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Restrukturierung aus Sicht des Betriebsrates

Wir beraten Sie im Rahmen von Restrukturierungen des Betriebsrates. Erfahren Sie mehr, wie wir Sie unterstützen können.

Echte Experten im Arbeitsrecht

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ca. 50 Mio. €

Verhandelte Abfindungen

Ihre Experten für Restrukturierungen

Bei Restrukturierungen ist der Betriebsrat zwingend zu beteiligen. Insbesondere bei (Teil-)Betriebsschließungen und anderen Fällen der Betriebsänderung hat der Betriebsrat weitreichende Rechte. So muss der Arbeitgeber bei einer Betriebsänderung in vielen Fällen mit dem Betriebsrat über einen Sozialplan und Interessenausgleich zu verhandeln. Daneben spielen im Zusammenhang mit Restrukturierungen vor allem die Fragen des Fortbestehens des Betriebsrats und von Betriebsvereinbarungen eine Rolle. Da somit die Sachverhalte und rechtlichen Fragestellungen des Betriebsrats bei Restrukturierungen nicht selten komplex werden, sollten sich Betriebsräte mit diesem Bereich möglichst frühzeitig auseinandersetzen und bei Bedarf rechtlichen Beistand einholen.

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Checkliste: Restrukturierung als Betriebsrat

Betriebsrat hat umfassendes Unterrichtungsrecht bei Betriebsänderungen

Häufig ist über einen Interessenausgleich und Sozialplan zu verhandeln

Betriebsräte können und sollten zu jeder Zeit einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen

In Streitfällen hilft die Einigungsstelle

Sie brauchen einen Anwalt? Dann rufen Sie uns an.

Begrifflichkeiten für Betriebsräte: Restrukturierung oder Betriebsänderung?

Von einer Restrukturierung spricht man, wenn ein Konzern, ein Unternehmen oder ein Betrieb im Ganzen oder teilweise verändert bzw. neu ausgerichtet wird. Grund für die Entscheidung, eine Restrukturierung vorzunehmen, kann der Ausbau, das Erhalten oder der Zugewinn an Wettbewerbsfähigkeit sein. Diese unternehmerische Entscheidung trifft der Arbeitgeber.

Das Gesetz spricht nicht von Restrukturierung. Es verwendet den Begriff der Betriebsänderung. Insbesondere die §§ 111 ff. BetrVG regeln die gesetzlichen Vorgaben zur Beteiligung des Betriebsrats bei Betriebsänderungen und damit bei Restrukturierungen. Es ist daher bei einer anstehenden Restrukturierung immer zu prüfen, ob eine Betriebsänderung in diesem Sinne vorliegt. Eine Betriebsänderung ist gegeben, wenn ein Betrieb grundlegend neuausgerichtet oder eingeschränkt wird. Auch die Schließung des Betriebs oder eines Betriebsteils fällt hierunter.

Stimmen unserer Mandanten

Das sagen Betriebsräte über die Kanzlei Kupka & Stillfried

Wolfgang Eisenschmied
Betriebsratsvorsitzender bei der United Initiators GmbH

“Wir wurden von der Kanzlei Kupka und Stillfried sehr gut und kompetent betreut”

Siegfried Berwanger
Betriebsratsvorsitzender bei der AVON Cosmetics GmbH

“Wir bedanken uns für diese hervorragende Arbeit und dafür, dass wir immer so gut unterstützt werden”

Mahir Celik
ehem. Betriebsratsvorsitzender bei der Metro Deutschland GmbH

Mein Name ist Mahir Celik, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender bei Metro Deutschland GmbH in München. Im Jahr 2023 suchten wir die Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried auf, da einige Betriebsvereinbarungen veraltet waren. Wir schätzten Ihre Expertise bei der Überarbeitung dieser Vereinbarungen sehr. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung, die zur Entwicklung effektiver Vereinbarungen führte, welche nun erfolgreich an mehreren Standorten umgesetzt werden. Ihr Fachwissen und Engagement haben maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen. Wir schätzen die Zusammenarbeit und freuen uns auf weitere Kooperationen. Vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit.

Sozialplan, Interessenausgleich und Co.: Der Betriebsrat bei Restrukturierungen

Auch der Betriebsrat spielt eine maßgebliche Rolle innerhalb von Restrukturierungsmaßnahmen und besitzt umfassende Rechte bei einer Betriebsänderung. Er ist im Rahmen der Restrukturierung nämlich zwingend an mehreren Stellen zu beteiligen:

So ist der Betriebsrat bei einer Umstrukturierung über die geplanten Änderungen und insbesondere über wesentliche Nachteile für die Arbeitnehmer rechtzeitig zu unterrichten. Der Arbeitgeber darf den Betriebsrat nicht erst ins Boot holen, wenn die Restrukturierung bereits im vollen Gange oder gar abgeschlossen ist. Bekommt der Betriebsrat mit, dass der Arbeitgeber bereits eine konkrete Restrukturierung anstrebt, aber ein Gespräch mit dem Betriebsrat verweigert, kann er den Arbeitgeber notfalls gerichtlich zur Information und Verhandlung zwingen.

Arbeitgeber und Betriebsrat haben sodann gemeinsam über die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen zu verhandeln. Der Arbeitgeber muss versuchen, einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat abzuschließen und ggf. einen Sozialplan zu vereinbaren. Ein Sozialplan ist gemäß § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG eine schriftliche Einigung des Arbeitgebers mit dem Betriebsrat über einen Nachteilsausgleich, die den Arbeitnehmern des Betriebs in Folge von den geplanten Restrukturierungsmaßnahmen entstehen werden. Im Interessenausgleich geht es zunächst darum, ob eine Betriebsänderung durchgeführt werden soll, wann diese stattfinden soll und in welchem Umfang. Der Sozialplan regelt sodann, wie wirtschaftlich nachteilige Folgen für die Belegschaft abgemildert oder ausgeglichen werden können.

An dieser Stelle hat der Betriebsrat eine große Macht. Will der Arbeitgeber eine Restrukturierung schnell umsetzen, geht das meist nicht ohne den Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans mit dem Betriebsrat. Hier ist es wichtig, dass sich der Betriebsrat umfassend auf die Verhandlungen vorbereitet, taktisch mit einem Rechtsanwalt für Betriebsverfassungsrecht abstimmt und so die Interessen und Rechte der Mitarbeiter umfassend schützen kann.

Taktisches Vorgehen des Betriebsrats bei Restrukturierungen

Gerade beim Verhandeln eines Interessenausgleichs oder Sozialplans sind nicht nur juristisches Fachwissen entscheidend, sondern auch taktisches Gespür und ein strategisch wohl überlegtes Vorgehen. Hier geht nichts über Erfahrung. Unsere Kanzlei hat eine große Anzahl von Restrukturierungen mit Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen begleitet, sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Betriebsratsseite und wird für Sie eine maßgeschneiderte Strategie entwickeln, um einen bestmöglichen Sozialplan beziehungsweise Interessenausgleich zu erzielen.

Anwaltliche Unterstützung des Betriebsrates bei Betriebsänderungen

Aufgrund der Komplexität von Restrukturierungen kann und sollte sich der Betriebsrat externe Unterstützung durch Fachanwälte für Arbeitsrecht suchen. Die Kosten hierfür sind vom Arbeitgeber zu tragen. 

Stimmen unserer Mandanten

Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

ME

Erfolgreiche Anfechtung der fristlosen Kündigung

Dank der Expertise von Dr. Kupka wurde meine fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht erfolgreich angefochten. Seine prägnante Beratung und souveräne Vertretung haben das fragwürdige Vorgehen des Arbeitgebers effektiv neutralisiert. Dr. Kupka und sein Team waren stets erreichbar und boten kompetente Unterstützung. Sein professionelles Auftreten und seine Beratung haben mich durch die rechtliche Auseinandersetzung geführt und ich fühlte mich bestens vertreten. Ich würde seine Dienste jederzeit wieder in Anspruch nehmen und schätze seine Expertise nicht nur bei arbeitsrechtlichen Fragen, sondern auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen.

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von
Michael E.
,

WK

Kompetente Unterstützung bei arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung

Nachdem ich in meinem Forschungsprojekt aufgrund wissenschaftsfremder Entscheidungen nicht weiterbeschäftigt wurde, fand ich bei der Kanzlei Kupka und Stillfried kompetente Unterstützung im arbeitsrechtlichen Bereich. Dank ihrer Expertise konnte eine überzeugende Klage formuliert werden, wodurch die Universität auf einen Rechtsstreit verzichtete. Stattdessen wurde eine Weiterbeschäftigung unter fairen Bedingungen ausgehandelt.

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von
Werner K.
,

NR

Erfolgreicher Wiedereinstieg nach Elternzeit

Nach meiner Elternzeit wurde mir der Wiedereinstieg erschwert, doch die Kanzlei Kupka & Stillfried half mir dabei. Herr Dr. Kupka und sein Team standen mir von Anfang an mit professionellem Rat zur Seite, wodurch ich erfolgreich durch diese schwierige Phase navigieren konnte. Ich fühlte mich verstanden und konnte auf realistische Einschätzungen zählen. Herr Dr. Kupka reagierte prompt auf meine Anfragen und durch sein engagiertes Vorgehen erzielten wir einen ausgezeichneten Vergleich mit angemessener Abfindung. Ich habe vollstes Vertrauen in Herrn Dr. Kupka und kann ihn als Fachanwalt uneingeschränkt empfehlen.

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von
Nicole R.
,

JH

Hervorragende Unterstützung nach plötzlicher Kündigung

Im März 2023 wurde ich von heute auf morgen ohne Vorwarnung von meinem amerikanischen Arbeitgeber gekündigt. Es wurde ein aus der Luft gegriffener Vorwand gefunden, um mich innerhalb von 24 Stunden von allen Systemen auszuschließen. Ich konnte nichts dagegen tun. Die Kanzlei Kupka und Stillfried hat mir in dieser schweren Zeit sehr geholfen und hat für mich vor Gericht gekämpft. Sie hat für mich das Beste aus dieser rechtlich schwierigen Situation gemacht. Ein vertrauenswürdiges Anwalt- und Mandatsverhältnis ist absolut notwendig für den Erfolg bei rechtlichen Angelegenheiten. Und das habe ich in dieser Kanzlei gefunden. Ich vertraue dieser Kanzlei und richte alle meine Fragen, die das Arbeitsrecht betreffen, an sie. Auch in Zukunft werde ich mich immer an diese Kanzlei wenden und empfehle sie jedem ohne Einschränkungen weiter.

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von
Jasmin H.
,

ON

Rasche und effektive Lösung arbeitsrechtlicher Probleme

Mr. Stillfried swiftly resolved a potentially damaging situation with my employer, providing invaluable support and legal expertise. Within just seven weeks, he shifted the balance in my favor, securing a favorable outcome outside of court. Thanks to his prompt response and adept handling, I could confidently progress in my career. I'm immensely grateful for his outstanding service and unwavering commitment.

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von
Ohne Namen
,

MA

Fundierte rechtliche Beratung bei arbeitsrechtlichen Herausforderungen

Als Führungskraft in einem internationalen Konzern stand ich vor einer arbeitsrechtlichen Herausforderung, die meine Position und die Unternehmensinteressen betraf. Unzufrieden mit dem Abfindungsangebot suchte ich nach fundierter rechtlicher Beratung und fand in Dr. Martin Kupka einen Experten mit beeindruckendem Fachwissen und persönlichem Engagement. Er erarbeitete schnell eine maßgeschneiderte Strategie und war bereit, auch schwierige Wege zu gehen, um das Beste für mich zu erreichen. Dank seiner Hilfe wurden langfristige Lösungen gefunden, die meine berufliche Stellung stärkten. Die positiven Erfahrungen von Bekannten und Freunden bestätigen seine herausragende Betreuung. Ich bin dankbar für seine exzellente Arbeit und empfehle ihn uneingeschränkt weiter. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, um meine Erfahrungen persönlich zu teilen.

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von
Magnus A.
,

MG

Erfolgreiche Klage im Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Ich danke Herrn von Stillfried für die rundum gelungene Zusammenarbeit: Angefangen bei der absolut zutreffenden Einschätzung der Erfolgsaussichten meiner Klage, über die überaus angenehme Gesprächs- und Beratungsatmosphäre, bis zur stets transparenten Honorargestaltung bzw. Kostenabrechnung. Dass wir mit unserer Klage einen so souveränen Erfolg vor Gericht erzielen konnten, spricht für Herrn von Stillfrieds Expertise auf dem Gebiet des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Ich kann Herrn von Stillfried sowie die gesamte Kanzlei Kupka & Stillfried in jedem Fall weiterempfehlen.

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von
Melanie G.
,

KM

Hervorragender außergerichtlicher Vergleich bei betriebsbedingten Kündigungen

Die Kanzlei Kupka & Stillfried erzielte einen außergerichtlichen Vergleich für mich und mein Team mit einem hervorragenden Ergebnis. Ich als Führungskraft sowie mein gesamtes Team waren von betriebsbedingten Kündigungen betroffen. Die Kanzlei berücksichtigte die individuellen Umstände und entwickelte maßgeschneiderte Herangehensweisen für jeden von uns. Sie führte den Rechtsstreit am Arbeitsgericht und die Kommunikation war immer eng und persönlich. Besonders lobenswert war die menschliche Komponente in der Beratung und die Unterstützung während dieser schwierigen Zeit. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung und das positive Ergebnis.

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von
Kathrin M.
,

RH

Souveräne Unterstützung bei überraschender Kündigung

Als CFO wurde mir sehr überraschend und ohne Angabe von Gründen gekündigt. Zu einer gütlichen Einigung war der Arbeitgeber nicht bereit und hat stattdessen zwei fristlose Kündigungen hinterhergeschoben, ebenfalls ohne Angabe von Gründen. In den folgenden fünf Monaten hat mich Hr. Dr. Kupka sehr souverän, professionell, aber auch mental bestens unterstützt. Er hat keine Mühen und Aufwand gescheut, meine Rechte bestmöglich zu vertreten, so dass am Ende siegreich die fristlosen Kündigungen vor dem Arbeitsgericht zurückgenommen, mir eine bedeutende Abfindung gezahlt und ein angemessenes Zeugnis ausgestellt wurde. Ich konnte mich stets auf Hr. Dr. Kupka verlassen und er stand jederzeit telefonisch oder per Email in dieser nervlich sehr belastenden Zeit zur Verfügung. Dafür bin ich ihm sehr dankbar und kann ihn uneingeschränkt und wärmstens weiterempfehlen.

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von
Roland H.
,

SB

Exzellente Beratung bei Mutterschutz und Elternzeit

Als Mutter und Führungskraft in einem internationalen Konzern habe ich mich bei der Kanzlei Kupka und Stillfried sehr gut aufgehoben gefühlt. Herr von Stillfried unterstütze mich mit viel Empathie, geballtem Fachwissen und Praxisbeispielen in arbeitsrechtlichen Belangen rund um das Thema Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr aus der Elternzeit. Ich habe mich mit meinen Fragen und Anliegen jederzeit verstanden gefühlt. Von Herzen bedanke ich mich für die exzellente Beratung und Unterstützung und kann Herrn von Stillfried uneingeschränkt weiterempfehlen.

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von
Silvia B.
,

CS

Reibungslose arbeitsrechtliche Trennung dank Expertise

„Mit meinem damaligen Arbeitgeber steckte ich in einer schwierigen arbeitsrechtlichen Situation, die leider von starkem Misstrauen geprägt war. Herrn von Stillfried bin ich sehr dankbar, nicht nur weil er mir mit seiner Expertise große Sicherheit in einer herausfordernden Zeit gegeben hat, sondern auch maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die arbeitsrechtliche Trennung reibungslos verlief. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden und mir auch sicher, dass das Ergebnis für alle Parteien gut war. Ausschlaggebend dafür war sowohl die Erfahrung von Herrn Stillfried als sein Fingerspitzengefühl in komplexen Verhandlungen.

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von
Christian S.
,

KM

Erfolgreiche Durchsetzung des Kündigungsschutzes

Kurz vor Antritt meiner Elternzeit wurde meine Abteilung geschlossen und leider die gesamte Belegschaft entlassen. Herr von Stillfried konnte durch seine angenehme Art in einem ersten Beratungsgespräch jedoch alle Nerven beruhigen. Es wurden in aller Ruhe mögliche Optionen besprochen und meine Wünsche berücksichtigt. In regem und ausdauerdem Austausch mit dem Arbeitgeber konnte der gesetzliche Kündigungsschutz in vollem Umfang durchgesetzt werden ohne Klage einreichen zu müssen. Der Kontakt mit Herrn von Stillfried und die Abrechnung bei der Rechtschutzversicherung lief immer problemlos. Zusammenfassend kann man festhalten, dass durch gute Taktik und Fingerspitzengefühl das bestmögliche Ergebnis bei bestehender Harmonie mit dem Arbeitgeber erreicht wurde.

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von
Korbinian M.
,

MC

Effektive Betriebsvereinbarungen dank herausragender Unterstützung

Mein Name ist Mahir Celik, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender bei Metro Deutschland GmbH in München. Im Jahr 2023 suchten wir die Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried auf, da einige Betriebsvereinbarungen veraltet waren. Wir sind äußerst dankbar für Ihr herausragendes Engagement bei der Überarbeitung dieser Vereinbarungen. Im Namen des gesamten Unternehmens vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung. Sie führte zur Entwicklung effektiver Vereinbarungen, welche nun erfolgreich an mehreren Standorten eingesetzt werden. Ihr Fachwissen und Engagement haben maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen. Wir schätzen die Zusammenarbeit und freuen uns auf weitere Kooperationen. Vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit.

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von
Mahir C.
,

NP

Erfolgreiche Durchsetzung von Lohnzahlungen und Abfindung

"In meinem Fall ging es zunächst um ausstehende Lohnzahlungen meines Arbeitgebers sowie um die fehlende Erstattung meiner Auslagen. Aus diesem Grund habe ich ein Erstgespräch bei „Kupka & Stillfried“ vereinbart. Als der Arbeitgeber kurze Zeit später versuchte, sich mit einer ungerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung aus der Affäre zu ziehen, habe ich noch während des Kündigungsgesprächs die Kanzlei angerufen und mir wurde sofort geholfen. Ich danke Herrn von Stillfried und seinem Team von ganzem Herzen, dass wir uns vor Gericht durchsetzen konnten. Die hervorragende juristische Fachkompetenz, das menschliche Miteinander und die Kommunikation mit Herrn von Stillfried waren in allen Phasen des Verfahrens exzellent. Am Ende wurden alle ausstehenden Beträge sowie eine faire Abfindung gezahlt. Sollte jemand aus meinem Bekanntenkreis einmal Probleme mit seinem derzeitigen Arbeitgeber oder seinen Mitarbeitern haben, werde ich Herrn von Stillfried wärmstens weiterempfehlen.“

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Nico P.
,

MS

Verlässlicher Partner bei arbeitsrechtlichen Problemen nach Elternzeit

Ich war 11 Jahre lang bei meinem Arbeitgeber angestellt. Als ich nach meiner Elternzeit zurückkehren wollte - wie in meinem Arbeitsvertrag vereinbart - weigerte sich mein Arbeitgeber, mir meine alte Stelle oder eine vergleichbare Position anzubieten. Ich war überrascht, denn ich dachte, dass Mütter gesetzlich geschützt sind, aber ich wurde eines Besseren belehrt. Frustriert suchte ich Hilfe bei einer anderen Anwaltskanzlei, wurde jedoch mit den Worten "da kann man nichts machen!" abgewiesen. Als ich mich dann an die Kanzlei Kupka und Stillfried wandte, erhielt ich sofort einen Termin, bei dem sich Herr Dr. Kupka ausführlich Zeit für mich und meine Situation nahm. Er war sehr freundlich, erklärte mir meine rechtlichen Möglichkeiten und war immer hilfsbereit und zuvorkommend. Er übernahm den gesamten Kontakt mit meinem Arbeitgeber und erledigte alles zu meiner vollsten Zufriedenheit. Auch bei Rückfragen war er immer kurzfristig erreichbar und hilfsbereit, ebenso wie die Mitarbeiter der Kanzlei. Ich bin wirklich dankbar, mit den Rechtsanwälten Kupka und Stillfried damals einen verlässlichen Partner für meine Probleme gefunden zu haben und kann sie guten Gewissens jedem weiterempfehlen! Hier findet man Anwälte, die sich wirklich für ihre Mandanten einsetzen!

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von
Miriam S.
,

DB

Bedeutender finanzieller Ausgleich durch perfekte Vertragsauslegung

Ich habe mich an die Kanzlei Kupka & Stillfried im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gewandt. Dr. Martin Kupka hat hier in einem langen arbeitsrechtlichen Prozess über zwei Instanzen, bei dem es letztendlich auch um erhebliche Provisionen ging, im Rahmen eines Vergleichs vor dem Landesarbeitsgericht einen beträchtlichen finanziellen Ausgleich für mich erzielt - erheblich mehr, als ich erwartet hatte. Mit perfekter Vertragsauslegung und einer hervorragenden Strategie wurden meine Ziele deutlich übertroffen. Ich empfehle daher im Arbeitsrecht immer die Rechtsanwälte Kupka & Stillfried, die mich auch weiterhin als Arbeitgeber beraten. Vielen Dank für die gelungene Zusammenarbeit.

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Dr. Baumann
,

MB

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Herr Dr. Kupka ist nicht nur ein toller Anwalt aber vor allem ein wunderbarer, verständnisvoller Mensch. Mit ihm und mit seinem Team an der Seite kann man einfach nichts falsch machen - aber auf jeden Fall mit einem positiven Ergebnis rechnen. Herr Kupka hat mir bereits mehrmals geholfen und wir waren immer erfolgreich. Ich bin einfach mehr als zufrieden und würde am liebsten 1000 Sterne hier geben.Ich fühlte mich in der Kanzlei und bei Herrn Kupka sehr gut aufgehoben und kann hier nur meine Weiterempfehlung niederschreiben.

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Marta Banaszak
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Arbeitsrecht

SH

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Ich hatte die nette Frau Callies am Telefon. Hab Ihr meinen Fall klipp und klar geschildert. Die Frau Rechtsanwältin war direkt und ehrlich. Finde ich super das es sowas noch gibt ohne Dollerzeichen in den Augen. Die Kanzlei kann ich aufjedenfall nur weiter empfehlen. Sollte ich irgendwann die Hilfe der Kanzlei benötigen wäre das mein erster Ansprechpartner.

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Sharbal Hanna
,
Arbeitsrecht

ML

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Mr Stillftied was extremely friendly and professional. I received the information in a clear manner in a telephone call. German is not my mother tongue, but I understood everything. His information, expertise and quick thinking definitely …

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MB LR
,
Arbeitsrecht

CS

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Einen Termin habe ich sehr zeitnah bekommen. Die Erstberatung war sehr gut und hilfreich meine offenen Fragen konnten professionell beantwortet werden und waren sehr hilfreich. VIELEN Dank für diese tolle Beratung empfehle sie gerne weiter.

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Claudia Sorce
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Arbeitsrecht
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Über die Kanzlei

Was tun bei verhärteten Fronten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber?

Nicht immer ist es möglich, dass sich Betriebsrat und Arbeitgeber bei einer umfangreichen Betriebsänderung einigen. Insbesondere beim Aufstellen eines Sozialplans kann es vorkommen, dass man auf keinen gemeinsamen Nenner kommt. In einem solchen Fall können Arbeitgeber und/oder Betriebsrat die Einigungsstelle angerufen. Die Einigungsstelle ist ein betrieblicher Schiedsausschuss.

Vorsitz dieses Schiedsausschusses hat ein neutraler Dritter, häufig ein Arbeitsrichter. Der Sozialplan kann folglich von der Einigungsstelle durch Spruch erzwungen werden, sollten sich Arbeitgeber und Betriebsrat auch vor der Einigungsstelle nicht einvernehmlich einigen können.

Hier sollten Sie als Betriebsrat aber keinesfalls allein in den Kampf ziehen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und unterstützen bereits seit Jahren regelmäßig Betriebsräte im Rahmen von Restrukturierungen und Sozialplanverhandlungen. Wir stellen zusammen mit Ihnen sicher, dass die Interessen der Belegschaft bei einer Betriebsänderung bzw. Restrukturierungsmaßnahme bestmöglich umgesetzt werden. Auch vorsorglich können sich Betriebsräte das nötige Know-How verschaffen, um im Fall einer Betriebsänderung bereits das nötige Wissen besitzen, damit umzugehen. Werfen Sie dazu gerne einen Blick in unser Schulungsangebot für Betriebsräte

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