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Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Nicht selten herrscht über die Reichweite und Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Eine Kenntnis der einzelnen Mitbestimmungsrechte und eine starke rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt für Betriebsräte ist daher unverzichtbar.

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Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Checkliste: Verhandlung von Betriebsvereinbarungen

Mitbestimmungsrechte sind ein zentrales Element der Betriebsratsarbeit

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bestehen in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten

Mitbestimmungsrechte können notfalls gerichtlich oder über eine Einigungsstelle durchgesetzt werden

Bei Streitigkeiten rund um Mitbestimmungsrechte hilft ein Rechtsanwalt für Betriebsräte

Was sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates?

Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates sind grundlegend für die Arbeit des Betriebsrats und stellen sicher, dass die Interessen der Arbeitnehmer bei unternehmerischen Entscheidungen angemessen berücksichtigt werden. Durch eine effektive Ausübung dieser Rechte trägt der Betriebsrat maßgeblich zur Förderung einer gerechten und ausgewogenen Arbeitsumgebung bei. Die Mitbestimmungsrechte ermöglichen es dem Betriebsrat nicht nur informiert und angehört zu werden, sondern aktiv Einfluss auf Unternehmensentscheidungen zu nehmen. Die Mitbestimmungsrechte werden durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gesetzlich geregelt. 

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Mitbestimmungsrecht: Mehr als nur Beteiligung!

Neben den Mitbestimmungsrechten hat der Betriebsrat in einigen Bereichen auch ein Recht auf Beteiligung und auf Anhörung. Diese Beteiligungsrechte des Betriebsrats beziehen sich im Unterschied zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates auf die Informations- und Beratungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat in einer Vielzahl von Angelegenheiten, die das Unternehmen betreffen. Der Betriebsrat erhält in diesen Fällen die Möglichkeit, sich aktiv mit den Plänen der Arbeitnehmer auseinanderzusetzen, um die Interessen der Arbeitnehmer bestmöglich zu vertreten. 

Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind deutlich weitreichender als die Beteiligungsrechte. Sie ermöglichen es dem Betriebsrat, in bestimmen Angelegenheiten ein Mitspracherecht auszuüben. Hierbei kann der Betriebsrat Entscheidungen beeinflussen, indem er vor einer Maßnahme konsultiert wird oder gar zustimmen muss. Die Zustimmung des Betriebsrates wird dann Wirksamkeitsvoraussetzung für bestimmte unternehmerische Entscheidungen. Die Entscheidungen des Arbeitgebers entfalten dann erst mit Zustimmung des Betriebsrats Wirkung gegenüber dem Arbeitnehmer. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers wird folglich durch Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in bestimmten Angelegenheiten eingeschränkt. 

Personelle Einzelmaßnahmen

Soziale Angelegenheiten

Wirtschaftliche Angelegenheiten

Stimmen unserer Mandanten

Das sagen Betriebsräte über die Kanzlei Kupka & Stillfried

Wolfgang Eisenschmied
Betriebsratsvorsitzender bei der United Initiators GmbH

“Wir wurden von der Kanzlei Kupka und Stillfried sehr gut und kompetent betreut”

Siegfried Berwanger
Betriebsratsvorsitzender bei der AVON Cosmetics GmbH

“Wir bedanken uns für diese hervorragende Arbeit und dafür, dass wir immer so gut unterstützt werden”

Mahir Celik
ehem. Betriebsratsvorsitzender bei der Metro Deutschland GmbH

Mein Name ist Mahir Celik, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender bei Metro Deutschland GmbH in München. Im Jahr 2023 suchten wir die Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried auf, da einige Betriebsvereinbarungen veraltet waren. Wir schätzten Ihre Expertise bei der Überarbeitung dieser Vereinbarungen sehr. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung, die zur Entwicklung effektiver Vereinbarungen führte, welche nun erfolgreich an mehreren Standorten umgesetzt werden. Ihr Fachwissen und Engagement haben maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen. Wir schätzen die Zusammenarbeit und freuen uns auf weitere Kooperationen. Vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit.

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Mitbestimmungsrechte in Personellen Angelegenheiten

Gemäß § 99 BetrVG hat der Arbeitgeber in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern den Betriebsrat bei personellen Einzelmaßnahmen zu unterrichten und die Zustimmung diesbezüglich einzuholen. Der Betriebsrat kann die Zustimmung in Fällen des § 99 Abs. 2 BetrVG unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung verweigern.

Der Betriebsrat ist nach § 94 BetrVG in Zusammenhang mit Personalfragebögen und der Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen zu beteiligen. Die Zustimmung des Betriebsrates wird nach § 94 Abs. 1 BetrVG bei inhaltlicher Ausgestaltung der Personalfragebögen erforderlich. Bei der Frage, ob solche Personalfragebögen durch den Arbeitgeber verwendet werden, hat der Betriebsrat keine Zustimmungsberechtigung.

Das Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrats gilt gemäß § 95 BetrVG auch bei der Aufstellung von Auswahlrichtlinien bei Einstellung, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen. Die Aufstellung von Auswahlrichtlinien kann in Betrieben mit weniger als 500 Mitarbeitern jedoch nicht vom Betriebsrat selbst verlangt werden, vielmehr kann der Arbeitgeber hier entscheiden, ob Auswahlrichtlinien aufgestellt werden. Gemäß § 95 Abs. 2 BetrVG gilt etwas anderes in Betrieben mit mehr als 500 Mitarbeitern. Unter Berücksichtigung fachlicher und persönlicher Voraussetzungen, sowie sozialen Gesichtspunkten kann hier der Betriebsrat die Aufstellung von Auswahlrichtlinien fordern (Initiativrecht).

Bei Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung hat der Betriebsrat gemäß § 97 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich zunächst ein Beratungsrecht. Nach § 97 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (Initiativrecht), wenn der Arbeitgeber Maßnahmen der Berufsbildung plant, die Einfluss auf die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer hat. Konkret dann, wenn sich die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer ändert und ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr ausreichen. Auch bei der Förderung der Berufsbildung hat der Betriebsrat ein Recht auf Mitbestimmung. Es kann vom Betriebsrat nach § 96 BetrVG verlangt werden, dass der Arbeitgeber dem Berufsbildungsbedarf ermittelt. Konkret zur Ausführung der Förderung kann der Betriebsrat beratend hinzugezogen werden und Vorschläge einbringen. Zudem besteht in Zusammenhang mit der Berufsbildung auch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen nach § 98 BetrVG.

Der Betriebsrat ist nach § 102 BetrVG vor jeder Kündigung anzuhören und die Gründe durch den Arbeitgeber für die Kündigung dem Betriebsrat mitzuteilen. Wenn das nicht oder mangelhaft erfolgt ist, ist die Kündigung unwirksam. Es ist zu beachten, dass § 102 BetrVG auch dann greift und eine Anhörung des Betriebsrates erforderlich ist, wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt und das Kündigungsschutzgesetz nicht anzuwenden ist, oder es sich um eine Probezeitkündigung handelt Nach erfolgter Anhörung kann der Betriebsrat Bedenken bezüglich der Kündigung innerhalb einer Woche unter Angabe von Gründen mitteilen, falls er dies nicht tut, gilt die Zustimmung zur Kündigung als erteilt (§ 102 Abs. 2 BetrVG).

Bei einer ordentlichen Kündigung kann der Betriebsrat zudem der Kündigung widersprechen (§ 102 Abs. 3 BetrVG). Zwar kann der Arbeitgeber dann dennoch kündigen, ein solcher Widerspruch hat aber zum einen oft eine starke Signalwirkung im folgenden Kündigungsschutzprozess, zum anderen hat der Arbeitnehmer dann im laufenden Prozess den Anspruch, weiter beschäftigt und bezahlt zu werden, bis der Rechtsstreit abgeschlossen ist. Dies gilt sogar dann, wenn er den Kündigungsschutzprozess am Ende verlieren sollte.

Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten

Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten werden in den Fällen des § 87 BetrVG geregelt. Diese betreffen vor allem die Ordnung des Betriebs, die Urlaubsplanung, sowie die Arbeitszeitgestaltung der Arbeitnehmer.

Hervorzuheben ist hier das Recht auf Mitbestimmung des Betriebsrats bei Gestaltung der Arbeitsbedingungen nach § 91 BetrVG. Für die Mitbestimmung in diesem Fall müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Geplante Änderungen des Arbeitgebers müssen bestehende Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe oder der Arbeitsumgebungen umfassen. Wenn diese Änderungen der Gesundheit der Arbeitnehmer schaden können oder sie zu besonderen Belastungen der Arbeitnehmer führen, ist es Aufgabe und Recht des Betriebsrats, Maßnahmen zu verlangen, die diese Belastungen verhindern bzw. mildern. 

Mitbestimmungsrechte in Bezug auf wirtschaftliche Angelegenheiten

Bei wirtschaftlichen Angelegenheiten wie Investitionen, Betriebsschließungen oder Umstrukturierungen hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte. In Unternehmen mit mehr als 100 ständig Beschäftigten ist gemäß § 106 BetrVG ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Der Wirtschaftsausschuss stellt dabei ein Hilfsorgan des Betriebsrates dar und hat wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmen zu beraten, sowie den Betriebsrat regelmäßig über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens zu unterrichten.

Mitbestimmungsrecht als zentrale Rolle in Unternehmen

Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats spielen eine zentrale Rolle bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen und Unternehmensentscheidungen und tragen bei richtiger Ausübung zur Schaffung eines gerechten und vertrauensvollen Arbeitsumfelds bei.

Bei weiteren Fragen konkret zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates, als auch zu weiteren Fragen bezüglich des Betriebsrates zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. 

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

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Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

ME

Erfolgreiche Anfechtung der fristlosen Kündigung

Dank der Expertise von Dr. Kupka wurde meine fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht erfolgreich angefochten. Seine prägnante Beratung und souveräne Vertretung haben das fragwürdige Vorgehen des Arbeitgebers effektiv neutralisiert. Dr. Kupka und sein Team waren stets erreichbar und boten kompetente Unterstützung. Sein professionelles Auftreten und seine Beratung haben mich durch die rechtliche Auseinandersetzung geführt und ich fühlte mich bestens vertreten. Ich würde seine Dienste jederzeit wieder in Anspruch nehmen und schätze seine Expertise nicht nur bei arbeitsrechtlichen Fragen, sondern auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen.

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von
Michael E.
,

WK

Kompetente Unterstützung bei arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung

Nachdem ich in meinem Forschungsprojekt aufgrund wissenschaftsfremder Entscheidungen nicht weiterbeschäftigt wurde, fand ich bei der Kanzlei Kupka und Stillfried kompetente Unterstützung im arbeitsrechtlichen Bereich. Dank ihrer Expertise konnte eine überzeugende Klage formuliert werden, wodurch die Universität auf einen Rechtsstreit verzichtete. Stattdessen wurde eine Weiterbeschäftigung unter fairen Bedingungen ausgehandelt.

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von
Werner K.
,

NR

Erfolgreicher Wiedereinstieg nach Elternzeit

Nach meiner Elternzeit wurde mir der Wiedereinstieg erschwert, doch die Kanzlei Kupka & Stillfried half mir dabei. Herr Dr. Kupka und sein Team standen mir von Anfang an mit professionellem Rat zur Seite, wodurch ich erfolgreich durch diese schwierige Phase navigieren konnte. Ich fühlte mich verstanden und konnte auf realistische Einschätzungen zählen. Herr Dr. Kupka reagierte prompt auf meine Anfragen und durch sein engagiertes Vorgehen erzielten wir einen ausgezeichneten Vergleich mit angemessener Abfindung. Ich habe vollstes Vertrauen in Herrn Dr. Kupka und kann ihn als Fachanwalt uneingeschränkt empfehlen.

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von
Nicole R.
,

JH

Hervorragende Unterstützung nach plötzlicher Kündigung

Im März 2023 wurde ich von heute auf morgen ohne Vorwarnung von meinem amerikanischen Arbeitgeber gekündigt. Es wurde ein aus der Luft gegriffener Vorwand gefunden, um mich innerhalb von 24 Stunden von allen Systemen auszuschließen. Ich konnte nichts dagegen tun. Die Kanzlei Kupka und Stillfried hat mir in dieser schweren Zeit sehr geholfen und hat für mich vor Gericht gekämpft. Sie hat für mich das Beste aus dieser rechtlich schwierigen Situation gemacht. Ein vertrauenswürdiges Anwalt- und Mandatsverhältnis ist absolut notwendig für den Erfolg bei rechtlichen Angelegenheiten. Und das habe ich in dieser Kanzlei gefunden. Ich vertraue dieser Kanzlei und richte alle meine Fragen, die das Arbeitsrecht betreffen, an sie. Auch in Zukunft werde ich mich immer an diese Kanzlei wenden und empfehle sie jedem ohne Einschränkungen weiter.

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von
Jasmin H.
,

ON

Rasche und effektive Lösung arbeitsrechtlicher Probleme

Mr. Stillfried swiftly resolved a potentially damaging situation with my employer, providing invaluable support and legal expertise. Within just seven weeks, he shifted the balance in my favor, securing a favorable outcome outside of court. Thanks to his prompt response and adept handling, I could confidently progress in my career. I'm immensely grateful for his outstanding service and unwavering commitment.

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von
Ohne Namen
,

MA

Fundierte rechtliche Beratung bei arbeitsrechtlichen Herausforderungen

Als Führungskraft in einem internationalen Konzern stand ich vor einer arbeitsrechtlichen Herausforderung, die meine Position und die Unternehmensinteressen betraf. Unzufrieden mit dem Abfindungsangebot suchte ich nach fundierter rechtlicher Beratung und fand in Dr. Martin Kupka einen Experten mit beeindruckendem Fachwissen und persönlichem Engagement. Er erarbeitete schnell eine maßgeschneiderte Strategie und war bereit, auch schwierige Wege zu gehen, um das Beste für mich zu erreichen. Dank seiner Hilfe wurden langfristige Lösungen gefunden, die meine berufliche Stellung stärkten. Die positiven Erfahrungen von Bekannten und Freunden bestätigen seine herausragende Betreuung. Ich bin dankbar für seine exzellente Arbeit und empfehle ihn uneingeschränkt weiter. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, um meine Erfahrungen persönlich zu teilen.

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von
Magnus A.
,

MG

Erfolgreiche Klage im Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Ich danke Herrn von Stillfried für die rundum gelungene Zusammenarbeit: Angefangen bei der absolut zutreffenden Einschätzung der Erfolgsaussichten meiner Klage, über die überaus angenehme Gesprächs- und Beratungsatmosphäre, bis zur stets transparenten Honorargestaltung bzw. Kostenabrechnung. Dass wir mit unserer Klage einen so souveränen Erfolg vor Gericht erzielen konnten, spricht für Herrn von Stillfrieds Expertise auf dem Gebiet des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Ich kann Herrn von Stillfried sowie die gesamte Kanzlei Kupka & Stillfried in jedem Fall weiterempfehlen.

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von
Melanie G.
,

KM

Hervorragender außergerichtlicher Vergleich bei betriebsbedingten Kündigungen

Die Kanzlei Kupka & Stillfried erzielte einen außergerichtlichen Vergleich für mich und mein Team mit einem hervorragenden Ergebnis. Ich als Führungskraft sowie mein gesamtes Team waren von betriebsbedingten Kündigungen betroffen. Die Kanzlei berücksichtigte die individuellen Umstände und entwickelte maßgeschneiderte Herangehensweisen für jeden von uns. Sie führte den Rechtsstreit am Arbeitsgericht und die Kommunikation war immer eng und persönlich. Besonders lobenswert war die menschliche Komponente in der Beratung und die Unterstützung während dieser schwierigen Zeit. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung und das positive Ergebnis.

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von
Kathrin M.
,

RH

Souveräne Unterstützung bei überraschender Kündigung

Als CFO wurde mir sehr überraschend und ohne Angabe von Gründen gekündigt. Zu einer gütlichen Einigung war der Arbeitgeber nicht bereit und hat stattdessen zwei fristlose Kündigungen hinterhergeschoben, ebenfalls ohne Angabe von Gründen. In den folgenden fünf Monaten hat mich Hr. Dr. Kupka sehr souverän, professionell, aber auch mental bestens unterstützt. Er hat keine Mühen und Aufwand gescheut, meine Rechte bestmöglich zu vertreten, so dass am Ende siegreich die fristlosen Kündigungen vor dem Arbeitsgericht zurückgenommen, mir eine bedeutende Abfindung gezahlt und ein angemessenes Zeugnis ausgestellt wurde. Ich konnte mich stets auf Hr. Dr. Kupka verlassen und er stand jederzeit telefonisch oder per Email in dieser nervlich sehr belastenden Zeit zur Verfügung. Dafür bin ich ihm sehr dankbar und kann ihn uneingeschränkt und wärmstens weiterempfehlen.

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von
Roland H.
,

SB

Exzellente Beratung bei Mutterschutz und Elternzeit

Als Mutter und Führungskraft in einem internationalen Konzern habe ich mich bei der Kanzlei Kupka und Stillfried sehr gut aufgehoben gefühlt. Herr von Stillfried unterstütze mich mit viel Empathie, geballtem Fachwissen und Praxisbeispielen in arbeitsrechtlichen Belangen rund um das Thema Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr aus der Elternzeit. Ich habe mich mit meinen Fragen und Anliegen jederzeit verstanden gefühlt. Von Herzen bedanke ich mich für die exzellente Beratung und Unterstützung und kann Herrn von Stillfried uneingeschränkt weiterempfehlen.

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von
Silvia B.
,

CS

Reibungslose arbeitsrechtliche Trennung dank Expertise

„Mit meinem damaligen Arbeitgeber steckte ich in einer schwierigen arbeitsrechtlichen Situation, die leider von starkem Misstrauen geprägt war. Herrn von Stillfried bin ich sehr dankbar, nicht nur weil er mir mit seiner Expertise große Sicherheit in einer herausfordernden Zeit gegeben hat, sondern auch maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die arbeitsrechtliche Trennung reibungslos verlief. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden und mir auch sicher, dass das Ergebnis für alle Parteien gut war. Ausschlaggebend dafür war sowohl die Erfahrung von Herrn Stillfried als sein Fingerspitzengefühl in komplexen Verhandlungen.

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von
Christian S.
,

KM

Erfolgreiche Durchsetzung des Kündigungsschutzes

Kurz vor Antritt meiner Elternzeit wurde meine Abteilung geschlossen und leider die gesamte Belegschaft entlassen. Herr von Stillfried konnte durch seine angenehme Art in einem ersten Beratungsgespräch jedoch alle Nerven beruhigen. Es wurden in aller Ruhe mögliche Optionen besprochen und meine Wünsche berücksichtigt. In regem und ausdauerdem Austausch mit dem Arbeitgeber konnte der gesetzliche Kündigungsschutz in vollem Umfang durchgesetzt werden ohne Klage einreichen zu müssen. Der Kontakt mit Herrn von Stillfried und die Abrechnung bei der Rechtschutzversicherung lief immer problemlos. Zusammenfassend kann man festhalten, dass durch gute Taktik und Fingerspitzengefühl das bestmögliche Ergebnis bei bestehender Harmonie mit dem Arbeitgeber erreicht wurde.

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von
Korbinian M.
,

MC

Effektive Betriebsvereinbarungen dank herausragender Unterstützung

Mein Name ist Mahir Celik, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender bei Metro Deutschland GmbH in München. Im Jahr 2023 suchten wir die Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried auf, da einige Betriebsvereinbarungen veraltet waren. Wir sind äußerst dankbar für Ihr herausragendes Engagement bei der Überarbeitung dieser Vereinbarungen. Im Namen des gesamten Unternehmens vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung. Sie führte zur Entwicklung effektiver Vereinbarungen, welche nun erfolgreich an mehreren Standorten eingesetzt werden. Ihr Fachwissen und Engagement haben maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen. Wir schätzen die Zusammenarbeit und freuen uns auf weitere Kooperationen. Vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit.

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Mahir C.
,

NP

Erfolgreiche Durchsetzung von Lohnzahlungen und Abfindung

"In meinem Fall ging es zunächst um ausstehende Lohnzahlungen meines Arbeitgebers sowie um die fehlende Erstattung meiner Auslagen. Aus diesem Grund habe ich ein Erstgespräch bei „Kupka & Stillfried“ vereinbart. Als der Arbeitgeber kurze Zeit später versuchte, sich mit einer ungerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung aus der Affäre zu ziehen, habe ich noch während des Kündigungsgesprächs die Kanzlei angerufen und mir wurde sofort geholfen. Ich danke Herrn von Stillfried und seinem Team von ganzem Herzen, dass wir uns vor Gericht durchsetzen konnten. Die hervorragende juristische Fachkompetenz, das menschliche Miteinander und die Kommunikation mit Herrn von Stillfried waren in allen Phasen des Verfahrens exzellent. Am Ende wurden alle ausstehenden Beträge sowie eine faire Abfindung gezahlt. Sollte jemand aus meinem Bekanntenkreis einmal Probleme mit seinem derzeitigen Arbeitgeber oder seinen Mitarbeitern haben, werde ich Herrn von Stillfried wärmstens weiterempfehlen.“

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Nico P.
,

MS

Verlässlicher Partner bei arbeitsrechtlichen Problemen nach Elternzeit

Ich war 11 Jahre lang bei meinem Arbeitgeber angestellt. Als ich nach meiner Elternzeit zurückkehren wollte - wie in meinem Arbeitsvertrag vereinbart - weigerte sich mein Arbeitgeber, mir meine alte Stelle oder eine vergleichbare Position anzubieten. Ich war überrascht, denn ich dachte, dass Mütter gesetzlich geschützt sind, aber ich wurde eines Besseren belehrt. Frustriert suchte ich Hilfe bei einer anderen Anwaltskanzlei, wurde jedoch mit den Worten "da kann man nichts machen!" abgewiesen. Als ich mich dann an die Kanzlei Kupka und Stillfried wandte, erhielt ich sofort einen Termin, bei dem sich Herr Dr. Kupka ausführlich Zeit für mich und meine Situation nahm. Er war sehr freundlich, erklärte mir meine rechtlichen Möglichkeiten und war immer hilfsbereit und zuvorkommend. Er übernahm den gesamten Kontakt mit meinem Arbeitgeber und erledigte alles zu meiner vollsten Zufriedenheit. Auch bei Rückfragen war er immer kurzfristig erreichbar und hilfsbereit, ebenso wie die Mitarbeiter der Kanzlei. Ich bin wirklich dankbar, mit den Rechtsanwälten Kupka und Stillfried damals einen verlässlichen Partner für meine Probleme gefunden zu haben und kann sie guten Gewissens jedem weiterempfehlen! Hier findet man Anwälte, die sich wirklich für ihre Mandanten einsetzen!

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von
Miriam S.
,

DB

Bedeutender finanzieller Ausgleich durch perfekte Vertragsauslegung

Ich habe mich an die Kanzlei Kupka & Stillfried im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gewandt. Dr. Martin Kupka hat hier in einem langen arbeitsrechtlichen Prozess über zwei Instanzen, bei dem es letztendlich auch um erhebliche Provisionen ging, im Rahmen eines Vergleichs vor dem Landesarbeitsgericht einen beträchtlichen finanziellen Ausgleich für mich erzielt - erheblich mehr, als ich erwartet hatte. Mit perfekter Vertragsauslegung und einer hervorragenden Strategie wurden meine Ziele deutlich übertroffen. Ich empfehle daher im Arbeitsrecht immer die Rechtsanwälte Kupka & Stillfried, die mich auch weiterhin als Arbeitgeber beraten. Vielen Dank für die gelungene Zusammenarbeit.

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von
Dr. Baumann
,

MB

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Herr Dr. Kupka ist nicht nur ein toller Anwalt aber vor allem ein wunderbarer, verständnisvoller Mensch. Mit ihm und mit seinem Team an der Seite kann man einfach nichts falsch machen - aber auf jeden Fall mit einem positiven Ergebnis rechnen. Herr Kupka hat mir bereits mehrmals geholfen und wir waren immer erfolgreich. Ich bin einfach mehr als zufrieden und würde am liebsten 1000 Sterne hier geben.Ich fühlte mich in der Kanzlei und bei Herrn Kupka sehr gut aufgehoben und kann hier nur meine Weiterempfehlung niederschreiben.

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von
Marta Banaszak
,
Arbeitsrecht

SH

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Ich hatte die nette Frau Callies am Telefon. Hab Ihr meinen Fall klipp und klar geschildert. Die Frau Rechtsanwältin war direkt und ehrlich. Finde ich super das es sowas noch gibt ohne Dollerzeichen in den Augen. Die Kanzlei kann ich aufjedenfall nur weiter empfehlen. Sollte ich irgendwann die Hilfe der Kanzlei benötigen wäre das mein erster Ansprechpartner.

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von
Sharbal Hanna
,
Arbeitsrecht

ML

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Mr Stillftied was extremely friendly and professional. I received the information in a clear manner in a telephone call. German is not my mother tongue, but I understood everything. His information, expertise and quick thinking definitely …

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von
MB LR
,
Arbeitsrecht

CS

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Einen Termin habe ich sehr zeitnah bekommen. Die Erstberatung war sehr gut und hilfreich meine offenen Fragen konnten professionell beantwortet werden und waren sehr hilfreich. VIELEN Dank für diese tolle Beratung empfehle sie gerne weiter.

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Claudia Sorce
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Arbeitsrecht
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