereinbarungen führte, welche nun erfolgreich an mehreren Standorten umgesetzt werden. Ihr Fachwissen und Engagement haben maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen. Wir schätzen die Zusammenarbeit und freuen uns auf weitere Kooperationen. Vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit.

Verschiedene Arten der Wahlverfahren

1. Normales Wahlverfahren für Betriebsräte

Die Betriebsratswahl erfolgt in geheimer und freier Wahl gemäß § 14 Abs. 1 BetrVG. Ein Wahlvorstand im Sinne von § 16 BetrVG wird gebildet, der für die Durchführung der Wahl verantwortlich ist. Dieser Wahlvorstand ist für die Einhaltung des Wahlverfahrens zuständig und sorgt dafür, dass die Wahl ordnungsgemäß abläuft. 

2. Vereinfachtes Wahlverfahren für Betriebsräte

Das vereinfachte Wahlverfahren bei der Betriebsratswahl ist eine Möglichkeit, die Wahl zu organisieren, wenn es keine konkurrierenden Listen gibt und die Anzahl der Kandidaten nicht größer ist als die Anzahl der zu wählenden Vertreter. Es ermöglicht eine schnellere Durchführung der Wahl.

In Betrieben mit fünf bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss die Betriebsratswahl im sogenannten vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt werden (§ 14a BetrVG). Das vereinfachte Wahlverfahren wurde 2001 eingeführt, um die betriebliche Mitbestimmung in kleineren und mittelständischen Betrieben zu fördern. Die wesentlichen Schritte des normalen Wahlverfahrens bleiben aber erhalten. Das vereinfachte Wahlverfahren hat also viele Gemeinsamkeiten mit dem normalen Wahlverfahren, aber auch einige Unterschiede.

Besteht in dem Unternehmen noch kein Betriebsrat, hat ein vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren zu erfolgen. In diesem Fall fehlt nämlich das Gremium, das den Wahlvorstand bestellen kann. Es muss also erst eine Betriebsversammlung durchgeführt werden, in der ein solcher bestellt wird. Dieser führt dann im zweiten Schritt die Wahl durch. Besteht bereits ein Betriebsrat setzt der amtierende Betriebsrat den Wahlvorstand ein, und das sogenannte vereinfachte einstufige Wahlverfahren, also nur die Durchführung der Wahl, wird angewendet. Die Wahl des richtigen Verfahrens und die korrekte Durchführung können im Einzelfall sehr schwierig sein. Hier empfiehlt er sich dringend einen Spezialisten zu kontaktieren. Unsere Kanzlei hat zahlreiche Betriebsratswahlen- und gründungen begleiten dürfen.Profitieren Sie von unserer Erfahrung kontaktieren Sie uns jetzt 

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Folgen von Fehlern in der Betriebsratswahl

Wie gezeigt ist die Betriebsratswahl ein komplexes und streng reglementiertes Verfahren, bei dem Fehler ohne rechtliche Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Betriebsräte nur schwer zu vermeiden sind. Dabei kann bereits ein einziger Fehler im schlimmsten Fall zu einer Anfechtung oder Nichtigkeit der Wahl des Betriebsrats führen.

Eine Anfechtung nach § 19 Abs. 1 BetrVG ist allerdings nur möglich, wenn wesentliche Vorschriften über Wahlrecht, Wählbarkeit oder Wahlverfahren verletzt wurden und diese Verstöße das Wahlergebnis beeinflusst haben oder hätten beeinflussen können.

Die Anfechtung muss zudem innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Ist eine Anfechtung erfolgreich, gilt Folgendes: Der Betriebsrat verliert sein Amt, und die Wahl muss wiederholt werden. Korrigierbare Fehler führen hingegen in der Regel lediglich zu einer Neuzusammensetzung des Betriebsrats.

Bei besonders schweren Verstößen gegen Grundsätze des Wahlrechts kann die Wahl sogar nichtig sein, was bedeutet, dass der Betriebsrat nie rechtmäßig existiert hat und alle zwischenzeitlichen Beschlüsse unwirksam sind. Beispiele für solche extremen Verstöße sind etwa die Betriebsratswahl ohne Wahlvorstand und ohne geordnetes Verfahren oder die Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums ohne Grund.

Stimmen unserer Mandanten

Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

ME

Erfolgreiche Anfechtung der fristlosen Kündigung

Dank der Expertise von Dr. Kupka wurde meine fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht erfolgreich angefochten. Seine prägnante Beratung und souveräne Vertretung haben das fragwürdige Vorgehen des Arbeitgebers effektiv neutralisiert. Dr. Kupka und sein Team waren stets erreichbar und boten kompetente Unterstützung. Sein professionelles Auftreten und seine Beratung haben mich durch die rechtliche Auseinandersetzung geführt und ich fühlte mich bestens vertreten. Ich würde seine Dienste jederzeit wieder in Anspruch nehmen und schätze seine Expertise nicht nur bei arbeitsrechtlichen Fragen, sondern auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen.

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von
Michael E.
,

WK

Kompetente Unterstützung bei arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung

Nachdem ich in meinem Forschungsprojekt aufgrund wissenschaftsfremder Entscheidungen nicht weiterbeschäftigt wurde, fand ich bei der Kanzlei Kupka und Stillfried kompetente Unterstützung im arbeitsrechtlichen Bereich. Dank ihrer Expertise konnte eine überzeugende Klage formuliert werden, wodurch die Universität auf einen Rechtsstreit verzichtete. Stattdessen wurde eine Weiterbeschäftigung unter fairen Bedingungen ausgehandelt.

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von
Werner K.
,

NR

Erfolgreicher Wiedereinstieg nach Elternzeit

Nach meiner Elternzeit wurde mir der Wiedereinstieg erschwert, doch die Kanzlei Kupka & Stillfried half mir dabei. Herr Dr. Kupka und sein Team standen mir von Anfang an mit professionellem Rat zur Seite, wodurch ich erfolgreich durch diese schwierige Phase navigieren konnte. Ich fühlte mich verstanden und konnte auf realistische Einschätzungen zählen. Herr Dr. Kupka reagierte prompt auf meine Anfragen und durch sein engagiertes Vorgehen erzielten wir einen ausgezeichneten Vergleich mit angemessener Abfindung. Ich habe vollstes Vertrauen in Herrn Dr. Kupka und kann ihn als Fachanwalt uneingeschränkt empfehlen.

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von
Nicole R.
,

JH

Hervorragende Unterstützung nach plötzlicher Kündigung

Im März 2023 wurde ich von heute auf morgen ohne Vorwarnung von meinem amerikanischen Arbeitgeber gekündigt. Es wurde ein aus der Luft gegriffener Vorwand gefunden, um mich innerhalb von 24 Stunden von allen Systemen auszuschließen. Ich konnte nichts dagegen tun. Die Kanzlei Kupka und Stillfried hat mir in dieser schweren Zeit sehr geholfen und hat für mich vor Gericht gekämpft. Sie hat für mich das Beste aus dieser rechtlich schwierigen Situation gemacht. Ein vertrauenswürdiges Anwalt- und Mandatsverhältnis ist absolut notwendig für den Erfolg bei rechtlichen Angelegenheiten. Und das habe ich in dieser Kanzlei gefunden. Ich vertraue dieser Kanzlei und richte alle meine Fragen, die das Arbeitsrecht betreffen, an sie. Auch in Zukunft werde ich mich immer an diese Kanzlei wenden und empfehle sie jedem ohne Einschränkungen weiter.

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von
Jasmin H.
,

ON

Rasche und effektive Lösung arbeitsrechtlicher Probleme

Mr. Stillfried swiftly resolved a potentially damaging situation with my employer, providing invaluable support and legal expertise. Within just seven weeks, he shifted the balance in my favor, securing a favorable outcome outside of court. Thanks to his prompt response and adept handling, I could confidently progress in my career. I'm immensely grateful for his outstanding service and unwavering commitment.

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von
Ohne Namen
,

MA

Fundierte rechtliche Beratung bei arbeitsrechtlichen Herausforderungen

Als Führungskraft in einem internationalen Konzern stand ich vor einer arbeitsrechtlichen Herausforderung, die meine Position und die Unternehmensinteressen betraf. Unzufrieden mit dem Abfindungsangebot suchte ich nach fundierter rechtlicher Beratung und fand in Dr. Martin Kupka einen Experten mit beeindruckendem Fachwissen und persönlichem Engagement. Er erarbeitete schnell eine maßgeschneiderte Strategie und war bereit, auch schwierige Wege zu gehen, um das Beste für mich zu erreichen. Dank seiner Hilfe wurden langfristige Lösungen gefunden, die meine berufliche Stellung stärkten. Die positiven Erfahrungen von Bekannten und Freunden bestätigen seine herausragende Betreuung. Ich bin dankbar für seine exzellente Arbeit und empfehle ihn uneingeschränkt weiter. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, um meine Erfahrungen persönlich zu teilen.

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von
Magnus A.
,

MG

Erfolgreiche Klage im Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Ich danke Herrn von Stillfried für die rundum gelungene Zusammenarbeit: Angefangen bei der absolut zutreffenden Einschätzung der Erfolgsaussichten meiner Klage, über die überaus angenehme Gesprächs- und Beratungsatmosphäre, bis zur stets transparenten Honorargestaltung bzw. Kostenabrechnung. Dass wir mit unserer Klage einen so souveränen Erfolg vor Gericht erzielen konnten, spricht für Herrn von Stillfrieds Expertise auf dem Gebiet des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Ich kann Herrn von Stillfried sowie die gesamte Kanzlei Kupka & Stillfried in jedem Fall weiterempfehlen.

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von
Melanie G.
,

KM

Hervorragender außergerichtlicher Vergleich bei betriebsbedingten Kündigungen

Die Kanzlei Kupka & Stillfried erzielte einen außergerichtlichen Vergleich für mich und mein Team mit einem hervorragenden Ergebnis. Ich als Führungskraft sowie mein gesamtes Team waren von betriebsbedingten Kündigungen betroffen. Die Kanzlei berücksichtigte die individuellen Umstände und entwickelte maßgeschneiderte Herangehensweisen für jeden von uns. Sie führte den Rechtsstreit am Arbeitsgericht und die Kommunikation war immer eng und persönlich. Besonders lobenswert war die menschliche Komponente in der Beratung und die Unterstützung während dieser schwierigen Zeit. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung und das positive Ergebnis.

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von
Kathrin M.
,

RH

Souveräne Unterstützung bei überraschender Kündigung

Als CFO wurde mir sehr überraschend und ohne Angabe von Gründen gekündigt. Zu einer gütlichen Einigung war der Arbeitgeber nicht bereit und hat stattdessen zwei fristlose Kündigungen hinterhergeschoben, ebenfalls ohne Angabe von Gründen. In den folgenden fünf Monaten hat mich Hr. Dr. Kupka sehr souverän, professionell, aber auch mental bestens unterstützt. Er hat keine Mühen und Aufwand gescheut, meine Rechte bestmöglich zu vertreten, so dass am Ende siegreich die fristlosen Kündigungen vor dem Arbeitsgericht zurückgenommen, mir eine bedeutende Abfindung gezahlt und ein angemessenes Zeugnis ausgestellt wurde. Ich konnte mich stets auf Hr. Dr. Kupka verlassen und er stand jederzeit telefonisch oder per Email in dieser nervlich sehr belastenden Zeit zur Verfügung. Dafür bin ich ihm sehr dankbar und kann ihn uneingeschränkt und wärmstens weiterempfehlen.

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von
Roland H.
,

SB

Exzellente Beratung bei Mutterschutz und Elternzeit

Als Mutter und Führungskraft in einem internationalen Konzern habe ich mich bei der Kanzlei Kupka und Stillfried sehr gut aufgehoben gefühlt. Herr von Stillfried unterstütze mich mit viel Empathie, geballtem Fachwissen und Praxisbeispielen in arbeitsrechtlichen Belangen rund um das Thema Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr aus der Elternzeit. Ich habe mich mit meinen Fragen und Anliegen jederzeit verstanden gefühlt. Von Herzen bedanke ich mich für die exzellente Beratung und Unterstützung und kann Herrn von Stillfried uneingeschränkt weiterempfehlen.

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von
Silvia B.
,

CS

Reibungslose arbeitsrechtliche Trennung dank Expertise

„Mit meinem damaligen Arbeitgeber steckte ich in einer schwierigen arbeitsrechtlichen Situation, die leider von starkem Misstrauen geprägt war. Herrn von Stillfried bin ich sehr dankbar, nicht nur weil er mir mit seiner Expertise große Sicherheit in einer herausfordernden Zeit gegeben hat, sondern auch maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die arbeitsrechtliche Trennung reibungslos verlief. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden und mir auch sicher, dass das Ergebnis für alle Parteien gut war. Ausschlaggebend dafür war sowohl die Erfahrung von Herrn Stillfried als sein Fingerspitzengefühl in komplexen Verhandlungen.

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von
Christian S.
,

KM

Erfolgreiche Durchsetzung des Kündigungsschutzes

Kurz vor Antritt meiner Elternzeit wurde meine Abteilung geschlossen und leider die gesamte Belegschaft entlassen. Herr von Stillfried konnte durch seine angenehme Art in einem ersten Beratungsgespräch jedoch alle Nerven beruhigen. Es wurden in aller Ruhe mögliche Optionen besprochen und meine Wünsche berücksichtigt. In regem und ausdauerdem Austausch mit dem Arbeitgeber konnte der gesetzliche Kündigungsschutz in vollem Umfang durchgesetzt werden ohne Klage einreichen zu müssen. Der Kontakt mit Herrn von Stillfried und die Abrechnung bei der Rechtschutzversicherung lief immer problemlos. Zusammenfassend kann man festhalten, dass durch gute Taktik und Fingerspitzengefühl das bestmögliche Ergebnis bei bestehender Harmonie mit dem Arbeitgeber erreicht wurde.

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Korbinian M.
,

MC

Effektive Betriebsvereinbarungen dank herausragender Unterstützung

Mein Name ist Mahir Celik, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender bei Metro Deutschland GmbH in München. Im Jahr 2023 suchten wir die Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried auf, da einige Betriebsvereinbarungen veraltet waren. Wir sind äußerst dankbar für Ihr herausragendes Engagement bei der Überarbeitung dieser Vereinbarungen. Im Namen des gesamten Unternehmens vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung. Sie führte zur Entwicklung effektiver Vereinbarungen, welche nun erfolgreich an mehreren Standorten eingesetzt werden. Ihr Fachwissen und Engagement haben maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen. Wir schätzen die Zusammenarbeit und freuen uns auf weitere Kooperationen. Vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit.

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Mahir C.
,

NP

Erfolgreiche Durchsetzung von Lohnzahlungen und Abfindung

"In meinem Fall ging es zunächst um ausstehende Lohnzahlungen meines Arbeitgebers sowie um die fehlende Erstattung meiner Auslagen. Aus diesem Grund habe ich ein Erstgespräch bei „Kupka & Stillfried“ vereinbart. Als der Arbeitgeber kurze Zeit später versuchte, sich mit einer ungerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung aus der Affäre zu ziehen, habe ich noch während des Kündigungsgesprächs die Kanzlei angerufen und mir wurde sofort geholfen. Ich danke Herrn von Stillfried und seinem Team von ganzem Herzen, dass wir uns vor Gericht durchsetzen konnten. Die hervorragende juristische Fachkompetenz, das menschliche Miteinander und die Kommunikation mit Herrn von Stillfried waren in allen Phasen des Verfahrens exzellent. Am Ende wurden alle ausstehenden Beträge sowie eine faire Abfindung gezahlt. Sollte jemand aus meinem Bekanntenkreis einmal Probleme mit seinem derzeitigen Arbeitgeber oder seinen Mitarbeitern haben, werde ich Herrn von Stillfried wärmstens weiterempfehlen.“

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Nico P.
,

MS

Verlässlicher Partner bei arbeitsrechtlichen Problemen nach Elternzeit

Ich war 11 Jahre lang bei meinem Arbeitgeber angestellt. Als ich nach meiner Elternzeit zurückkehren wollte - wie in meinem Arbeitsvertrag vereinbart - weigerte sich mein Arbeitgeber, mir meine alte Stelle oder eine vergleichbare Position anzubieten. Ich war überrascht, denn ich dachte, dass Mütter gesetzlich geschützt sind, aber ich wurde eines Besseren belehrt. Frustriert suchte ich Hilfe bei einer anderen Anwaltskanzlei, wurde jedoch mit den Worten "da kann man nichts machen!" abgewiesen. Als ich mich dann an die Kanzlei Kupka und Stillfried wandte, erhielt ich sofort einen Termin, bei dem sich Herr Dr. Kupka ausführlich Zeit für mich und meine Situation nahm. Er war sehr freundlich, erklärte mir meine rechtlichen Möglichkeiten und war immer hilfsbereit und zuvorkommend. Er übernahm den gesamten Kontakt mit meinem Arbeitgeber und erledigte alles zu meiner vollsten Zufriedenheit. Auch bei Rückfragen war er immer kurzfristig erreichbar und hilfsbereit, ebenso wie die Mitarbeiter der Kanzlei. Ich bin wirklich dankbar, mit den Rechtsanwälten Kupka und Stillfried damals einen verlässlichen Partner für meine Probleme gefunden zu haben und kann sie guten Gewissens jedem weiterempfehlen! Hier findet man Anwälte, die sich wirklich für ihre Mandanten einsetzen!

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Miriam S.
,

DB

Bedeutender finanzieller Ausgleich durch perfekte Vertragsauslegung

Ich habe mich an die Kanzlei Kupka & Stillfried im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gewandt. Dr. Martin Kupka hat hier in einem langen arbeitsrechtlichen Prozess über zwei Instanzen, bei dem es letztendlich auch um erhebliche Provisionen ging, im Rahmen eines Vergleichs vor dem Landesarbeitsgericht einen beträchtlichen finanziellen Ausgleich für mich erzielt - erheblich mehr, als ich erwartet hatte. Mit perfekter Vertragsauslegung und einer hervorragenden Strategie wurden meine Ziele deutlich übertroffen. Ich empfehle daher im Arbeitsrecht immer die Rechtsanwälte Kupka & Stillfried, die mich auch weiterhin als Arbeitgeber beraten. Vielen Dank für die gelungene Zusammenarbeit.

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Dr. Baumann
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MB

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Herr Dr. Kupka ist nicht nur ein toller Anwalt aber vor allem ein wunderbarer, verständnisvoller Mensch. Mit ihm und mit seinem Team an der Seite kann man einfach nichts falsch machen - aber auf jeden Fall mit einem positiven Ergebnis rechnen. Herr Kupka hat mir bereits mehrmals geholfen und wir waren immer erfolgreich. Ich bin einfach mehr als zufrieden und würde am liebsten 1000 Sterne hier geben.Ich fühlte mich in der Kanzlei und bei Herrn Kupka sehr gut aufgehoben und kann hier nur meine Weiterempfehlung niederschreiben.

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Marta Banaszak
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Arbeitsrecht

SH

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Ich hatte die nette Frau Callies am Telefon. Hab Ihr meinen Fall klipp und klar geschildert. Die Frau Rechtsanwältin war direkt und ehrlich. Finde ich super das es sowas noch gibt ohne Dollerzeichen in den Augen. Die Kanzlei kann ich aufjedenfall nur weiter empfehlen. Sollte ich irgendwann die Hilfe der Kanzlei benötigen wäre das mein erster Ansprechpartner.

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Sharbal Hanna
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Arbeitsrecht

ML

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Mr Stillftied was extremely friendly and professional. I received the information in a clear manner in a telephone call. German is not my mother tongue, but I understood everything. His information, expertise and quick thinking definitely …

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MB LR
,
Arbeitsrecht

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Einen Termin habe ich sehr zeitnah bekommen. Die Erstberatung war sehr gut und hilfreich meine offenen Fragen konnten professionell beantwortet werden und waren sehr hilfreich. VIELEN Dank für diese tolle Beratung empfehle sie gerne weiter.

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Claudia Sorce
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Arbeitsrecht
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Über die Kanzlei

Beratung bei der Wahl des Betriebsrats

Aufgrund der vielen Vorschriften und unterschiedlichen Wahlverfahren kann die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl des Betriebsrats kompliziert erscheinen. Entscheidend ist eine gute Vorbereitung und Planung, aber auch fundierte rechtliche Kenntnisse, um auf jede Situation im Wahlverfahren richtig reagieren zu können. Nichts ist ärgerlicher als ein Fehler im Wahlverfahren, der zu einer Anfechtung der Betriebsratswahl führen können.

Betriebsräte sollten daher bereits vor der Wahl einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und sich gezielt auf die anstehende Wahl vorbereiten. Ein erfahrener Anwalt für Betriebsverfassungsrecht wird mit Ihnen die beste Strategie für die anstehende Wahl erarbeiten und die Wahl bis zum Ende begleiten, damit keine Fehler passieren.

Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht, die seit Jahren zahlreiche Betriebsräte in großen und mittelständigen Betrieben begleiten, kennen wir sämtliche Fallstricke bei Betriebsratswahlen. Wir unterstützen Sie daher bei jeder Betriebsratswahl und bieten Ihnen zudem umfassende  Schulungen an, damit Sie selbst auf alle Eventualitäten vorbereitet sind.

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