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Ihr Anwalt für Betriebsratsgründung

Wir beraten Sie im Rahmen einer Betriebsratsgründung.

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Benötigen Sie Hilfe bei einer Betriebsratsgründung? Haben Sie Fragen zur konkreten Abwicklung, und zum juristischen Vorgehen? Gerne können Sie uns zunächst ganz unverbindlich und kostenlos kontaktieren und wir besprechen die nächsten Schritte und das juristische Vorgehen.

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Checkliste Betriebsratsgründung

Grundvoraussetzung: Mindestens fünf aktiv Wahlberechtigte und drei passiv wählbare Arbeitnehmer im Betrieb

Erster Schritt: Wahlvorstand aus 3 Arbeitnehmern wählen

Zweiter Schritt: Betriebsratswahl vorbereiten

Dritter Schritt: Betriebsrat im einfachen oder regulären Wahlverfahren wählen.

Empfehlung: Externe Beratung durch Fachanwälte für Arbeitsrecht für Betriebsratsgründung nutzen

Voraussetzungen der Betriebsratsgründung 

Um einen Betriebsrat in Ihrem Betrieb gründen zu können, müssen folgende Voraussetzungen zusammen erfüllt sein:

1. Der Arbeitgeber muss privater Arbeitgeber und nicht etwa öffentlicher Arbeitgeber sein.
2. Es darf noch kein zuständiger Betriebsrat im Betrieb vorhanden sein.
3. Im Unternehmen arbeiten mindestens fünf Arbeitnehmer.

Die fünf Arbeitnehmer müssen zur Betriebsratsgründung alle fünf aktiv wahlberechtigt sein. Aktiv wahlberechtigt ist jeder Arbeitnehmer, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und somit eine Stimme bei der Betriebsratswahl abgeben darf.

Von den fünf aktiv wahlberechtigten Arbeitnehmern müssen drei zudem passiv wahlberechtigt sein. Passive Wahlberechtigung setzt voraus, dass die Arbeitnehmer auch in den Betriebsrat gewählt werden können. Dazu müssen die Arbeitnehmer das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen angestellt sein.

Sie brauchen einen Anwalt? Dann rufen Sie uns an.

Ist eine Betriebsratsgründung sinnvoll?

Egal ob in mittelständigen und großen Unternehmen oder in kleinen Start-Ups – für die Arbeitnehmer ist eine Betriebsratsgründung in aller Regel sinnvoll. Der Betriebsrat tritt dem Arbeitgeber auf Augenhöhe entgegen und sorgt dafür, dass die Rechte und Interessen der Belegschaft hinreichend beachtet werden. 

Dank vieler Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats können in sog. Betriebsvereinbarungen allgemeingültige Regeln zu wichtigen Themen wie Home Office, Arbeitszeiten und Desk Sharing im Unternehmen aufgestellt werden.

Auch ist der Betriebsrat insbesondere vor Kündigungen anzuhören und kann so auf den Arbeitgeber Einfluss nehmen.

Daneben kann der Betriebsrat bei Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und der Unternehmensführung eine moderierende und mediatorische Stellung einnehmen. Auf diese Weise lassen sich oft schnell und ohne großen Streit Probleme zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus der Welt schaffen.

Betriebsrat gründen: Taktisch richtig agieren

Auch wenn die meisten Arbeitgeber eine Betriebsratsgründung nicht verhindern möchten (dies wäre im Einzelfall sogar nach § 119 BetrVG strafbar), sollte der Zeitpunkt der Betriebsratsgründung taktisch gut gewählt werden.

Wichtig ist, dass Sie als Arbeitnehmer bei den ersten Vorbereitungen möglichst vertraulich vorgehen. Arbeiten Sie zunächst nur mit dem Kreis an Kollegen zusammen, mit denen Sie die Betriebsratsgründung durchführen wollen. So verhindern Sie, dass der Arbeitgeber die Betriebsratsgründung dadurch verhindert, dass er die interessierten Mitarbeiter kündigt oder mit lukrativen Aufhebungsverträgen aus dem Unternehmen kauft. Zwar gibt es einen Kündigungsschutz für die Initiatoren einer Betriebsratsgründung; der greift allerdings erst mit dem öffentlichen Wahlaufruf.

Um hier auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich vorher der Kontakt mit einer erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei für Betriebsratsgründungen. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht haben wir bereits eine Vielzahl an Betriebsratsgründungen begleitet und kennen alle denkbaren Szenarien. So erarbeiten wir für Ihren konkreten Fall das ideale Vorgehen bei der Betriebsratsgründung.

Stimmen unserer Mandanten

Das sagen Betriebsräte über die Kanzlei Kupka & Stillfried

Wolfgang Eisenschmied
Betriebsratsvorsitzender bei der United Initiators GmbH

“Wir wurden von der Kanzlei Kupka und Stillfried sehr gut und kompetent betreut”

Siegfried Berwanger
Betriebsratsvorsitzender bei der AVON Cosmetics GmbH

“Wir bedanken uns für diese hervorragende Arbeit und dafür, dass wir immer so gut unterstützt werden”

Mahir Celik
ehem. Betriebsratsvorsitzender bei der Metro Deutschland GmbH

Mein Name ist Mahir Celik, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender bei Metro Deutschland GmbH in München. Im Jahr 2023 suchten wir die Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried auf, da einige Betriebsvereinbarungen veraltet waren. Wir schätzten Ihre Expertise bei der Überarbeitung dieser Vereinbarungen sehr. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung, die zur Entwicklung effektiver Vereinbarungen führte, welche nun erfolgreich an mehreren Standorten umgesetzt werden. Ihr Fachwissen und Engagement haben maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen. Wir schätzen die Zusammenarbeit und freuen uns auf weitere Kooperationen. Vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit.

Ablauf einer Betriebsratsgründung

Ein Betriebsrat wird durch eine Wahl ins Leben gerufen. Um eine solche Wahl als Betriebsratsgründung zu bewerkstelligen, bedarf es aber zunächst jemanden, der diese Wahl organisiert. Für diese Organisation ist der Wahlvorstand zuständig. Daher muss zunächst ein Wahlvorstand bestellt werden, der sodann die Betriebsratswahl vorbereitet und durchführt.

Existiert bereits ein Gesamtbetriebsrat kann dieser einen Wahlvorstand für den bislang betriebsratslosen Betrieb bestellen.  Falls dies nicht der Fall ist, muss die Belegschaft des Betriebes einen Wahlvorstand wählen. Der Wahlvorstand des Betriebsrats muss aus drei wählbaren Mitarbeitern bestehen.

Dazu wird eine Betriebsversammlung einberufen, an der alle Arbeitnehmer teilnehmen dürfen und dort den Wahlvorstand für die Betriebsratsgründung wählen. Die Einladung dazu kann beispielsweise durch eine Gewerkschaft – wenn eine solche im Unternehmen vorhanden ist – oder in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Betriebsverfassungsrecht erfolgen. Besteht diese Möglichkeit nicht, laden drei Arbeitnehmer zu einer Betriebsversammlung ein. 

Praxistipp

Bevor Sie mit der Gründung des Betriebsrats beginnen, suchen Sie sich mindestens zwei weitere Arbeitnehmer, die bereit sind, als Wahlvorstand zu agieren. Im Idealfall haben Sie sogar eine noch größere Gruppe an interessierten Mitarbeitern, falls während der Betriebsratsgründung einzelne Arbeitnehmer abspringen.

Die Einladung zur Betriebsversammlung muss öffentlich im Unternehmen von allen Mitarbeitern wahrnehmbar sein. Ein Aushang am Schwarzen Brett ist hierfür ausreichend. Zusätzlich können E-Mails an alle Mitarbeiter versendet werden. Zu beachten ist lediglich, dass die Einladung spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Versammlung verschickt werden muss, sodass auch alle Mitarbeiter die Möglichkeit haben, eine Teilnahme an der Betriebsversammlung zu organisieren. 

Ablauf der Betriebsversammlung bei Betriebsratsgründung

Zu Beginn der Versammlung sollte ein Versammlungsleiter bestimmt werden, der die Versammlung führt. Zunächst muss ein sogenannter Wahlvorstand gewählt werden. Jeder der anwesenden Arbeitnehmer ist berechtigt, Vorschläge für den Wahlvorstand zu machen. Sodann stimmen alle Anwesenden über jeden einzelnen Kandidaten ab. Erreicht jemand die Mehrheit, gilt er als Wahlvorstandsmitglied gewählt. Im Anschluss daran wird ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende des Wahlvorstands gewählt.

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

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Stimmen unserer Mandanten

Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

ME

Erfolgreiche Anfechtung der fristlosen Kündigung

Dank der Expertise von Dr. Kupka wurde meine fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht erfolgreich angefochten. Seine prägnante Beratung und souveräne Vertretung haben das fragwürdige Vorgehen des Arbeitgebers effektiv neutralisiert. Dr. Kupka und sein Team waren stets erreichbar und boten kompetente Unterstützung. Sein professionelles Auftreten und seine Beratung haben mich durch die rechtliche Auseinandersetzung geführt und ich fühlte mich bestens vertreten. Ich würde seine Dienste jederzeit wieder in Anspruch nehmen und schätze seine Expertise nicht nur bei arbeitsrechtlichen Fragen, sondern auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen.

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von
Michael E.
,

WK

Kompetente Unterstützung bei arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung

Nachdem ich in meinem Forschungsprojekt aufgrund wissenschaftsfremder Entscheidungen nicht weiterbeschäftigt wurde, fand ich bei der Kanzlei Kupka und Stillfried kompetente Unterstützung im arbeitsrechtlichen Bereich. Dank ihrer Expertise konnte eine überzeugende Klage formuliert werden, wodurch die Universität auf einen Rechtsstreit verzichtete. Stattdessen wurde eine Weiterbeschäftigung unter fairen Bedingungen ausgehandelt.

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von
Werner K.
,

NR

Erfolgreicher Wiedereinstieg nach Elternzeit

Nach meiner Elternzeit wurde mir der Wiedereinstieg erschwert, doch die Kanzlei Kupka & Stillfried half mir dabei. Herr Dr. Kupka und sein Team standen mir von Anfang an mit professionellem Rat zur Seite, wodurch ich erfolgreich durch diese schwierige Phase navigieren konnte. Ich fühlte mich verstanden und konnte auf realistische Einschätzungen zählen. Herr Dr. Kupka reagierte prompt auf meine Anfragen und durch sein engagiertes Vorgehen erzielten wir einen ausgezeichneten Vergleich mit angemessener Abfindung. Ich habe vollstes Vertrauen in Herrn Dr. Kupka und kann ihn als Fachanwalt uneingeschränkt empfehlen.

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von
Nicole R.
,

JH

Hervorragende Unterstützung nach plötzlicher Kündigung

Im März 2023 wurde ich von heute auf morgen ohne Vorwarnung von meinem amerikanischen Arbeitgeber gekündigt. Es wurde ein aus der Luft gegriffener Vorwand gefunden, um mich innerhalb von 24 Stunden von allen Systemen auszuschließen. Ich konnte nichts dagegen tun. Die Kanzlei Kupka und Stillfried hat mir in dieser schweren Zeit sehr geholfen und hat für mich vor Gericht gekämpft. Sie hat für mich das Beste aus dieser rechtlich schwierigen Situation gemacht. Ein vertrauenswürdiges Anwalt- und Mandatsverhältnis ist absolut notwendig für den Erfolg bei rechtlichen Angelegenheiten. Und das habe ich in dieser Kanzlei gefunden. Ich vertraue dieser Kanzlei und richte alle meine Fragen, die das Arbeitsrecht betreffen, an sie. Auch in Zukunft werde ich mich immer an diese Kanzlei wenden und empfehle sie jedem ohne Einschränkungen weiter.

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von
Jasmin H.
,

ON

Rasche und effektive Lösung arbeitsrechtlicher Probleme

Mr. Stillfried swiftly resolved a potentially damaging situation with my employer, providing invaluable support and legal expertise. Within just seven weeks, he shifted the balance in my favor, securing a favorable outcome outside of court. Thanks to his prompt response and adept handling, I could confidently progress in my career. I'm immensely grateful for his outstanding service and unwavering commitment.

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von
Ohne Namen
,

MA

Fundierte rechtliche Beratung bei arbeitsrechtlichen Herausforderungen

Als Führungskraft in einem internationalen Konzern stand ich vor einer arbeitsrechtlichen Herausforderung, die meine Position und die Unternehmensinteressen betraf. Unzufrieden mit dem Abfindungsangebot suchte ich nach fundierter rechtlicher Beratung und fand in Dr. Martin Kupka einen Experten mit beeindruckendem Fachwissen und persönlichem Engagement. Er erarbeitete schnell eine maßgeschneiderte Strategie und war bereit, auch schwierige Wege zu gehen, um das Beste für mich zu erreichen. Dank seiner Hilfe wurden langfristige Lösungen gefunden, die meine berufliche Stellung stärkten. Die positiven Erfahrungen von Bekannten und Freunden bestätigen seine herausragende Betreuung. Ich bin dankbar für seine exzellente Arbeit und empfehle ihn uneingeschränkt weiter. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, um meine Erfahrungen persönlich zu teilen.

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von
Magnus A.
,

MG

Erfolgreiche Klage im Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Ich danke Herrn von Stillfried für die rundum gelungene Zusammenarbeit: Angefangen bei der absolut zutreffenden Einschätzung der Erfolgsaussichten meiner Klage, über die überaus angenehme Gesprächs- und Beratungsatmosphäre, bis zur stets transparenten Honorargestaltung bzw. Kostenabrechnung. Dass wir mit unserer Klage einen so souveränen Erfolg vor Gericht erzielen konnten, spricht für Herrn von Stillfrieds Expertise auf dem Gebiet des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Ich kann Herrn von Stillfried sowie die gesamte Kanzlei Kupka & Stillfried in jedem Fall weiterempfehlen.

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von
Melanie G.
,

KM

Hervorragender außergerichtlicher Vergleich bei betriebsbedingten Kündigungen

Die Kanzlei Kupka & Stillfried erzielte einen außergerichtlichen Vergleich für mich und mein Team mit einem hervorragenden Ergebnis. Ich als Führungskraft sowie mein gesamtes Team waren von betriebsbedingten Kündigungen betroffen. Die Kanzlei berücksichtigte die individuellen Umstände und entwickelte maßgeschneiderte Herangehensweisen für jeden von uns. Sie führte den Rechtsstreit am Arbeitsgericht und die Kommunikation war immer eng und persönlich. Besonders lobenswert war die menschliche Komponente in der Beratung und die Unterstützung während dieser schwierigen Zeit. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung und das positive Ergebnis.

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von
Kathrin M.
,

RH

Souveräne Unterstützung bei überraschender Kündigung

Als CFO wurde mir sehr überraschend und ohne Angabe von Gründen gekündigt. Zu einer gütlichen Einigung war der Arbeitgeber nicht bereit und hat stattdessen zwei fristlose Kündigungen hinterhergeschoben, ebenfalls ohne Angabe von Gründen. In den folgenden fünf Monaten hat mich Hr. Dr. Kupka sehr souverän, professionell, aber auch mental bestens unterstützt. Er hat keine Mühen und Aufwand gescheut, meine Rechte bestmöglich zu vertreten, so dass am Ende siegreich die fristlosen Kündigungen vor dem Arbeitsgericht zurückgenommen, mir eine bedeutende Abfindung gezahlt und ein angemessenes Zeugnis ausgestellt wurde. Ich konnte mich stets auf Hr. Dr. Kupka verlassen und er stand jederzeit telefonisch oder per Email in dieser nervlich sehr belastenden Zeit zur Verfügung. Dafür bin ich ihm sehr dankbar und kann ihn uneingeschränkt und wärmstens weiterempfehlen.

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von
Roland H.
,

SB

Exzellente Beratung bei Mutterschutz und Elternzeit

Als Mutter und Führungskraft in einem internationalen Konzern habe ich mich bei der Kanzlei Kupka und Stillfried sehr gut aufgehoben gefühlt. Herr von Stillfried unterstütze mich mit viel Empathie, geballtem Fachwissen und Praxisbeispielen in arbeitsrechtlichen Belangen rund um das Thema Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr aus der Elternzeit. Ich habe mich mit meinen Fragen und Anliegen jederzeit verstanden gefühlt. Von Herzen bedanke ich mich für die exzellente Beratung und Unterstützung und kann Herrn von Stillfried uneingeschränkt weiterempfehlen.

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von
Silvia B.
,

CS

Reibungslose arbeitsrechtliche Trennung dank Expertise

„Mit meinem damaligen Arbeitgeber steckte ich in einer schwierigen arbeitsrechtlichen Situation, die leider von starkem Misstrauen geprägt war. Herrn von Stillfried bin ich sehr dankbar, nicht nur weil er mir mit seiner Expertise große Sicherheit in einer herausfordernden Zeit gegeben hat, sondern auch maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die arbeitsrechtliche Trennung reibungslos verlief. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden und mir auch sicher, dass das Ergebnis für alle Parteien gut war. Ausschlaggebend dafür war sowohl die Erfahrung von Herrn Stillfried als sein Fingerspitzengefühl in komplexen Verhandlungen.

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von
Christian S.
,

KM

Erfolgreiche Durchsetzung des Kündigungsschutzes

Kurz vor Antritt meiner Elternzeit wurde meine Abteilung geschlossen und leider die gesamte Belegschaft entlassen. Herr von Stillfried konnte durch seine angenehme Art in einem ersten Beratungsgespräch jedoch alle Nerven beruhigen. Es wurden in aller Ruhe mögliche Optionen besprochen und meine Wünsche berücksichtigt. In regem und ausdauerdem Austausch mit dem Arbeitgeber konnte der gesetzliche Kündigungsschutz in vollem Umfang durchgesetzt werden ohne Klage einreichen zu müssen. Der Kontakt mit Herrn von Stillfried und die Abrechnung bei der Rechtschutzversicherung lief immer problemlos. Zusammenfassend kann man festhalten, dass durch gute Taktik und Fingerspitzengefühl das bestmögliche Ergebnis bei bestehender Harmonie mit dem Arbeitgeber erreicht wurde.

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von
Korbinian M.
,

MC

Effektive Betriebsvereinbarungen dank herausragender Unterstützung

Mein Name ist Mahir Celik, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender bei Metro Deutschland GmbH in München. Im Jahr 2023 suchten wir die Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried auf, da einige Betriebsvereinbarungen veraltet waren. Wir sind äußerst dankbar für Ihr herausragendes Engagement bei der Überarbeitung dieser Vereinbarungen. Im Namen des gesamten Unternehmens vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung. Sie führte zur Entwicklung effektiver Vereinbarungen, welche nun erfolgreich an mehreren Standorten eingesetzt werden. Ihr Fachwissen und Engagement haben maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen. Wir schätzen die Zusammenarbeit und freuen uns auf weitere Kooperationen. Vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit.

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von
Mahir C.
,

NP

Erfolgreiche Durchsetzung von Lohnzahlungen und Abfindung

"In meinem Fall ging es zunächst um ausstehende Lohnzahlungen meines Arbeitgebers sowie um die fehlende Erstattung meiner Auslagen. Aus diesem Grund habe ich ein Erstgespräch bei „Kupka & Stillfried“ vereinbart. Als der Arbeitgeber kurze Zeit später versuchte, sich mit einer ungerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung aus der Affäre zu ziehen, habe ich noch während des Kündigungsgesprächs die Kanzlei angerufen und mir wurde sofort geholfen. Ich danke Herrn von Stillfried und seinem Team von ganzem Herzen, dass wir uns vor Gericht durchsetzen konnten. Die hervorragende juristische Fachkompetenz, das menschliche Miteinander und die Kommunikation mit Herrn von Stillfried waren in allen Phasen des Verfahrens exzellent. Am Ende wurden alle ausstehenden Beträge sowie eine faire Abfindung gezahlt. Sollte jemand aus meinem Bekanntenkreis einmal Probleme mit seinem derzeitigen Arbeitgeber oder seinen Mitarbeitern haben, werde ich Herrn von Stillfried wärmstens weiterempfehlen.“

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Nico P.
,

MS

Verlässlicher Partner bei arbeitsrechtlichen Problemen nach Elternzeit

Ich war 11 Jahre lang bei meinem Arbeitgeber angestellt. Als ich nach meiner Elternzeit zurückkehren wollte - wie in meinem Arbeitsvertrag vereinbart - weigerte sich mein Arbeitgeber, mir meine alte Stelle oder eine vergleichbare Position anzubieten. Ich war überrascht, denn ich dachte, dass Mütter gesetzlich geschützt sind, aber ich wurde eines Besseren belehrt. Frustriert suchte ich Hilfe bei einer anderen Anwaltskanzlei, wurde jedoch mit den Worten "da kann man nichts machen!" abgewiesen. Als ich mich dann an die Kanzlei Kupka und Stillfried wandte, erhielt ich sofort einen Termin, bei dem sich Herr Dr. Kupka ausführlich Zeit für mich und meine Situation nahm. Er war sehr freundlich, erklärte mir meine rechtlichen Möglichkeiten und war immer hilfsbereit und zuvorkommend. Er übernahm den gesamten Kontakt mit meinem Arbeitgeber und erledigte alles zu meiner vollsten Zufriedenheit. Auch bei Rückfragen war er immer kurzfristig erreichbar und hilfsbereit, ebenso wie die Mitarbeiter der Kanzlei. Ich bin wirklich dankbar, mit den Rechtsanwälten Kupka und Stillfried damals einen verlässlichen Partner für meine Probleme gefunden zu haben und kann sie guten Gewissens jedem weiterempfehlen! Hier findet man Anwälte, die sich wirklich für ihre Mandanten einsetzen!

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von
Miriam S.
,

DB

Bedeutender finanzieller Ausgleich durch perfekte Vertragsauslegung

Ich habe mich an die Kanzlei Kupka & Stillfried im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gewandt. Dr. Martin Kupka hat hier in einem langen arbeitsrechtlichen Prozess über zwei Instanzen, bei dem es letztendlich auch um erhebliche Provisionen ging, im Rahmen eines Vergleichs vor dem Landesarbeitsgericht einen beträchtlichen finanziellen Ausgleich für mich erzielt - erheblich mehr, als ich erwartet hatte. Mit perfekter Vertragsauslegung und einer hervorragenden Strategie wurden meine Ziele deutlich übertroffen. Ich empfehle daher im Arbeitsrecht immer die Rechtsanwälte Kupka & Stillfried, die mich auch weiterhin als Arbeitgeber beraten. Vielen Dank für die gelungene Zusammenarbeit.

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von
Dr. Baumann
,

MB

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Herr Dr. Kupka ist nicht nur ein toller Anwalt aber vor allem ein wunderbarer, verständnisvoller Mensch. Mit ihm und mit seinem Team an der Seite kann man einfach nichts falsch machen - aber auf jeden Fall mit einem positiven Ergebnis rechnen. Herr Kupka hat mir bereits mehrmals geholfen und wir waren immer erfolgreich. Ich bin einfach mehr als zufrieden und würde am liebsten 1000 Sterne hier geben.Ich fühlte mich in der Kanzlei und bei Herrn Kupka sehr gut aufgehoben und kann hier nur meine Weiterempfehlung niederschreiben.

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von
Marta Banaszak
,
Arbeitsrecht

SH

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Ich hatte die nette Frau Callies am Telefon. Hab Ihr meinen Fall klipp und klar geschildert. Die Frau Rechtsanwältin war direkt und ehrlich. Finde ich super das es sowas noch gibt ohne Dollerzeichen in den Augen. Die Kanzlei kann ich aufjedenfall nur weiter empfehlen. Sollte ich irgendwann die Hilfe der Kanzlei benötigen wäre das mein erster Ansprechpartner.

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von
Sharbal Hanna
,
Arbeitsrecht

ML

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Mr Stillftied was extremely friendly and professional. I received the information in a clear manner in a telephone call. German is not my mother tongue, but I understood everything. His information, expertise and quick thinking definitely …

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von
MB LR
,
Arbeitsrecht

CS

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Einen Termin habe ich sehr zeitnah bekommen. Die Erstberatung war sehr gut und hilfreich meine offenen Fragen konnten professionell beantwortet werden und waren sehr hilfreich. VIELEN Dank für diese tolle Beratung empfehle sie gerne weiter.

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von
Claudia Sorce
,
Arbeitsrecht
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Über die Kanzlei

Die Betriebsratswahl als entscheidender Gründungsschritt

Soweit der Wahlvorstand gewählt ist, muss sich dieser nun um die Wahl eines Betriebsrates kümmern. Zu diesen Aufgaben zählen:

1. Bestimmung eines Termins zur Stimmabgabe
2. Erstellung einer Wählerliste
3. Bekanntgabe der Kandidaten
4. Durchführung der Wahl 
5. Auszählung der Stimmabgaben

Die Durchführung einer Betriebsratswahl ist durchaus anspruchsvoll, weshalb sich hier eine Betriebsratsschulung oder zumindest die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Betriebsräte anbietet.

Beim Ablauf der Betriebsratswahl kommt es auf die Größe des Unternehmens an. Es gilt nämlich zwei verschiedene Wahlverfahren für Betriebsräte, die je nach Unternehmensgröße anzuwenden sind.

In Betrieben mit weniger als 100 wahlberechtigten Mitarbeitern gilt ein vereinfachtes, zweistufiges Wahlverfahren. In Betrieben mit mehr als 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern gilt das reguläre Wahlverfahren. In Betrieben mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern haben Sie die Wahl zwischen den beiden Wahlverfahren.

Jedes Wahlverfahren hat seine eigenen Regeln sowie Vor- und Nachteile.

So muss im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren der Betriebsrat bereits eine Woche nach der Wahl des Wahlvorstands gewählt werden.  Der Wahlvorstand erstellt dazu eine Wählerliste und das Wahlausschreiben und terminiert eine zweite Wahlversammlung, auf der der Betriebsrat gewählt wird. Stimmzettel und Wahlurnen sind vom Wahlvorstand zur Verfügung zu stellen. Auch eine Online-Stimmabgabe ist möglich. Diese kann die Wahlbeteiligung erheblich steigern, sollte aber vorher immer mit einem Rechtsanwalt für Betriebsräte besprochen werden, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Beim normalen, regulären Wahlverfahren gibt es zwar teilweise strengere Formvorschriften, dafür haben Sie mehr Zeit für die Betriebsratsgründung und mehr Nachbesserungsmöglichkeiten. Das kann von Vorteil sein, um die Gründung des Betriebsrats rechtssicher durchführen zu können. Gerade wenn Sie in Ihrem Betrieb die Wahl zwischen beiden Verfahren haben, ist das regulärer Verfahren meisten die bessere Entscheidung.

Doch auch hier gilt: Es gibt bei der Betriebsratsgründung kein Patentrezept. Am besten stimmen Sie das Vorgehen und die Strategie zusammen mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ab.

Sozialplan bei Restrukturierungen

Besteht ein Betriebsrat, wird neben dem Interessenausgleich regelmäßig ein sogenannter Sozialplan verhandelt. Dieser regelt den finanziellen Ausgleich von Nachteilen der von der Restrukturierung betroffenen Mitarbeiter. Regelmäßig werden hier Abfindungszahlungen für die betroffenen Mitarbeiter festgelegt. Doch das ist nicht das einzige Mittel, dass Sie als Arbeitgeber an dieser Stelle haben. So lassen sich beispielsweise als Alternative andere finanzielle Zuschläge, Härtefallfonds oder Freiwilligenprogramme vereinbaren.

Gerade bei einer Restrukturierung mit großem Personalabbau bietet sich zudem oft die Gründung einer sogenannten Transfergesellschaft oder das Angebot einer Outplacementberatung zur Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche nach neuen Jobs an. Was bei Ihrer konkreten Restrukturierung das Beste ist, hängt von Ihren Zielen und der getroffenen Strategie ab. Daher stellen wir auch an dieser Stelle sicher, dass Ihre Interessen entsprechend umgesetzt werden.

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Schnell

Erfolgreich

Restrukturierung mit Stellenabbau: Weitere Besonderheiten

Sollen im Rahmen der Restrukturierung mehrere Stellen abgebaut werden, greifen regelmäßig die gesetzlichen Besonderheiten bei Massenentlassungen. So ist auch diesbezüglich der Betriebsrat, sofern ein solcher besteht, rechtzeitig und umfassend zu informieren. Darüber hinaus ist die Massenentlassung der zuständigen Agentur für Arbeit anzuzeigen.

Auch wenn das im Vergleich nicht viel Arbeit ist, steckt der Teufel hier im Detail. Bereits kleine Fehler in der Massenentlassungsanzeige können nämlich die ausgesprochenen Kündigungen unwirksam machen. Auch an dieser Stelle ist es daher unverzichtbar, dass ein erfahrener Rechtsanwalt im Arbeitsrecht den Prozess der Massenentlassungsanzeige übernimmt und rechtlich absichert.

Versucht sich ein einzelner Mitarbeiter gegen eine ausgesprochene Kündigung zu wehren, übernehmen wir selbstverständlich die Vertretung im Rahmen von Kündigungsschutzklagen für Sie. Gerade dieses Risiko ist selbstverständlich von Anfang an Teil unserer Planung, sodass keine bösen Überraschungen drohen können. Insbesondere kann hier zielgerichtet mit bestimmten Mitarbeitern anstelle einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag geschlossen und das Klagerisiko so ausgeschlossen werden. 

Nach der Restrukturierung mit Betriebsübergang: Eine weitere Facette

Besonders bei umfangreicheren Reorganisationen, Betriebsspaltungen oder der Gründung neuer Gesellschaften im Rahmen der Restrukturierung liegt häufig zusätzlich ein sogenannter Betriebs(teil-)übergang im Sinne des § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor.

Ein solcher Betriebsübergang bringt eine Reihe an Rechtsfolgen mit sich: So müssen insbesondere die Mitarbeiter rechtzeitig über den Betriebsübergang informiert werden. Jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit, dem Betriebsübergang zu widersprechen und bei der alten Gesellschaft zu bleiben. In diesem Fall kann der bisherige Arbeitgeber regelmäßig eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen. Widerspricht er nicht, tritt der neue Betriebsinhaber (meist die neue Gesellschaft) in alle Rechte und Pflichten des alten Arbeitgebers ein. 

Gerade in den Details kann ein Betriebsübergang die Restrukturierung komplizierter machen. Umso wichtiger ist es daher, frühzeitig zu klären, ob ein solcher Betriebsübergang überhaupt gewollt und für das eigentliche Ziel erforderlich ist. Wir klären Sie von Anfang an über die möglichen Szenarien auf und erörtern, welche konkreten Folgen ein Betriebsübergang in Ihrem Fall haben kann. Hier gibt es nämlich zahlreiche Gestaltungsspielräume. Insbesondere ist nicht jedes Outsourcing von Mitarbeitern in eine andere Gesellschaft automatisch ein Betriebsübergang. Vielmehr verlangen die Gerichte den Übergang einer wirtschaftlichen Einheit, also einer organisatorischen Gesamtheit von Personen und Sachen, die auf Dauer zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenständiger Zielsetzung angelegt ist.

Genau hier lässt sich ansetzen und der Fall zu Ihren Gunsten gestalten. Damit das funktioniert, gilt auch an dieser Stelle: Schalten Sie möglichst frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Restrukturierungen ein.

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