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Ihr Anwalt für Betriebsratsvereinbarungen

Wir beraten Sie im Rahmen von Betriebsratsvereinbarungen.

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Ihre Experten für Betriebsratsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen sind das für den Betriebsrat wichtigste Mittel, um die Rechte der Mitarbeiter zu stärken. Da die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Gesetz sehr weitgehend ausgestaltet sind, gibt es Betriebsvereinbarungen zu zahlreichen Themen. Besonders häufig sind Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Pausenregelungen, zu Home-Office, zur Nutzung von Software sowie zum Desk Sharing anzutreffen. 

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Checkliste: Verhandlung von Betriebsvereinbarungen

Regelungsinhalt der geplanten Betriebsvereinbarung bestimmen

Mindestforderungen und Ziele aus Betriebsratssicht festlegen

Verhandlung vorbereiten und nicht vom Arbeitgeber unter Druck setzen lassen

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen für Verhandlung oder Beratung im Hintergrund 

Betriebsvereinbarung formulieren und von eigenem Rechtsanwalt des Betriebsrats kritisch prüfen lassen

Wir haben bereits hunderte Betriebsvereinbarungen in den verschiedensten Branchen verhandelt und können an Ihrer Seite auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber ihre Rechte durchsetzen.

Sie brauchen einen Anwalt? Dann rufen Sie uns an.

Arten von Betriebsvereinbarungen

Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über betriebliche Angelegenheiten können in der Form einer Betriebsvereinbarung gem. § 77 Abs. 1 S. 1 BetrVG geschlossen werden. Sie können aber auch in Form einer bloßen Regelungsabrede erfolgen, die das Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt. Während die Betriebsvereinbarung unmittelbar Rechte und Pflichten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer erzeugt (§ 77 Abs. 4 BetrVG), begründet die Regelungsabrede nur Rechte und Pflichten zwischen den Betriebspartnern, also dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer bedarf die Regelungsabrede zusätzlich der individuellen Umsetzung.

Weiter unterscheidet man zwischen erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen. Erzwingbar ist eine Betriebsvereinbarung, wenn der Betriebsrat bei Weigerung des Arbeitgebers die Einigungsstelle anrufen kann und deren Entscheidung die Zustimmung des anderen Teils ersetzt. Die wichtigsten Fälle finden sich im Katalog des § 87 BetrVG, in § 95 BetrVG und § 112 BetrVG in Bezug auf den Sozialplan. 

Freiwillige Betriebsvereinbarungen sind dagegen solche, deren Abschluss der Betriebsrat nicht erzwingen kann. Eine freiwillige Betriebsvereinbarung kann nur zustande kommen, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat über eine Regelung einigen. Das Betriebsverfassungsgesetz nennt nicht abschließend § 88 BetrVG fünf Regelungsbereiche:

Zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen

Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes

Die Errichtung von Sozialeinrichtungen

Maßnahmen zur Förderung von Vermögensbildung

Maßnahmen zur Integration ausländischer Mitarbeiter sowie zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Büro.

Rahmenbetriebsvereinbarung als Sonderfall der Betriebsvereinbarung

Rahmenbetriebsvereinbarungen werden abgeschlossen, um voraussehbare Tatbestände allgemein zu regeln. Sie lassen Spielraum für die konkrete Gestaltung der Angelegenheit im Einzelfall. Die vom Gesamtbetriebsrat abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen werden Gesamtbetriebsvereinbarungen genannt.

Betriebsvereinbarungen verhandeln: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beachten

Betriebsvereinbarungen sind von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen. Eine Betriebsvereinbarung kommt entweder durch übereinstimmende Willenserklärung von Arbeitgeber und Betriebsrat oder durch Spruch der Einigungsstelle zustande. In jedem Fall muss der Willenserklärung des Betriebsrats ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums vorangegangen sein. Die Ermächtigung kann durch nachträglichen Beschluss des Betriebsrats nachgeholt werden. Entsprechendes gilt für Abschlüsse von Gesamtbetriebsvereinbarungen zwischen dem Gesamtbetriebsrat und dem Unternehmer sowie von Konzernbetriebsvereinbarungen zwischen dem Konzernbetriebsrat und dem herrschenden Unternehmen.

An die Betriebsvereinbarungen ist der Arbeitgeber gebunden, es sei denn, dass im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Weigert sich der Arbeitgeber, kann der Betriebsrat die Einhaltung der Betriebsvereinbarungen im Betrieb – notfalls mit gerichtlicher Hilfe – verlangen. Das gilt gleichermaßen für Sozialpläne gem. § 112 Abs. 1 S. 3 BetrVG. Der Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung aus eigenem Recht steht grundsätzlich dem Betriebsrat zu, der selbst Partei der Betriebsvereinbarung ist.

Stimmen unserer Mandanten

Das sagen Betriebsräte über die Kanzlei Kupka & Stillfried

Wolfgang Eisenschmied
Betriebsratsvorsitzender bei der United Initiators GmbH

“Wir wurden von der Kanzlei Kupka und Stillfried sehr gut und kompetent betreut”

Siegfried Berwanger
Betriebsratsvorsitzender bei der AVON Cosmetics GmbH

“Wir bedanken uns für diese hervorragende Arbeit und dafür, dass wir immer so gut unterstützt werden”

Mahir Celik
ehem. Betriebsratsvorsitzender bei der Metro Deutschland GmbH

Mein Name ist Mahir Celik, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender bei Metro Deutschland GmbH in München. Im Jahr 2023 suchten wir die Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried auf, da einige Betriebsvereinbarungen veraltet waren. Wir schätzten Ihre Expertise bei der Überarbeitung dieser Vereinbarungen sehr. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung, die zur Entwicklung effektiver Vereinbarungen führte, welche nun erfolgreich an mehreren Standorten umgesetzt werden. Ihr Fachwissen und Engagement haben maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen. Wir schätzen die Zusammenarbeit und freuen uns auf weitere Kooperationen. Vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit.

Betriebsvereinbarungen: Taktik bei der Verhandlung

Oftmals wird der Arbeitgeber versuchen, bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen einen Zeitdruck aufzubauen, indem Verhandlungsrunden kurzfristig angesetzt werden. Dem kann vorgebeugt werden, indem mit dem Arbeitgeber gemeinsam rechtzeitig mehrere Verhandlungstermine festgelegt werden und auch ein Plan für ein eventuelles Scheitern der Verhandlung vorher feststeht. Der Betriebsrat sollte sich also nicht unter Druck setzen und zum schnellen Abschluss von Betriebsvereinbarungen drängen lassen.

Je länger die Verhandlungen andauern, umso wichtiger ist es für den Betriebsrat über ein entsprechendes Durchhaltevermögen zu verfügen und nicht vorschnell einer Lösung zuzustimmen, die mit den vorher definierten Zielen nicht übereinstimmt.

Bevor die Interessenvertreter in die Verhandlung gehen, empfiehlt es sich, ein Maximalziel mit dem eingestiegen wird und eine Mindestforderung zu formulieren und sich hieran zu orientieren.

Generell empfiehlt es sich, bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen einen Rechtsanwalt für Betriebsverfassungsrecht hinzuzuziehen. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann je nach Bedarf entweder bei der Verhandlung unterstützen und das Gleichgewicht zum Arbeitgeber wiederherstellen, wenn auch dieser Mitarbeiter der Rechtsabteilung in die Verhandlung mitnimmt. Alternativ kann er Sie als Betriebsrat im Hintergrund beraten, taktische Tipps und Hinweise geben und die ideale Strategie für Ihren Fall bestimmen.

Zögert der Arbeitgeber die Verhandlungen ohne Grund hinaus und informiert den Betriebsrat nicht rechtzeitig und umfassend gem. § 90 BetrVG, sind die fehlenden Informationen am Verhandlungstisch einzufordern und die Belegschaft über den schleppenden Verlauf der Verhandlungen zu informieren. Auch wenn der Betriebsrat die Verhandlungen taktisch zeitlich verzögern kann, ist hier oft Vorsicht geboten. Denn auch der Arbeitgeber wird die Belegschaft informieren, dass der Betriebsrat die Verhandlungen verzögert. Das kann dem Ansehen des Betriebsrats im Extremfall schaden.

Weicht der Arbeitgeber Forderungen aus, kann der Betriebsrat bei erzwingbaren Betriebsvereinbarungen die Verhandlungen für gescheitert erklären und die Einigungsstelle anrufen. Hier sollte der Betriebsrat in jedem Fall einen erfahrenen Rechtsanwalt für Betriebsverfassungsrecht hinzuziehen, der die Interessen des Betriebsrats im Verfahren vor der Einigungsstelle bestmöglich durchsetzt.

Betriebsvereinbarungen: Tipps zur inhaltlichen Umsetzung

Bei der inhaltlichen Gestaltung der Betriebsvereinbarung kommt es stark auf das konkrete Thema der Betriebsvereinbarung an. Eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit hat zwangsläufig andere Regelungen als eine solche zu Office 365. Dennoch gibt es einige Grundregeln, die für jede Betriebsvereinbarung gelten:

In der Präambel sollten kurz die Beweggründe für die Regelung dargelegt werden und warum ein betriebliches Regelungsinteresse besteht. Im Anschluss werden in § 1 die tragenden Überlegungen dargelegt, die eine Auslegung anhand des Zwecks der Betriebsvereinbarung ermöglichen.

Danach ist es sinnvoll, den personellen oder je nach Inhalt der Vereinbarung auch örtlichen oder sachlichen Anwendungsbereich der Betriebsvereinbarung zu definieren. Dann ist die eigentliche betriebliche Verhaltensregel aufzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese möglichst klar formuliert ist, damit alle Beteiligten ihr Verhalten daran ausrichten können. An dieser Stelle ist es unverzichtbar, dass Sie die Formulierung der Betriebsvereinbarung von einem Experten für Betriebsverfassungsrecht prüfen lassen. Nichts ist ärgerlicher, als eine unwirksame oder unvollständige Betriebsvereinbarung, die dem Betriebsrat erst Jahre später auf die Füße fällt.

In der Regel ist auch festzulegen, wer im Betrieb für die Umsetzung der neuen Regelungen in der Betriebsvereinbarung verantwortlich ist und welche Konsequenzen ein Verstoß hat, damit Verstöße einheitlich, insbesondere im Bezug auf arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder Kündigung, gehandhabt werden. In der Schlussbestimmung ist schließlich das in Kraft treten der Regelung sowie eine Kündigunsfrist zu bestimmen.

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Stimmen unserer Mandanten

Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

ME

Erfolgreiche Anfechtung der fristlosen Kündigung

Dank der Expertise von Dr. Kupka wurde meine fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht erfolgreich angefochten. Seine prägnante Beratung und souveräne Vertretung haben das fragwürdige Vorgehen des Arbeitgebers effektiv neutralisiert. Dr. Kupka und sein Team waren stets erreichbar und boten kompetente Unterstützung. Sein professionelles Auftreten und seine Beratung haben mich durch die rechtliche Auseinandersetzung geführt und ich fühlte mich bestens vertreten. Ich würde seine Dienste jederzeit wieder in Anspruch nehmen und schätze seine Expertise nicht nur bei arbeitsrechtlichen Fragen, sondern auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen.

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von
Michael E.
,

WK

Kompetente Unterstützung bei arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung

Nachdem ich in meinem Forschungsprojekt aufgrund wissenschaftsfremder Entscheidungen nicht weiterbeschäftigt wurde, fand ich bei der Kanzlei Kupka und Stillfried kompetente Unterstützung im arbeitsrechtlichen Bereich. Dank ihrer Expertise konnte eine überzeugende Klage formuliert werden, wodurch die Universität auf einen Rechtsstreit verzichtete. Stattdessen wurde eine Weiterbeschäftigung unter fairen Bedingungen ausgehandelt.

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von
Werner K.
,

NR

Erfolgreicher Wiedereinstieg nach Elternzeit

Nach meiner Elternzeit wurde mir der Wiedereinstieg erschwert, doch die Kanzlei Kupka & Stillfried half mir dabei. Herr Dr. Kupka und sein Team standen mir von Anfang an mit professionellem Rat zur Seite, wodurch ich erfolgreich durch diese schwierige Phase navigieren konnte. Ich fühlte mich verstanden und konnte auf realistische Einschätzungen zählen. Herr Dr. Kupka reagierte prompt auf meine Anfragen und durch sein engagiertes Vorgehen erzielten wir einen ausgezeichneten Vergleich mit angemessener Abfindung. Ich habe vollstes Vertrauen in Herrn Dr. Kupka und kann ihn als Fachanwalt uneingeschränkt empfehlen.

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von
Nicole R.
,

JH

Hervorragende Unterstützung nach plötzlicher Kündigung

Im März 2023 wurde ich von heute auf morgen ohne Vorwarnung von meinem amerikanischen Arbeitgeber gekündigt. Es wurde ein aus der Luft gegriffener Vorwand gefunden, um mich innerhalb von 24 Stunden von allen Systemen auszuschließen. Ich konnte nichts dagegen tun. Die Kanzlei Kupka und Stillfried hat mir in dieser schweren Zeit sehr geholfen und hat für mich vor Gericht gekämpft. Sie hat für mich das Beste aus dieser rechtlich schwierigen Situation gemacht. Ein vertrauenswürdiges Anwalt- und Mandatsverhältnis ist absolut notwendig für den Erfolg bei rechtlichen Angelegenheiten. Und das habe ich in dieser Kanzlei gefunden. Ich vertraue dieser Kanzlei und richte alle meine Fragen, die das Arbeitsrecht betreffen, an sie. Auch in Zukunft werde ich mich immer an diese Kanzlei wenden und empfehle sie jedem ohne Einschränkungen weiter.

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von
Jasmin H.
,

ON

Rasche und effektive Lösung arbeitsrechtlicher Probleme

Mr. Stillfried swiftly resolved a potentially damaging situation with my employer, providing invaluable support and legal expertise. Within just seven weeks, he shifted the balance in my favor, securing a favorable outcome outside of court. Thanks to his prompt response and adept handling, I could confidently progress in my career. I'm immensely grateful for his outstanding service and unwavering commitment.

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von
Ohne Namen
,

MA

Fundierte rechtliche Beratung bei arbeitsrechtlichen Herausforderungen

Als Führungskraft in einem internationalen Konzern stand ich vor einer arbeitsrechtlichen Herausforderung, die meine Position und die Unternehmensinteressen betraf. Unzufrieden mit dem Abfindungsangebot suchte ich nach fundierter rechtlicher Beratung und fand in Dr. Martin Kupka einen Experten mit beeindruckendem Fachwissen und persönlichem Engagement. Er erarbeitete schnell eine maßgeschneiderte Strategie und war bereit, auch schwierige Wege zu gehen, um das Beste für mich zu erreichen. Dank seiner Hilfe wurden langfristige Lösungen gefunden, die meine berufliche Stellung stärkten. Die positiven Erfahrungen von Bekannten und Freunden bestätigen seine herausragende Betreuung. Ich bin dankbar für seine exzellente Arbeit und empfehle ihn uneingeschränkt weiter. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, um meine Erfahrungen persönlich zu teilen.

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von
Magnus A.
,

MG

Erfolgreiche Klage im Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Ich danke Herrn von Stillfried für die rundum gelungene Zusammenarbeit: Angefangen bei der absolut zutreffenden Einschätzung der Erfolgsaussichten meiner Klage, über die überaus angenehme Gesprächs- und Beratungsatmosphäre, bis zur stets transparenten Honorargestaltung bzw. Kostenabrechnung. Dass wir mit unserer Klage einen so souveränen Erfolg vor Gericht erzielen konnten, spricht für Herrn von Stillfrieds Expertise auf dem Gebiet des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Ich kann Herrn von Stillfried sowie die gesamte Kanzlei Kupka & Stillfried in jedem Fall weiterempfehlen.

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von
Melanie G.
,

KM

Hervorragender außergerichtlicher Vergleich bei betriebsbedingten Kündigungen

Die Kanzlei Kupka & Stillfried erzielte einen außergerichtlichen Vergleich für mich und mein Team mit einem hervorragenden Ergebnis. Ich als Führungskraft sowie mein gesamtes Team waren von betriebsbedingten Kündigungen betroffen. Die Kanzlei berücksichtigte die individuellen Umstände und entwickelte maßgeschneiderte Herangehensweisen für jeden von uns. Sie führte den Rechtsstreit am Arbeitsgericht und die Kommunikation war immer eng und persönlich. Besonders lobenswert war die menschliche Komponente in der Beratung und die Unterstützung während dieser schwierigen Zeit. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung und das positive Ergebnis.

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von
Kathrin M.
,

RH

Souveräne Unterstützung bei überraschender Kündigung

Als CFO wurde mir sehr überraschend und ohne Angabe von Gründen gekündigt. Zu einer gütlichen Einigung war der Arbeitgeber nicht bereit und hat stattdessen zwei fristlose Kündigungen hinterhergeschoben, ebenfalls ohne Angabe von Gründen. In den folgenden fünf Monaten hat mich Hr. Dr. Kupka sehr souverän, professionell, aber auch mental bestens unterstützt. Er hat keine Mühen und Aufwand gescheut, meine Rechte bestmöglich zu vertreten, so dass am Ende siegreich die fristlosen Kündigungen vor dem Arbeitsgericht zurückgenommen, mir eine bedeutende Abfindung gezahlt und ein angemessenes Zeugnis ausgestellt wurde. Ich konnte mich stets auf Hr. Dr. Kupka verlassen und er stand jederzeit telefonisch oder per Email in dieser nervlich sehr belastenden Zeit zur Verfügung. Dafür bin ich ihm sehr dankbar und kann ihn uneingeschränkt und wärmstens weiterempfehlen.

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von
Roland H.
,

SB

Exzellente Beratung bei Mutterschutz und Elternzeit

Als Mutter und Führungskraft in einem internationalen Konzern habe ich mich bei der Kanzlei Kupka und Stillfried sehr gut aufgehoben gefühlt. Herr von Stillfried unterstütze mich mit viel Empathie, geballtem Fachwissen und Praxisbeispielen in arbeitsrechtlichen Belangen rund um das Thema Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr aus der Elternzeit. Ich habe mich mit meinen Fragen und Anliegen jederzeit verstanden gefühlt. Von Herzen bedanke ich mich für die exzellente Beratung und Unterstützung und kann Herrn von Stillfried uneingeschränkt weiterempfehlen.

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von
Silvia B.
,

CS

Reibungslose arbeitsrechtliche Trennung dank Expertise

„Mit meinem damaligen Arbeitgeber steckte ich in einer schwierigen arbeitsrechtlichen Situation, die leider von starkem Misstrauen geprägt war. Herrn von Stillfried bin ich sehr dankbar, nicht nur weil er mir mit seiner Expertise große Sicherheit in einer herausfordernden Zeit gegeben hat, sondern auch maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die arbeitsrechtliche Trennung reibungslos verlief. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden und mir auch sicher, dass das Ergebnis für alle Parteien gut war. Ausschlaggebend dafür war sowohl die Erfahrung von Herrn Stillfried als sein Fingerspitzengefühl in komplexen Verhandlungen.

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von
Christian S.
,

KM

Erfolgreiche Durchsetzung des Kündigungsschutzes

Kurz vor Antritt meiner Elternzeit wurde meine Abteilung geschlossen und leider die gesamte Belegschaft entlassen. Herr von Stillfried konnte durch seine angenehme Art in einem ersten Beratungsgespräch jedoch alle Nerven beruhigen. Es wurden in aller Ruhe mögliche Optionen besprochen und meine Wünsche berücksichtigt. In regem und ausdauerdem Austausch mit dem Arbeitgeber konnte der gesetzliche Kündigungsschutz in vollem Umfang durchgesetzt werden ohne Klage einreichen zu müssen. Der Kontakt mit Herrn von Stillfried und die Abrechnung bei der Rechtschutzversicherung lief immer problemlos. Zusammenfassend kann man festhalten, dass durch gute Taktik und Fingerspitzengefühl das bestmögliche Ergebnis bei bestehender Harmonie mit dem Arbeitgeber erreicht wurde.

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von
Korbinian M.
,

MC

Effektive Betriebsvereinbarungen dank herausragender Unterstützung

Mein Name ist Mahir Celik, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender bei Metro Deutschland GmbH in München. Im Jahr 2023 suchten wir die Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried auf, da einige Betriebsvereinbarungen veraltet waren. Wir sind äußerst dankbar für Ihr herausragendes Engagement bei der Überarbeitung dieser Vereinbarungen. Im Namen des gesamten Unternehmens vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung. Sie führte zur Entwicklung effektiver Vereinbarungen, welche nun erfolgreich an mehreren Standorten eingesetzt werden. Ihr Fachwissen und Engagement haben maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen. Wir schätzen die Zusammenarbeit und freuen uns auf weitere Kooperationen. Vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit.

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von
Mahir C.
,

NP

Erfolgreiche Durchsetzung von Lohnzahlungen und Abfindung

"In meinem Fall ging es zunächst um ausstehende Lohnzahlungen meines Arbeitgebers sowie um die fehlende Erstattung meiner Auslagen. Aus diesem Grund habe ich ein Erstgespräch bei „Kupka & Stillfried“ vereinbart. Als der Arbeitgeber kurze Zeit später versuchte, sich mit einer ungerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung aus der Affäre zu ziehen, habe ich noch während des Kündigungsgesprächs die Kanzlei angerufen und mir wurde sofort geholfen. Ich danke Herrn von Stillfried und seinem Team von ganzem Herzen, dass wir uns vor Gericht durchsetzen konnten. Die hervorragende juristische Fachkompetenz, das menschliche Miteinander und die Kommunikation mit Herrn von Stillfried waren in allen Phasen des Verfahrens exzellent. Am Ende wurden alle ausstehenden Beträge sowie eine faire Abfindung gezahlt. Sollte jemand aus meinem Bekanntenkreis einmal Probleme mit seinem derzeitigen Arbeitgeber oder seinen Mitarbeitern haben, werde ich Herrn von Stillfried wärmstens weiterempfehlen.“

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Nico P.
,

MS

Verlässlicher Partner bei arbeitsrechtlichen Problemen nach Elternzeit

Ich war 11 Jahre lang bei meinem Arbeitgeber angestellt. Als ich nach meiner Elternzeit zurückkehren wollte - wie in meinem Arbeitsvertrag vereinbart - weigerte sich mein Arbeitgeber, mir meine alte Stelle oder eine vergleichbare Position anzubieten. Ich war überrascht, denn ich dachte, dass Mütter gesetzlich geschützt sind, aber ich wurde eines Besseren belehrt. Frustriert suchte ich Hilfe bei einer anderen Anwaltskanzlei, wurde jedoch mit den Worten "da kann man nichts machen!" abgewiesen. Als ich mich dann an die Kanzlei Kupka und Stillfried wandte, erhielt ich sofort einen Termin, bei dem sich Herr Dr. Kupka ausführlich Zeit für mich und meine Situation nahm. Er war sehr freundlich, erklärte mir meine rechtlichen Möglichkeiten und war immer hilfsbereit und zuvorkommend. Er übernahm den gesamten Kontakt mit meinem Arbeitgeber und erledigte alles zu meiner vollsten Zufriedenheit. Auch bei Rückfragen war er immer kurzfristig erreichbar und hilfsbereit, ebenso wie die Mitarbeiter der Kanzlei. Ich bin wirklich dankbar, mit den Rechtsanwälten Kupka und Stillfried damals einen verlässlichen Partner für meine Probleme gefunden zu haben und kann sie guten Gewissens jedem weiterempfehlen! Hier findet man Anwälte, die sich wirklich für ihre Mandanten einsetzen!

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von
Miriam S.
,

DB

Bedeutender finanzieller Ausgleich durch perfekte Vertragsauslegung

Ich habe mich an die Kanzlei Kupka & Stillfried im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gewandt. Dr. Martin Kupka hat hier in einem langen arbeitsrechtlichen Prozess über zwei Instanzen, bei dem es letztendlich auch um erhebliche Provisionen ging, im Rahmen eines Vergleichs vor dem Landesarbeitsgericht einen beträchtlichen finanziellen Ausgleich für mich erzielt - erheblich mehr, als ich erwartet hatte. Mit perfekter Vertragsauslegung und einer hervorragenden Strategie wurden meine Ziele deutlich übertroffen. Ich empfehle daher im Arbeitsrecht immer die Rechtsanwälte Kupka & Stillfried, die mich auch weiterhin als Arbeitgeber beraten. Vielen Dank für die gelungene Zusammenarbeit.

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von
Dr. Baumann
,

MB

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Herr Dr. Kupka ist nicht nur ein toller Anwalt aber vor allem ein wunderbarer, verständnisvoller Mensch. Mit ihm und mit seinem Team an der Seite kann man einfach nichts falsch machen - aber auf jeden Fall mit einem positiven Ergebnis rechnen. Herr Kupka hat mir bereits mehrmals geholfen und wir waren immer erfolgreich. Ich bin einfach mehr als zufrieden und würde am liebsten 1000 Sterne hier geben.Ich fühlte mich in der Kanzlei und bei Herrn Kupka sehr gut aufgehoben und kann hier nur meine Weiterempfehlung niederschreiben.

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von
Marta Banaszak
,
Arbeitsrecht

SH

Google-Bewertung

Ich hatte die nette Frau Callies am Telefon. Hab Ihr meinen Fall klipp und klar geschildert. Die Frau Rechtsanwältin war direkt und ehrlich. Finde ich super das es sowas noch gibt ohne Dollerzeichen in den Augen. Die Kanzlei kann ich aufjedenfall nur weiter empfehlen. Sollte ich irgendwann die Hilfe der Kanzlei benötigen wäre das mein erster Ansprechpartner.

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von
Sharbal Hanna
,
Arbeitsrecht

ML

Google-Bewertung

Mr Stillftied was extremely friendly and professional. I received the information in a clear manner in a telephone call. German is not my mother tongue, but I understood everything. His information, expertise and quick thinking definitely …

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von
MB LR
,
Arbeitsrecht

CS

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Einen Termin habe ich sehr zeitnah bekommen. Die Erstberatung war sehr gut und hilfreich meine offenen Fragen konnten professionell beantwortet werden und waren sehr hilfreich. VIELEN Dank für diese tolle Beratung empfehle sie gerne weiter.

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Claudia Sorce
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Arbeitsrecht
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